STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: „PPWR“) gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie schließt Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein. Als Verordnung gilt sie für alle EU-Staaten gleichermaßen und unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.
Die PPWR wird derzeit überarbeitet. Die Europäische Kommission (EC) legte ihren Vorschlag für eine überarbeitete PPWR am 30. November 2022 vor. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat (Mitgliedsstaaten) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.
Bis zum 24. April 2023 können Bürger*innen, Organisationen, Verbände und weitere Interessensträger*innen über die Website der EC Feedback zum vorgelegten Vorschlag geben. Hier geht es zur ausführlichen Kommentierung von EXIT PLASTIK.
Relevanz für Plastik
Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Reduktion von Plastik. Denn der größte Anteil der in der EU produzierten und verbrauchten Kunststoffe entfällt auf Verpackungen. Eine starke PPWR kann die Senkung des Ressourcenverbrauchs für Verpackungen bewirken und Abfall und Umweltverschmutzung reduzieren. Richtig ausgestaltet kann sie wesentlich dazu beitragen, dass unnötige Verpackungen vermieden und gar nicht erst produziert werden und Mehrweg statt Einweg der neue Standard bei Verpackungen wird.
Exit Plastik Kernforderungen zur PPWR
Herstellung, Verarbeitung, Recycling und Entsorgung von Plastik verbrauchen große Mengen fossiler Ressourcen und Energie, sind mit dem Einsatz zahlreicher schädlicher Chemikalien und der Emission hochgiftiger Stoffe und Treibhausgase verbunden und stellen somit eine Bedrohung für das Klima, die Umwelt und unsere Gesundheit dar.
Die PPWR muss dem Aufbau einer schadstofffreien und ressourcenschonenden echten Kreislaufwirtschaft dienen, in der unverpackt und Mehrweg das neue Normal sind. Die Vermeidung von Verpackungen sollte oberste Priorität haben. Zudem müssen Pool-Mehrwegsysteme gefördert werden. Einwegverpackungen eines Materials dürfen nicht durch Einwegverpackungen eines anderen Materials ersetzt werden.
Der derzeit diskutierte Vorschlag enthält gute Ansätze, ist aber noch nicht ambitioniert genug und lässt einige wichtige Punkte außer Acht.
Für die Überarbeitung der PPWR fordern wir u.a.:
(vollständige Kommentierung siehe: www.exit-plastik.de/PPWR-Feedback)
- Verpackungs-Vermeidung als oberste Priorität
- Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
- Reduktionsziele für neu auf den Markt gebrachte Verpackungen
- Nachbesserung der bisher in der PPWR vorgesehenen Abfallvermeidungsziele
- Ausbau gemeinwohlorientierter Pool-Mehrwegsysteme
- Nachbesserung und Ausweitung der vorgesehenen Mehrwegziele auf weitere Sektoren und Produktgruppen (z.B. Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Reinigungsmittel)
- Klare Regelungen zu Chemikaliensicherheit und Transparenz
- Bestimmungen zur Vermeidung gefährlicher Chemikalien in Verpackungen (nicht nur Minimierung)
- Verpflichtende Bestimmungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien für recyceltes und kompostierbares Material
- Klare Verknüpfung mit dem REACH-Beschränkungsverfahren und der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen
- Priorisierung von Unverpackt und Mehrweg-Lösungen über Recycling
- Sicherstellen der Kreislauffähigkeit von Materialien im Sinne einer langfristigen Mehrwegverwendung
- Ermöglichung eines qualitativ hochwertigen und sicheren mechanischen Recyclings mit geschlossenen Kreisläufen
- Kein „toxic Recycling“: Gleiche Anforderungen bzgl. Chemikalien für Recycling-Materialien, wie für neue Materialien
- Ausräumen von Scheinlösungen wie „Bio“-Plastik
- Keine Substitution von Einwegplastikverpackungen durch andere Einwegmaterialien oder Scheinlösungen wie Bioplastik oder sogenanntes chemisches Recycling
- Keine Anreize für die Produktion von Biokunststoffverpackungen und deren Entsorgung über die Bioabfallsammlung
- Nachschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung
- Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie für Entsorgung und Reinigung
- Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
- Entwicklung von ressourcenschonenden und schadstofffreien Verpackungen, die am Ende ihrer Nutzungsphase hochwertig recyclet werden können
- Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette
Links
- Vorschlag für eine überarbeitete PPWR der EC: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-packaging-and-packaging-waste_en
- Website der EC: https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en
- Hier offiziell Feedback zum PPWR-Entwurf geben: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12263-Verringerung-von-Verpackungsabfallen-Uberprufung-der-Vorschriften_de
- Exit Plastik: Kommentierung des Vorschlags der EC für eine überarbeitete PPWR: www.exit-plastik.de/PPWR-Feedback
- Positionspapier „Mehrweg“ des Bündnisses Exit Plastik: https://exit-plastik.de/positionspapier-mehrweg/