Stellungnahme zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Die Bundesregierung plant das Kreislaufwirtschaftsgesetz anzupassen. Sie will einerseits europäisches Recht auf deutscher Ebene umsetzen, andererseits soll in dem Zuge ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden und das „chemische Recycling“ in die Abfallhierarchie eingefügt werden. Ende Juni 2026 wurde dazu der Referent*innenentwurf veröffentlicht.
Als Exit Plastik haben wir eine Stellungnahme verfasst, die die Einordnung und Gleichsetzung des sogenannten „chemischen Recycling“ auf einer Stufe mit dem werkstofflichen Recycling kritisiert. Stattdessen appellieren wir dafür, dass „chemische Recycling“ auf Ebene der sonstigen/thermischen Verwertung eingeordnet wird. Darüber hinaus plädieren wir für eine Stärkung der Vermeidung und Wiederverwendung als zentrale ersten Stufen der Abfallhierarchie.
In der Stellungnahme findet ihr unsere ausführliche Argumentation. Wir werden auch in diesem Jahr noch ein Positionspapier veröffentlichen. Hier das Wichtigste aus unserer Sicht in Kürze:
- „Chemisches Recycling“ ist keine Lösung der Plastikkrise, da es am Ende des Lebenszyklus ansetzt und nicht die Produktion adressiert
- Die darunter gefassten Verfahren können nur einen kleinen Teil der Kunststoffabfälle verarbeiten
- Werkstoffliches Recycling ist deutlich effizienter und umweltfreundlicher
- Ein erheblicher Teil des Outputs aus dem „chemischen Recycling“ wird nicht wieder zu Plastik, sondern es entstehen Treibstoffe und bedingt Grundstoffe für andere chemische Produkte.
BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsesetzes




