STECKBRIEFPLASTIK: Globales Plastikabkommen

Bis 2024 soll ein internationales rechtsverbindliches Abkommen zur Beendigung der weltweiten Plastikverschmutzung ausgehandelt werden (engl. Global Plastics Treaty). 175 Länder sind daran beteiligt. Es soll Ziele entlang des gesamtenLebenszyklus von Plastik enthalten (von der Ressourcenextraktion bis zumNutzungsende), für ein Ende der Plastikverschmutzung. Grundlage für das Abkommen ist das von der InternationalenUmweltministerkonferenz im März 2022 mit der Resolution UNEA 5/14verabschiedete Mandat.

Der Verhandlungsprozess über den Entwurf des Plastikabkommens ist derzeit im Gange. Erste Sitzungen zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (Intergovernmental Negotiating Committee, INC) fanden im November 2022 und Mai 2023 in Uruguay bzw. Paris (INC2) statt. Ergebnis des INC 2 ist ein Mandat zur Ausarbeitung eines ersten Vertragsentwurfes („Zero Draft“) durch den Vorsitzenden des Ausschusses bis zur nächsten Verhandlungsrunde. Diese (INC3) wird vom 13. bis 19. November 2023 in Nairobi stattfinden. Am Verhandlungsprozess sind neben den Regierungsvertreter*innen verschiedene Interessengruppen aus dem gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen beteiligt – z.B. zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und Industrieverbände. Bis Ende 2024 sind noch zwei weitere Sitzungen geplant.

Relevanz für Plastik

Die Plastikkrise ist ein globales Problem, das nicht auf regionaler oder nationaler Ebene allein gelöst werden kann. Prognosen gehen von einer Verdopplung der Plastikproduktion in den nächsten 15-20 Jahren aus. Überall sind Menschen in der Produktion und Verarbeitung von Kunststoffen für den Weltmarkt beschäftigt. Mikroplastik und Chemikalien, die während des gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen verwendet werden, gefährden die menschliche Gesundheit. Plastikprodukte und -abfälle werden weltweit gehandelt und verschifft. Darüber hinaus werden Kunststoffe, die in die Umwelt gelangen, durch Meeresströmungen und Wind verbreitet und bedrohen die biologische Vielfalt und die Ökosysteme weltweit. Das Erreichen der Klimaziele bis 2050 ist ohne eine massive Drosslung der Ressourcen- und Treibhausgas-intensiven Produktion nicht möglich. Ein starkes globales Plastikabkommen in Form eines umfassenden, konsequenten und rechtsverbindlichen Instruments ist eine einzigartige Gelegenheit für eine baldige, nachhaltige und gerechte Lösung der Plastikkrise für alle.

Exit Plastik Kernforderungen

Was auf globaler Ebene dringend benötigt wird, ist ein rechtsverbindliches, internationales Abkommen das weltweit Staaten auf das gemeinsame Ziel verpflichtet, die Plastikverschmutzung über den gesamten Plastik-Lebenszyklus zu beenden und die Plastikproduktion deutlich zu reduzieren. Mit einem starken  globalen Plastikabkommen, das Scheinlösungen ausschließt, kann viel erreicht werden. Dafür müssen die Ziele ambitioniert und verbindlich sein und dürfen nicht von der Industrie und der Kunststofflobby aufgeweicht werden. Für eine faire Verhandlung muss eine vielfältige und wirksame Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt werden. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Verursacher der Verschmutzung  durch Plastik und die Interessenträger der fossilen Industrie das Mandat des INC verzögern, stören und von ihm ablenken.

Die Umsetzung des Abkommens muss stringent und transparent sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die von Plastik ausgehenden Gesundheitsrisiken eingedämmt, die negativen Auswirkungen auf das Klima und die biologische Vielfalt minimiert und Menschenrechte und Umweltgerechtigkeit für die besonders von der Verschmutzung betroffenen Gemeinschaften und Einzelpersonen hergestellt werd

  • Strenge und verbindliche Reduktionsziele für die Plastikproduktion
  • Phase-out von gefährlichen Chemikalien in Plastikmaterialien
    und -produkten
  • Transparenz von Inhaltsstoffen
    • Bindende und harmonisierte Berichtspflichten für Chemikalien in Plastikmaterialien und -produkten
    • Information zugänglich für alle
  • Verpflichtende nationale Aktionspläne zur Umsetzung des Abkommens
    • inkl. Reduktionszielen, Wiederverwendungs- und Recyclingquoten,
      Berichtspflichten und Compliance-Mechanismen
  • Robuster Finanzierungsmechanismus im Sinne des Verursacherprinzips
    • Kunststoffhersteller müssen wesentlich zur Finanzierung beitragen
  • Ressourcenschonende, schadstofffreie und klimafreundliche Kreislaufwirtschaft
    • Ökodesign, lückenloser Produktpass und Chemikalientransparenz
    • Kein „toxisches“ Recycling: Recyclingmaterialien müssen gleichen Anforderungen wie für Neumaterialien entsprechen
  • Keine falschen Lösungen und Greenwashing
  • Just Transition und Menschenrechte
    • Notwendigen Wandel für Arbeiter*innen und Wast-Pickes gerecht gestalten
    • Schutz von Frauen und anderen vulnerablen Gruppen mitbesonderem Risiko
    • Menschenrechts-basierter Ansatz
    • NGO-Beteiligung und Beschränkung der Teilnahme der Plastikindustrie an den Vertragsverhandlungen

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