Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/904 (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt durch. Die Einwegkunststoffrichtlinie (engl. Abkürzung „SUPD“) wurde im Juni 2019 verabschiedet und soll zwischen 2025 und 2027 unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen zu analysieren.
Zwischen dem 23.12.2025 und dem 17.3.2026 findet eine öffentliche Konsultation und ein „Call for Evidence“ zur Bewertung der Richtlinie statt. In einem Fragebogen werden Ansichten u.a. zu Bewusstsein und Wahrnehmung, Wirksamkeit und Verhalten oder Relevanz abgefragt.
Exit Plastik hat am 05.03.2026 eine Bewertung zur SUPD eingereicht. Die komplette Bewertung kann als PDF heruntergeladen werden.
https://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2026/03/TitelbildSUPD.png16651969Redakteur*inhttps://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2022/12/220720_Logo_Exit_Plastik_Logo_LANG-Transparent_CMYK_neu_anb_329x86-1-300x78.pngRedakteur*in2026-03-11 10:54:192026-04-22 13:26:11Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe
Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.
In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.
Aktualität
Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.
Warum ist das wichtig?
Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.
Exit Plastik Kernforderungen
Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.
Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
Förderung nachhaltigen Produktdesigns
Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette
Pressekommentar – Anlässlich des World Refill Day, dem „Welttag des Nachfüllens“, am 16. Juni fordert das zivilgesellschaftliche Bündnis Exit Plastik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Mehrweglösungen und verpackungsfreies Einkaufen zum neuen Normal zu machen, um unnötigen Plastikmüll zu vermeiden.
Dabei muss auch hier der entscheidende Schritt zu weniger Plastik gegangen werden. Denn auch im Mehrwegbereich können gesundheitsschädliche Stoffe aus Plastik in unsere Nahrung gelangen. Das zeigt auch das Fact Sheet „Risikobehälter: Plastikmaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen“ (Exit Plastik, 2025) auf.
https://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2025/06/Refill_day_25-e1750066187707.jpg10801080Redakteur*inhttps://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2022/12/220720_Logo_Exit_Plastik_Logo_LANG-Transparent_CMYK_neu_anb_329x86-1-300x78.pngRedakteur*in2025-06-16 11:00:002026-04-22 13:26:13Pressekommentar: Jährlicher Refill Day zeigt Notwendigkeit von Mehrweg – auch ohne Plastik
Der Bericht der Rethink Plastic Alliance gibt einen Überblick über die Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie, einschließlich ihrer Erfolge und Herausforderungen, anhand von Beispielen aus allen EU-Mitgliedstaaten. Er erörtert die Wirksamkeit der in der Einwegkunststoffrichtlinie enthaltenen Maßnahmen und gibt Empfehlungen für die Evaluierung der Richtlinie auf EU-Ebene.
Nach einem langen Prozess mit vielen Verhandlungsrunden und Textüberarbeitungen ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: „PPWR“) am 11.02.2025 in Kraft getreten. Die in der PPWR festgelegten Vorschriften, Verbote und Maßnahmen für Verpackungen und Verpackungsmüll müssen von den Mitgliedsstaaten nun nach und nach umgesetzt werden.
https://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2025/04/PPWR-final.png10801080Redakteur*inhttps://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2022/12/220720_Logo_Exit_Plastik_Logo_LANG-Transparent_CMYK_neu_anb_329x86-1-300x78.pngRedakteur*in2025-03-27 11:30:252026-03-31 12:35:16Umsetzung der neuen EU- Verpackungsverordnung
Das Fact Sheet „Risikobehälter: Plastikmaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen“ bietet einen Überblick über Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt, die häufig wiederverwendet werden. Zudem informiert es über Chemikalien, die aus diesen Kunststoffen in Lebensmittel übergehen können. Bei Mehrwegsystemen ist dieses Wissen essenziell, um mögliche Gesundheitsgefahrenabschätzen zu können und im Voraus auszuschließen sowie Wissenslücken zu erkennen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in der vergangenen Woche die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt und damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald’s-Restaurants zurückgewiesen.
Das Urteil ist bahnbrechend und ein wichtiges Signal für weitere Städte, die diesem Beispiel für Ressourcenschonung und Müllvermeidung nun folgen können!
Das EU-Parlament hat am 24. April 2024 im Plenum die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mit 476 zu 129 Stimmen angenommen. Trotz ihrer Mängel ist die Verordnung ein erster wichtiger Schritt zur Verringerung von Verpackungsmüll und zum Schutz von Gesundheit, Ressourcen und Klima!
Am Montag, 4. März, haben Unterhändler*innen des EU-Parlaments und des EU-Rates, eine vorläufige Einigung zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: “PPWR”) erzielt. Damit geht ein langes und intensives politisches Tauziehen um neue Regeln für Verpackungen zu Ende, welche die besorgniserregende stetige Zunahme an Verpackungsabfällen adressieren sollen. Letzter entscheidender Schritt ist nun die Bestätigung des Kompromisses in den abschließenden Abstimmungen von EU-Parlament und Rat, damit diese wichtige Verordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
Die Verhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung gehen in den Endspurt. In dieser letzten Phase des Verhandlungsprozesses geht es jetzt darum, einen Kompromiss zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament auszuhandeln. Es ist die letzte Chance, um einen ambitionierten Text auszuhandeln. Schlüsseldatum ist der 4. März, wo eine endgültige Einigung erzielt werden soll.
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