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Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/904 (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt durch. Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und soll zwischen 2025 und 2027 unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen zu analysieren.

Zwischen dem 23.12.2025 und dem 17.3.2026 findet eine öffentliche Konsultation und ein „Call for Evidence“ zur Bewertung der Richtlinie statt. In einem Fragebogen werden Ansichten u.a. zu Bewusstsein und Wahrnehmung, Wirksamkeit und Verhalten oder Relevanz abgefragt.

Exit Plastik hat am 05.03.2026 eine Bewertung zur SUPD eingereicht. Die komplette Bewertung kann als PDF heruntergeladen werden.

EU-Kommission: Have your say: what is the impact of the Single-Use Plastics Directive?

Mehr zur SUPD im STECKBRIEFPLASTIK

Runder Tisch 2026 | Materialien

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Konferenz & Runder Tisch 2026 – Rückblick

Dienstag, 10. Februar 2026 | Berlin

Mit insgesamt rund 120 Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Praxis sind wir bei der diesjährigen Exit Plastik-Konferenz zusammengekommen. Der Veranstaltungstag mit einem Runden Tisch für die Zivilgesellschaft und einer öffentlichen Podiumsdiskussion, war mehr als ein Fachaustausch – er war ein deutliches Signal: Die Bewegung für drastische Plastikreduktion, giftfreie Materialien und ressourcenschonende Mehrweg-Systeme wächst – und sie ist politisch wirksam.

„Wie gelingt die Plastikwende?“

Das war des Motto des diesjährigen Runden Tisches für die Zivilgesellschaft. Mit Teilnehmenden aus zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden die kommunikativen, politischen und ökonomischen Dimensionen der Plastikwende beleuchtet, der Austausch gefördert und das Netzwerk gestärkt.

© Stephan Röhl

Der Tag begann mit einer eindrücklichen Keynote von Dr. Melanie Bergmann, Wissenschaftlerin am Alfred-Wegener-Institut. Sie machte deutlich, dass die Gesundheitsgefahr durch Plastik für Mensch und Umwelt trotz noch bestehender Leerstellen und Unsicherheiten in der Forschung eindeutig ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weshalb wir globale, systemische Ansätze benötigen, die bei der Reduktion der Plastikproduktion ansetzen.

Im Rahmen von drei partizipativen Inputs zu den Hintergründen und politischen Prozessen der Themen „Plastikverpackungen und Gesundheit”, „Verpackungen und Mehrweg” sowie „Plastik und Textilien” wurden Erkenntnisse ausgetauscht und diskutiert. In Workshops mit Expert:innen wurden außerdem Wissen und Werkzeuge zur Begleitung politischer Prozesse durch NGOs, zur Verstrickung von Finanzwesen und Plastikkrise, zur Macht- und Konzernpolitik hinter Plastik sowie zu Kommunikationstools für politischen Widerstand gegen Plastik vermittelt.

© Stephan Röhl

Durch „Zivilgesellschaftliches Speeddating“, gemeinschaftliche Pausen und die Möglichkeit, eigene Projekte vorzustellen, wurde Raum zum Austausch geschaffen, das gegenseitige Engagement gewürdigt und das Netzwerk gestärkt.

„Wege aus der Plastikkrise – Mit der Verpackungswende die Gesundheit schützen“

Unter der Moderation von Alexandra Caterbow, Co-Direktorin von HEJSupport und Co-Koordinatorin von Exit Plastik, trafen am Abend Expert:innen aus Wissenschaft und Politik aufeinander, um die dringenden Fragen der Plastikkrise aus einer ganzheitlichen Perspektive zu beleuchten. 

Im Zentrum stand die Frage: Wie schaffen wir den politischen Rahmen für eine drastische Plastikreduktion – jenseits von Greenwashing und Technofixes?  Die Diskussion griff die mit Plastik verbundenen gesundheitlichen Risiken auf und verknüpfte sie mit der Frage, welche politischen und gesetzlichen Maßnahmen notwendig sind, um wirkungsvolle Veränderungen zu erreichen.

Aufzeichnung der Podiumsdiskussion:

© Stephan Röhl

Wir diskutierten mit:

  • Dr. Melanie Bergmann, Biologin am Alfred-Wegener-Institut, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gesundheitlichen Auswirkungen von Kunststoffchemikalien in Umwelt und Organismen einbrachte.
  • Dr. Inga Wagner, Referat für Europäische und internationale Ressourceneffizienz- und Rohstoffpolitik, Circular Economy im Umweltministerium (BMUKN), die politische Ansätze zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft diskutierte.
  • Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), der politische Wege zur EU- und nationalen Umsetzung ambitiöser Verpackungs- und Plastikregulierungen darlegte.

