Policy-Unterkategorie, national

Mehrwegangebotspflicht

STECKBRIEFPLASTIK zur…
Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1.1.23 u.a. Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte beim Angebot von Speisen und Getränken zum Mitnehmen („Take-Away“) eine Mehrweg-Alternative zu Einweg-Plastikverpackungen anzubieten. Sie ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Artikel 4; engl.: Single-Use Plastic Directive, SUPD) im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG  § 33/34).