STECKBRIEFPLASTIK: Mehrwegangebotspflicht

Die Mehrwegangebotspflicht verpflichtet u.a. Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte beim Angebot von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (“Take-Away”) eine Mehrweg-Alternative zu Einweg-Plastikverpackungen anzubieten. Diese Alternative darf nicht teurer sein und das Angebot muss deutlich ausgewiesen werden. Ausnahme: Kleinere Betriebe (mit max. fünf Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche) können die Verpflichtung erfüllen, indem sie von Kunden mitgebrachte Behältnisse abfüllen, anstatt Mehrweg-Alternativen anzubieten.

Die Mehrwegangebotspflicht ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Artikel 4; engl.: Single-Use Plastic Directive, SUPD) im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG  § 33/34).

Die Mehrwegangebotspflicht ist seit dem 01.01.2023 in Kraft. Ende Juni 2023 hat das BMUV Eckpunkte (=Vorschläge) für die Novellierung des Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Demnach soll die Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, auf To-Go-Verpackungen aller Materialien ausgeweitet werden. Über die Eckpunkte wird nun im Bundestag verhandelt.

Relevanz für Plastik

Die Mehrwegangebotspflicht dient dem Ausbau und der Normalisierung von Mehrwegsystemen und damit der Verringerung der Zahl der auf den Markt gebrachten Einweg(kunststoff)produkte und der Abfallvermeidung. Der Verbrauch von Einwegbehältern für Lebensmittel hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Täglich entstehen in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke. Zudem erfordert die Herstellung und Verarbeitung von (Kunststoff-)Einwegprodukten große Mengen an Ressourcen, Energie und Wasser und ist oft mit dem Einsatz schädlicher Chemikalien verbunden. Dies stellt eine zunehmende Belastung für die Umwelt, das Klima und die menschliche Gesundheit dar.

Exit Plastik Forderungen zur Mehrwegangebotspflicht:

Um Ressourcen zu schonen und unsere Gesundheit, das Klima und Ökosysteme nachhaltig vor der Verschmutzung durch Plastik entlang des gesamten Lebenszyklus zu Schützen, muss bereits die Produktion von Plastik (insbesondere von kurzlebigen Wegwerfprodukten und -verpackungen) drastisch reduziert werden. Das Angebot unverpackter Waren und der Ausbau von flächendeckenden Mehrwegsystemen sind Schlüsselstrategien dafür.

Die Mehrwegangebotspflicht ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz und ist zu wenig effizient, um Mehrweg in der Gastronomie zum neuen Normal zu machen und zu verhindern, dass Einwegverpackungen aus Plastik durch Einwegverpackungen aus anderen Materialien ersetz werden. Testungen haben zudem ergeben, dass sich viele Betriebe nicht oder nur unzureichend an die Angebotspflicht halten (z.B. Greenpeace-Recherche “Deutschland macht den Mehrwegtest“).

Für die Zukunft der Mehrwegsangebotspflicht fordern wir:
  • Weiterentwicklung zur MehrwegPFLICHT
    • Für Take-Away und Delivery sowie den Vorort-Verzehr von Speisen und Getränken sollte eine Pflicht zur Nutzung von Mehrwegbehältern festgeschrieben werden
  • Ausweitung auf andere Einwegverpackungen
    • Neben Einwegverpackungen aus Plastik sollten auch Einwegverpackungen jedweden anderen Materials berücksichtigt werden, wie z.B. Einwegverpackungen aus Papier & Aluminium
  • Mit weiteren Maßnahmen unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
    • Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
    • Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
    • gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden

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