STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: „PPWR“) gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie schließt Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein. Als Verordnung gilt sie für alle EU-Staaten gleichermaßen und unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.
Die Europäische Kommission (EC) legte einen Vorschlag für eine überarbeitete PPWR am 30. November 2022 vor. Am 24.04.2024 wurde die PPWR vom EU-Parlament im Plenum mit 476 zu 129 Stimmen angenommen. Dem voraus ging ein langer Abstimmungsprozess zwischen EU-Parlament, -Rat und -Kommission, der geprägt war von dem massiven Druck der Einweg- und Fastfood-Lobby. Als letzter Punkt des Überarbeitungsprozesses steht noch die formale Zustimmung des EU-Rats an, die im 4. Quartal 2024 erfolgen soll. Die Bestimmungen werden dann voraussichtlich ab Mitte 2026 wirksam.
Relevanz für Plastik
Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Reduktion von Plastik. Denn der größte Anteil der in der EU produzierten und verbrauchten Kunststoffe entfällt auf Verpackungen. Eine starke PPWR kann die Senkung des Ressourcenverbrauchs für Verpackungen bewirken und Abfall und Umweltverschmutzung reduzieren. Richtig ausgestaltet kann sie wesentlich dazu beitragen, dass unnötige Verpackungen vermieden und gar nicht erst produziert werden und Mehrweg statt Einweg der neue Standard bei Verpackungen wird.
Exit Plastik Kernforderungen zur PPWR
Herstellung, Verarbeitung, Recycling und Entsorgung von Plastik verbrauchen große Mengen fossiler Ressourcen und Energie, sind mit dem Einsatz zahlreicher schädlicher Chemikalien und der Emission hochgiftiger Stoffe und Treibhausgase verbunden und stellen somit eine Bedrohung für das Klima, die Umwelt und unsere Gesundheit dar.
Die PPWR muss dem Aufbau einer schadstofffreien und ressourcenschonenden echten Kreislaufwirtschaft dienen, in der unverpackt und Mehrweg das neue Normal sind. Die Vermeidung von Verpackungen sollte oberste Priorität haben. Zudem müssen Pool-Mehrwegsysteme gefördert werden. Einwegverpackungen eines Materials dürfen nicht durch Einwegverpackungen eines anderen Materials ersetzt werden. Es gilt Schlupflöcher zu verhindern. Die überarbeitete Verordnung muss ambitioniert in deutsches Recht umgesetzt werden.
Unsere Forderungen an eine überarbeitete PPWR sind u.a.:
- Verpackungs-Vermeidung als oberste Priorität
- Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
- Reduktionsziele für neu auf den Markt gebrachte Verpackungen
- Nachbesserung der bisher in der PPWR vorgesehenen Abfallvermeidungsziele
- Ausbau gemeinwohlorientierter Pool-Mehrwegsysteme
- Nachbesserung und Ausweitung der vorgesehenen Mehrwegziele auf weitere Sektoren und Produktgruppen (z.B. Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Reinigungsmittel)
- Klare Regelungen zu Chemikaliensicherheit und Transparenz
- Bestimmungen zur Vermeidung gefährlicher Chemikalien in Verpackungen (nicht nur Minimierung)
- Verpflichtende Bestimmungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien für recyceltes und kompostierbares Material
- Klare Verknüpfung mit dem REACH-Beschränkungsverfahren und der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen
- Priorisierung von Unverpackt und Mehrweg-Lösungen über Recycling
- Sicherstellen der Kreislauffähigkeit von Materialien im Sinne einer langfristigen Mehrwegverwendung
- Ermöglichung eines qualitativ hochwertigen und sicheren mechanischen Recyclings mit geschlossenen Kreisläufen
- Kein „toxic Recycling“: Gleiche Anforderungen bzgl. Chemikalien für Recycling-Materialien, wie für neue Materialien
- Ausräumen von Scheinlösungen wie „Bio“-Plastik
- Keine Substitution von Einwegplastikverpackungen durch andere Einwegmaterialien oder Scheinlösungen wie Bioplastik oder sogenanntes chemisches Recycling
- Keine Anreize für die Produktion von Biokunststoffverpackungen und deren Entsorgung über die Bioabfallsammlung
- Nachschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung
- Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen sowie für Entsorgung und Reinigung
- Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
- Entwicklung von ressourcenschonenden und schadstofffreien Verpackungen, die am Ende ihrer Nutzungsphase hochwertig recyclet werden können
- Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette
Vollständige Kommentierung des Vorschlags der EU-Kommission für eine überarbeitete PPWR: www.exit-plastik.de/PPWR-Feedback (April 2023)
Schlüsselempfehlungen zur Überarbeitung der PPWR: https://exit-plastik.de/key-recommendations-ppwr/ (Juli 2023)
Kommentar zur Position des EU-Umweltausschusses: https://exit-plastik.de/eu-verpackungsverordnung-umweltausschuss-verwassert-vorschlag-der-kommission/ (Oktober 2023)
Links
- Exit Plastik PPWR Themenseite: https://exit-plastik.de/eu-verpackungsgesetzgebung/
- Vorschlag für eine überarbeitete PPWR der EC: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-packaging-and-packaging-waste_en
- Website der EC: https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en
- Positionspapier „Mehrweg“ des Bündnisses Exit Plastik:https://exit-plastik.de/positionspapier-mehrweg/
- Vollständige Kommentierung des vorgelegten Vorschlags der EC: www.exit-plastik.de/PPWR-Feedback (April 2023)
- Schlüsselempfehlungen für die PPWR Überarbeitung: https://exit-plastik.de/key-recommendations-ppwr/ (Juli 2023)
- Kommentar zur Position des EU-Umweltausschusses: https://exit-plastik.de/eu-verpackungsverordnung-umweltausschuss-verwassert-vorschlag-der-kommission/ (Oktober 2023)