STECKBRIEFPLASTIK: Verordnung zur Reduktion von Plastik-Pelletverlusten

Die Verordnung zur Reduktion von Plastik-Pelletverlusten (lang: Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik) zielt darauf ab, die Freisetzung von Plastik-Pellets beim Transport und Umschlag zu verhindern, um die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu verringern. Sie adressiert die Verantwortlichkeiten von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette, von den Herstellern bis zu Transportunternehmen. Bestandteile der Verordnung sind Vorsorgeanforderungen, Vorgaben zum Handling von Pellets sowie zu Aufräumarbeiten im Falle der unbeabsichtigten Pellet-Freisetzung.

Die Europäische Kommission  hat den Legislativvorschlag für die Verordnung am 16. Oktober 2023 vorgelegt. Nach Bearbeitung und Abstimmung durch den Umweltausschuss  des Europäischen Parlaments, hat dieses einem abgeändertern Vorschlag im April 2024 zugestimmt. Nach der Positionierung des Rates und den Trilogverhandlungen wird eine endgültige Entscheidung über die Verordnung im Frühjahr 2025 erwartet.

Relevanz für Plastik

Plastik-Pellets sind der Grundbaustoff der Plastikindustrie und Ausgangsmaterial für fast alle Plastikprodukte. Jedes Jahr gelangen alleine in Deutschland geschätzte 15.000 Tonnen des Kunststoffgranulats in die Umwelt. Das sind etwa 750 Milliarden einzelne Pellets. Einmal in der Umwelt, sind die Pellets extrem schwer wieder aus dem Ökosystem herauszubekommen. Sie wirken als Schadstoffmagnet, zersetzen sich in immer kleinere Partikel und reichern sich im Nahrungsnetz an. Deshalb muss die Umweltverschmutzung durch Pellets an der Eintragsquelle vorgebeugt werden.

Exit Plastik Kernforderungen:

Es ist wichtig, dass sich Deutschland für eine starke Verordnung einsetzt. Um die Verschmutzung durch Pellets an Land und im Meer einzudämmen, braucht es verbindliche und sanktionierbare Maßnahmen gegen Pellet-Verluste für große und kleine Betriebe. Diese müssen auch den maritimen Transport und Umschlag in Häfen mit regeln.

Das muss die Verordnung zur Reduktion von Plastik-Pelletverlusten enthalten:
(Erweiterte Forderungen im Exit-Plastik Factsheet „Plastik-Pelletflut stoppen: https://exit-plastik.de/pellets)

  • Verbindliche und wirksame Vorsorge-Anforderungen
    • Vorgaben zur Ausrüstung sowie zu Verfahren für die Vermeidung, Eindämmung und Reinigung von Pellet-Freisetzungen müssen verbindlich sein und dürfen nicht auf Freiwilligkeit beruhen
  • Sensibilisierung für den Umgang mit dem Gefahrgut Plastik-Pellets
    • regelmäßige Schulungen und klare Informationen für alle Betriebe und Arbeitskräfte, die mit Pellets arbeiten
  • Kennzeichnungsvorschriften für alle Transportbehälter
  • Verpflichtende und einheitliche Meldung aller Verluste oder Freisetzungen von Pellets  
    • innerhalb einer Produktions-, Lager- oder Verarbeitungsstätte
    • während des Transports
  • Regulierung des maritimen Transport in der Verordnung
    • nicht auf die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) warten – wirksame und verbindliche Maßnahmen müssen bereits jetzt von der EU eingeführt werden
  • Maßnahmen, Zertifizierungen und Audits für alle Wirtschaftsteilnehmer
    • Vorgaben müssen für alle Betriebsgrößen gelten

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