29. Mai 2023
Wir haben die folgenden Höhepunkte (✅) und Tiefpunkte (✖) beobachtet:
✅ Länder – insbesondere aus Afrika und Europa – setzten sich für die Notwendigkeit ein, Abstimmungen* in den INC-Regeln zu schützen.
✅ Nach zwei geheimen Abstimmungen wird das Präsidium schließlich bestätigt: Ruanda, Senegal, Japan, Jordanien, Georgien, Estland, Ecuador, Schweden, die Vereinigten Staaten, Antigua & Barbuda (als Berichterstatter) und Peru (als beim INC-1 gewählter Vorsitz).
✅ Mehr als 100 Mitglieder der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler:innen und Rightholders (Rechtsinhaber:innen) machten mit einer Aktion auf den mangelnden Zugang zu den Verhandlungen aufmerksam und forderten die Länder auf, mehr Raum für Expert:innen zu schaffen.
✅ In Eröffnungsbeiträgen des UNEP wurde betont, dass wir uns nicht aus der Plastikkrise herausrecyceln können. Wichtige Maßnahmen seien: Reduktion der Kunststoffproduktion, Verbot der gesundheitsschädlichsten Kunststoffe, Investitionen in Wiederverwendung und Wiederbefüllung, Transparenz und Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen, um Gesundheits- und Klimaschäden zu verringern.
✅ Aus den Ländern wurden Forderungen laut, die Systeme so umzugestalten, dass der Schwerpunkt auf Gerechtigkeit liegt, insbesondere für Wastepickers (Müllsammler:innen) und andere informell Beschäftigte.
✖ Die Debatte über die Geschäftsordnung des INC zieht sich in die Länge, wobei umstritten ist, wie die EU abstimmt – und ob Abstimmungen* überhaupt erlaubt sein sollten.
✖ Der Zeitplan für die ohnehin schon straffe Tagesordnung dieser Woche wird durch die Debatten über Abstimmungen* und Verfahren aktiv durcheinander gebracht, da einige Länder Präzedenzfälle und vereinbarte Verfahren aus anderen multilateralen Umweltabkommen durch die Abschaffung von Abstimmungsverfahren umkehren wollen, was die Wirksamkeit der INC beeinträchtigt.
✖ Vielen Dutzenden von Expert:innen der Zivilgesellschaft, Wissenschaftler:innen und Rightholders wurde der Zugang zu den Verhandlungen oder die Teilnahme daran verweigert, was in direktem Widerspruch zum Mandat des INC steht.
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*Abstimmungen sind notwendig und haben Präzedenzcharakter
Abstimmungen waren in den Geschäftsordnungen anderer Verhandlungen, einschließlich des Minamata-Übereinkommens und des Basler Übereinkommens, von entscheidender Bedeutung. Ein Verfahren zur Abstimmung nach Ausschöpfung aller Konsensbemühungen stärkt ein Verhandlungsgremium mit wirksamen Entscheidungsregeln und muss daher in der Geschäftsordnung des INC beibehalten werden. Das Konsensverfahren anstelle von Abstimmungen wurde in anderen Verhandlungenprozessen dazu verwendet, Umweltprozesse zu verlangsamen oder sogar aufzuhalten.