STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: “PPWR”) gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie schließt Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein.  Als Verordnung gilt  sie für alle EU-Staaten gleichermaßen und unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Die PPWR wird derzeit überarbeitet. Die Europäische Kommission (EC) legte ihren Vorschlag für eine überarbeitete PPWR am 30. November 2022 vor. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat (Mitgliedsstaaten) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Nach langen Verhandlungen hat der EU-Umweltausschuss Ende Oktober 2023 seine Position zur PPWR abgestimmt. In einem nächsten Schritt soll das Plenum des Parlaments in der Woche vom 20. November ’23 darüber abstimmen. Die Position des EU-Umweltrates (Umweltminister*innen der Mitgliedsstaaten) wird für Dezember ’23 erwartet. Danach beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem EU-Umweltrat und der EU-Kommission mit dem Ziel, einen gemeinsamen Kompromiss für die Verordnung zu finden. Zeitdruck entsteht durch das nahende Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2024.

Relevanz für Plastik

Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Reduktion von Plastik. Denn der größte Anteil der in der EU produzierten und verbrauchten Kunststoffe entfällt auf Verpackungen. Eine starke PPWR kann die Senkung des Ressourcenverbrauchs für Verpackungen bewirken und Abfall und Umweltverschmutzung reduzieren. Richtig ausgestaltet kann sie wesentlich dazu beitragen, dass unnötige Verpackungen vermieden und gar nicht erst produziert werden und Mehrweg statt Einweg der neue Standard bei Verpackungen wird.

Exit Plastik Kernforderungen zur PPWR

Herstellung, Verarbeitung, Recycling und Entsorgung von Plastik verbrauchen große Mengen fossiler Ressourcen und Energie, sind mit dem Einsatz zahlreicher schädlicher Chemikalien und der Emission hochgiftiger Stoffe und Treibhausgase verbunden und stellen somit eine Bedrohung für das Klima, die Umwelt und unsere Gesundheit dar.

Die PPWR muss dem Aufbau einer schadstofffreien und ressourcenschonenden echten Kreislaufwirtschaft dienen, in der unverpackt und Mehrweg das neue Normal sind. Die Vermeidung von Verpackungen sollte oberste Priorität haben. Zudem müssen Pool-Mehrwegsysteme gefördert werden. Einwegverpackungen eines Materials dürfen nicht durch Einwegverpackungen eines anderen Materials ersetzt werden.

Die Ende Oktober 2023 verabschiedete Position des EU-Umweltausschuss zur Europäischen Verpackungsverordnung verwässert den im November 2022 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission und ist zu schwach, um eine Verpackungswende einzuläuten. EU-Parlament und Umweltrat dürfen keine weitere Schwächung der Verordnung zulassen. Eine ambitionierte Verordnung muss durchgesetzt werden, die Vermeidung und Mehrweg stärkt und Schlupflöcher, wie die Ausnahmen von  Einweg-Papierverpackungen bei den Mehrwegzielen, verhindert.

Für die Überarbeitung der PPWR fordern wir u.a.:

  • Verpackungs-Vermeidung als oberste Priorität
    • Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
    • Reduktionsziele für neu auf den Markt gebrachte Verpackungen
    • Nachbesserung der bisher in der PPWR vorgesehenen Abfallvermeidungsziele
  • Ausbau gemeinwohlorientierter Pool-Mehrwegsysteme
    • Nachbesserung und Ausweitung der vorgesehenen Mehrwegziele auf weitere Sektoren und Produktgruppen (z.B. Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Reinigungsmittel)
  • Klare Regelungen zu Chemikaliensicherheit und Transparenz
    • Bestimmungen zur Vermeidung gefährlicher Chemikalien in Verpackungen (nicht nur Minimierung)
    • Verpflichtende Bestimmungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien für recyceltes und kompostierbares Material
    • Klare Verknüpfung mit dem REACH-Beschränkungsverfahren und der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen
  • Priorisierung von Unverpackt und Mehrweg-Lösungen über Recycling
    • Sicherstellen der Kreislauffähigkeit von Materialien im Sinne einer langfristigen Mehrwegverwendung
    • Ermöglichung eines qualitativ hochwertigen und sicheren mechanischen Recyclings mit geschlossenen Kreisläufen
    • Kein „toxic Recycling“: Gleiche Anforderungen bzgl. Chemikalien für Recycling-Materialien, wie für neue Materialien
  • Ausräumen von Scheinlösungen wie „Bio“-Plastik
    • Keine Substitution von Einwegplastikverpackungen durch andere Einwegmaterialien oder Scheinlösungen wie Bioplastik oder sogenanntes chemisches Recycling
    • Keine Anreize für die Produktion von Biokunststoffverpackungen und deren Entsorgung über die Bioabfallsammlung
  • Nachschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung
    • Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie für Entsorgung und Reinigung
    • Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
    • Entwicklung von ressourcenschonenden und schadstofffreien Verpackungen, die am Ende ihrer Nutzungsphase hochwertig recyclet werden können
    • Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette

Vollständige Kommentierung: www.exit-plastik.de/PPWR-Feedback (April 2023)

Schlüsselempfehlungen: https://exit-plastik.de/key-recommendations-ppwr/ (Juli 2023)

Kommentar zur Position des EU-Umweltausschusses: https://exit-plastik.de/eu-verpackungsverordnung-umweltausschuss-verwassert-vorschlag-der-kommission/ (Oktober 2023)

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