Kompromiss zur EU-Verpackungsverordnung: wichtiger Schritt gegen Verpackungsmüll trotz bedauerlicher Schwächen

Am Montag, 4. März, haben Unterhändler*innen des EU-Parlaments und des EU-Rates, eine vorläufige Einigung zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: “PPWR”). Damit geht ein langes und intensives politisches Tauziehen um neue Regeln für Verpackungen zu Ende, welche die besorgniserregende stetige Zunahme an Verpackungsabfällen adressieren sollen.

Der Kompromiss enthält laut Pressemitteilungen der Institutionen Vorschriften zur Vermeidung von Verpackungsabfällen, zur Förderung von Mehrwegsystemen und zum Recycling sowie für mehr Schutz von Konsument*innen vor gefährlichen Chemikalien in Verpackungen. Erstmals soll es verbindliche Vermeidungsziele und Mehrwegquoten für Verpackungen geben. Der vorausgehende Verhandlungsprozess war geprägt vom massivem Druck der Einweg- und Fastfood-Lobby. Starker Gegendruck kam auch von einzelne Mitgliedsländern, wie Italien, sowie in Deutschland von der FDP. 

Was beinhaltet der Kompromiss?

Zur Verringerung des Verpackungsmüllaufkommens sieht der verhandelte Kompromiss verbindliche Reduktions-Ziele für die Mitgliedsstaaten von 5% bis 2030, 10% bis 2035 und 15% bis 2040 vor. Bindende Mehrwegquoten sollen für bestimmte Verpackungssegmente gelten, darunter Getränke- und Transportverpackungen. Sie variieren je nach Art der Verpackung. Eine generelle Ausnahme soll für Kartonverpackungen gelten. Auch sollen künftig gewisse Einweg-Plastikverpackungen verboten werden. Dies umfasst z.B. Verpackungen für Obst und Gemüse, für Lebensmittel und Getränke im Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie und Kleinstverpackungen in der Hotellerie. Weitere Regelungen sollen Hersteller zur Minimierung der Größe von Verpackungen anhalten. Der Einsatz der gefährlichen und extrem persistenten PFAS-Chemikalien in Lebensmittelverpackungen soll verboten werden.

Wie ist das einzuordnen?

Die Beschränkung schädlicher PFAS-Chemikalien in Verpackungen sind begrüßenswert. Ebenso, dass es nun erstmals verbindliche Vermeidungsziele und Mehrwegziele geben soll. Es ist jedoch bedauerlich, dass der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission von November 2022, infolge des beispiellosen Lobbydrucks, durch eine Fülle von Ausnahmen und Sonderregelungen stark verwässert wurde. So wurde beispielsweise der komplette Take-Away-Sektor von den Mehrwegquoten ausgenommen. Besorgniserregend ist, dass der Geltungsbereich der Beschränkungen für gewisse Einweg-Verpackungen nur auf Einwegkunststoffe und nicht auf alle Einwegformate beschränkt ist. Außerdem enthaltene Schlupflöcher für Verbund-Verpackungen. Besonders enttäuschend ist zudem die Ausnahme von Kartonverpackungen von den Mehrwegquoten für den Transport. Dadurch entsteht die Gefahr von Ausweichbewegungen auf Einwegverpackungen aus Papier und Pappe, was die Wirksamkeit der Verordnung zu untergraben droht und den Druck auf die Wälder erheblich erhöhen würde.

Wie geht es weiter?

Der gefundene Kompromiss ist trotz seiner Mängel ein erster wichtiger Schritt zur Verringerung von Verpackungsmüll und zum Schutz von Gesundheit, Ressourcen und Klima. Er muss nun noch formal im EU-Parlament und Rat bestätigt werden. Damit es die wichtige Verordnung noch in dieser Legislaturperiode über die Ziellinie schafft, dürfen diese abschließenden Abstimmungen nicht scheitern.

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