31. Mai 2023

   

Während petrochemische Unternehmen bei den Verhandlungen anwesend sind, steht die Zivilgesellshaft bei der Teilnahme vor Herausforderungen wie z. B. die Verweigerung von Visa und dem Mangel an Ressourcen konfrontiert.

Die wichtigsten Erkenntnisse von heute

Wir haben die folgenden Höhepunkte (✅) und Tiefpunkte (✖) beobachtet:

✅ Die Verhandlungen wurden endlich in die Kontaktgruppen verlagert – nach 2 Tagen Verzögerung, die sich ausschließlich auf den Entwurf der Geschäftsordnung* konzentrierten.

✅ Viele Länder betonten die Notwendigkeit eines Vertrags, der Obergrenzen für die Produktion, die Eliminierung problematischer Kunststoffe und Chemikalien, die Addressierung des gesamten Plastik-Lebenszyklus sowie den Schutz der am stärksten betroffenen und gefährdeten Gemeinschaten beinhaltet.

✅ Viele Länder äußerten den Wunsch, auf der INC-3 einen “zero draft” (Vorentwurf) des Abkommens zur Diskussion zu stellen, um den Zeitplan des Verhandlungsausschusses für die inhaltliche Arbeit einzuhalten.

✅ Das zwischenstaatliche Verhandlungskommitee (INC) hörte Forderungen von NGOs, Indigenen, Frauen, betroffenen Gemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeiter*innen, Wissenschaftler*innen und anderen Rechtsinhaber*innen und Mitgliedern der Zivilgesellschaft nach einer drastischen Verringerung der Plastikproduktion, einem Expansions-Stopp der Petrochemie, Anreizen für Mehrwegsysteme, einem Verbot giftiger Chemikalien, einem Ende der Müllverbrennung und einem gerechten Übergang für Arbeitnehmer*innen, einschließlich Waste Pickers (Müllsammler*innen).

✖ Da heute noch mehr Zeit vergeudet wurde, bleibt den Ländern noch weniger Zeit, sich auf ein Mandat für die Ausarbeitung eines Vorentwurfs (“zero draft”) für einen Vertragstext bis Ende dieser Woche zu einigen.

✖ Der Entwurf der Geschäftsordnung ist immer noch nicht angenommen. Die Geschäftsordnung bleibt vorläufig anwendbar, wie auf der INC-1 vereinbart. Die Länder einigten sich auf eine Auslegungserklärung zu Regel 38.1, welche die Annahme von Beschlüssen mit Zweidrittelmehrheit als letztes Mittel vorsieht, wenn alle Bemühungen um einen Konsens ausgeschöpft sind.*

Zweifellos wird der “vorläufige” Entwurf der Geschäftsordnung auf der INC-3 erneut zur Sprache kommen – und noch mehr Zeit vergeuden.

✖ Trotz des komplizierten Verfahrens, sich für einen Redeplatz anzumelden, durften nicht alle anwesenden Beobachter*innen ihren Standpunkt am Mikrofon darlegen.

✖ Die Kontaktgruppen begannen erst um 19:30 Uhr. Da in dieser Verhandlungsrunde nur noch zwei Tage verbleiben, wird die Dringlichkeit für substanzielle ihnaltliche Diskussionen immer größer.

Gruppendemonstrationen machten deutlich, wie wichtig die vielfältigen Stimmen sind

Während des gesamten dritten Tages der INC-2 fanden Demonstrationen von Rechtsinhaber*innen (rightholders) statt. Die Organisation Eko brachte die Stimmen der Aktivist*innen des Globalen Südens Om Prakash Singh und Ricardo Navarro mit einer mobilen LED-Van-Aktion auf die Straßen von Paris. Eko wies auf die Herausforderungen hin, mit denen die Zivilgesellschaft bei dem Versuch, an der INC-2 teilzunehmen, konfrontiert war, wie z. B. die Verweigerung von Visa und der Mangel an Ressourcen. Die Botschaften, die aus dem Van gesendet wurden, lenkten die Aufmerksamkeit auf die bei den Verhandlungen in Paris anwesenden petrochemischen Unternehmen wie Total Energies und Saudi Aramco, während die Stimmen der Aktivist*innen, die am meisten von der Plastikproduktion betroffen sind, fehlten.

Darüber hinaus organisierten No Plastic In My Sea und Jugengruppen vor dem UNESCO-Gebäude eine Aktion, bei der die Delegierten der Länder aufgefordert wurden, sich für ein ehrgeiziges Plastikabkommen einzusetzen, das die Plastikproduktion reduziert, um künftige Generationen vor den Schäden der Plastikverschmutzung zu schützen.

*Abstimmungen sind notwendig und haben Präzedenzcharakter

Hauptstreitpunkt bei der Geschäftsordnung sind die Regelungen zu Abstimmungen vs reiner Konsensentscheidungen. Abstimmungen waren in den Geschäftsordnungen anderer Verhandlungen, einschließlich des Minamata-Übereinkommens und des Basler Übereinkommens, von entscheidender Bedeutung. Ein Verfahren zur Abstimmung nach Ausschöpfung aller Konsensbemühungen stärkt ein Verhandlungsgremium mit wirksamen Entscheidungsregeln und muss daher in der Geschäftsordnung des INC beibehalten werden. Das Konsensverfahren anstelle von Abstimmungen wurde in anderen Verhandlungenprozessen dazu verwendet, Umweltprozesse zu verlangsamen oder sogar aufzuhalten.

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