Tübinger Verpackungssteuer verfassungsrechtlich bestätigt

Ein wichtiges Urteil für echte Lösungen gegen Einwegmüll

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in der vergangenen Woche die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt und damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald’s-Restaurants zurückgewiesen.

Die lokale Abgabe wird seit Anfang 2022 auf Einwegverpackungen, Geschirr und Besteck für Essen zum Mitnehmen erhoben. Sie soll die Vermüllung durch Einweg-Take-Away-Verpackungen in der Stadt eindämmen, einen Anreiz zur Nutzung von Mehrweggeschirr oder eigenen Behältern setzen und den kommunalen Haushalt (der auch für die Abfallentsorgung aufkommen muss) entlasten.

Nach einem langen Rechtsstreit entschied nun das Gericht, dass die Abgabe als »örtliche Verbrauchsteuer« zulässig ist.

Beispielgebend für weitere Städte

Das Urteil ist bahnbrechend und ein wichtiges Signal für weitere Städte, die diesem Beispiel für Ressourcenschonung und Müllvermeidung nun folgen können!

Die Stadt Kiel hat beispielsweise bereits 2020, im Rahmen ihrer einstimmig im Kieler Rat beschlossenen Zero-Waste-Strategie, eine Verpackungssteuer als eine wichtige Maßnahme zur Müllreduktion identifiziert. Ein Bündnis aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert die Parteien der Kieler Ratsversammlung nun auf, eine kommunale Verpackungssteuer schnellstmöglich zu beschließen. (Hier geht es zur Pressemitteilung und dem Positionspapier des lokalen Kieler Bündnisses)

Deutschland: trauriger EU-Spitzenreiter bim Verpackungsmüll

Deutschland verursacht innerhalb der Europäischen Union die größte Menge an Verpackungsmüll. Im Jahr 2022 fielen insgesamt rund 19 Millionen Tonnen an – das entspricht etwa 227 Kilogramm pro Person und liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von knapp 186 kg. Seit 2005 ist die Pro-Kopf-Menge in Deutsch­land um 21 % gestiegen. Auch bei der Herstellung von Kunststoffen nimmt Deutschland eine führende Rolle in der EU ein.