Policy-Unterkategorie, EU

Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/904 (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt durch. Die Einwegkunststoffrichtlinie (engl. Abkürzung „SUPD“) wurde im Juni 2019 verabschiedet und soll zwischen 2025 und 2027 unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen zu analysieren.

Zwischen dem 23.12.2025 und dem 17.3.2026 findet eine öffentliche Konsultation und ein „Call for Evidence“ zur Bewertung der Richtlinie statt. In einem Fragebogen werden Ansichten u.a. zu Bewusstsein und Wahrnehmung, Wirksamkeit und Verhalten oder Relevanz abgefragt.

Exit Plastik hat am 05.03.2026 eine Bewertung zur SUPD eingereicht. Die komplette Bewertung kann als PDF heruntergeladen werden.

EU-Kommission: Have your say: what is the impact of the Single-Use Plastics Directive?

Mehr zur Einwegkunststoffrichtlinie im STECKBRIEFPLASTIK

Steckbrief Plastik: Einwegkunststoffrichtlinie

(Engl.: Directive on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment – Single-Use Plastics Directive, kurz: SUPD)

Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.

Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.

In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.

Aktualität

Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.

Warum ist das wichtig?

Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.

Exit Plastik Kernforderungen

Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.

Forderungen zur Einwegkunststoffrichtlinie:

  • Produktbeschränkungen kurzlebiger Plastikprodukte.
    • Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
    • Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
    • Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
  • Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
    • Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
    • Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
    • Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
  • Förderung nachhaltigen Produktdesigns
    • Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
    • Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
    • Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
    • Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette

Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe von Exit Plastik im Rahmen der EU Konsultation

Links:

Offener Brief: Joint statement calling for a transparent and reliable policy framework defining recycled content in plastic

Der EU-Durchführungsbeschluss über die Methodik zur Definition des Rezyklatgehalts von Einwegkunststoffflaschen wird einen Präzedenzfall mit weitreichenden Auswirkungen schaffen. Er muss Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern, die Kreislauffähigkeit verbessern, den Schutz von Verbraucher*innen gewährleisten, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Recyclingtechnologien schaffen und Nachteile für weniger umweltschädliche Recyclingverfahren vermeiden.

Feedback zur EU-Initiative zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklat-Gehalts in Einwegplastikflaschen

Feedback des NGO-Bündnisses Exit Plastik zur EU-Initiative „Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff – EU-Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung des Gehalts an recyceltem Kunststoff und für die Berichterstattung dazu“

Presseinformation: Kampf gegen Einwegplastik: Deutschland hinkt hinter EU-Staaten wie Frankreich und Portugal hinterher

Bei der Umsetzung der EU-Einwegplastikrichtlinie zur Reduktion von Einweg-Plastikartikeln gibt es deutlichen Nachbesserungsbedarf in Deutschland. Das zeigt der heute veröffentlichte jährliche Bericht der Rethink Plastic Alliance und der Break Free From Plastic-Bewegung, der die Fortschritte bei der Verabschiedung nationaler Maßnahmen im Rahmen der „SUPD“ („single-use plastics Directive“) in EU-Ländern untersucht.

Moving on from single-use plastics: how is Europe doing?

Bericht zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Single Use Plastics Directive, SUPD) in den europäischen Mitgliedsstaaten – Welche Maßnamen haben die Länder bereits ergriffen? Wie ehrgeizig (niedrig, mittel, hoch) sind diese Maßnahmen? Das haben die Mitglieder der Rethink Plastik alliance und von #breakfreefrom plastic erhoben.

Bewährte Praktiken zur Reduzierung und Abschaffung von Einwegkunststoffprodukten in Europa

Dieser Bericht soll nationale sowie regionale Behörden, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure zur Reduzierung von Einwegplastikprodukten anregen. Damit soll eine ehrgeizige Umsetzung der EU-Einwegplastik-Richtlinie unterstützt werden. Der Katalog enthält mehr als 160 innovative Maßnahmen und Best-Practice-Beispiele, die bereits umgesetzt wurden und sich als erfolgreich erwiesen haben, und die auch in anderen geografischen Regionen und auf größerem Maße leicht reproduziert werden könnten.