Steckbrief Plastik: Einwegkunststoffrichtlinie
(Engl.: Directive on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment – Single-Use Plastics Directive, kurz: SUPD)
Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.
Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.
In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.
Aktualität
Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.
Warum ist das wichtig?
Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.
Exit Plastik Kernforderungen
Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.
Forderungen zur Einwegkunststoffrichtlinie:
- Produktbeschränkungen kurzlebiger Plastikprodukte.
- Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
- Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
- Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
- Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
- Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
- Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
- Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
- Förderung nachhaltigen Produktdesigns
- Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
- Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
- Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette
Links:
- EU-Gesetzestext zur Einwegkunstoffrichtlinie:
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj - Gesetzestext auf der Seite des Umweltministeriums:
https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/richtlinie-eu-2019-904-des-europaeischen-parlaments-und-des-rates-vom-5-juni-2019-ueber-die-verringerung-der-auswirkungen-bestimmter-kunststoffprodukte-auf-die-umwelt - EU-Konsultation:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14422-Vorschriften-uber-Einwegkunststoffprodukte-und-Fischfanggerate-Bewertung-_de - Evaluation der SUPD von BFFP (2024):
https://exit-plastik.de/bericht-evaluation-supd/