Key Messages zur Exit Plastik Konferenz, Berlin 2026 

  • Um gemeinsam erfolgreich gegen Plastik vorzugehen, müssen wir schauen, was uns verbindet und nicht, was uns trennt. 
  • Aus der fossilen Trickkiste: CCS statt echten Lösungen wird die Plastik- und Klimakrise weiter verschlimmern.
  • Es ist die fossile Industrie!
  • Es gibt schon so viele Studien, die einen Zusammenhang zwischen Plastikchemikalien, Mikroplastik und Krankheiten zeigen – worauf warten wir noch?!
  • Plastik und insbesondere Lebensmittelverpackungen müssen frei von Schadstoffen sein. Verpackungen zu vermeiden ist gut für die Gesundheit und die Umwelt.
  • Die Plastikwende gelingt nur, wenn wir die Krise als das anerkennen, was sie ist: eine systemische Produktions- und Gesundheitskrise. Recycling und Technofixes reichen nicht. Entscheidend sind verbindliche Reduktionsziele, ein starkes Vorsorgeprinzip, das Streichen fossiler Subventionen, echte Herstellerverantwortung und ein globales Plastikabkommen. Dafür braucht es politischen Mut – und kontinuierlichen Druck aus der Zivilgesellschaft. 
  • Unsere Konferenz hat gezeigt, Plastik ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern eine Gesundheitsfrage. Kunststoffchemikalien sind im Körper fast aller Menschen nachweisbar – das darf nicht länger ignoriert werden. Das Vorsorgeprinzip muss jetzt politisches Handeln leiten.

„Es war sehr ermutigend zu sehen, wie viele Aktive sich für eine Plastikwende einsetzen. Der Runde Tisch war ein Meilenstein unserer Vernetzung, denn zusammen erreichen wir mehr!“

Wir danken allen Teilnehmenden für den inspirierenden, bestärkenden und weiterführenden Austausch!

Dokumentation und Materialien

In diesem passwortgeschützten Bereich stellen wir allen Teilnehmer:innen der Veranstaltung in Kürze weitere Dokumentationsmaterialien und die Workshop-Unterlagen zum Download zur Verfügung!

Fotos der Veranstaltung

© Stephan Röhl

Neuer Vorsitz für den UN-Plastikvertrag: Neustart für einen ambitionierten Prozess

123 Tage nach dem Rücktritt des früheren INC-Vorsitzenden wurde am 7. Februar 2026 bei INC5.3 in Genf ein neuer Vorsitzender gewählt: Julio Cordano, Direktor für Umwelt, Klima und Ozeane im chilenischen Außenministerium. In einer Stichwahl setzte er sich mit 63 % der Stimmen gegen den senegalesischen Kandidaten durch; zuvor war Pakistans Kandidatin im ersten Wahlgang ausgeschieden. INC5.3 hatte nur diesen einen Tagesordnungspunkt, aber trotz intensiver Bemühungen einzelner Staaten, eine Abstimmung zu vermeiden und zeitlich zu verzögern, wurde Cordano erst nach 7,5 Stunden Wahlprozess bestätigt. Trotzdem ein deutliches Signal für Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten, denn endlich wurde eine Abstimmung durchgeführt, nachdem keine Einigung im Konsensverfahren erreicht wurde.

Cordano ist ein erfahrener Diplomat und derzeit auch Vorsitzender der OECD-Expert*innengruppe zu Klimafragen. In seinen ersten Worten kündigte er an, die Arbeitsweise verbessern zu wollen. Er sprach von notwendiger „Flexibilität und Pragmatismus“, versprach Vorhersehbarkeit und “keine Überraschungen“ und betonte, er werde aktiv auf Staaten zugehen, die bereit sind, Lösungen zu finden.

Nach Monaten der Unsicherheit braucht der Prozess frischen Wind, Klarheit und Führung. Angesichts der tiefen politischen Spannungen und der enormen industriepolitischen Interessen erwarten wir vom neuen Vorsitzenden einen transparenten, inklusiven und ambitionierten Verhandlungsprozess. Nur wenn Offenheit, Beteiligung und klare Zielorientierung gewährleistet sind, kann der globale Plastikvertrag das leisten, was dringend notwendig ist: verbindliche Maßnahmen zur Reduktion der Plastikproduktion, zur Förderung von Wiederverwendungssystemen und zur Eliminierung und Rückverfolgung von Schadstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Die kommenden Verhandlungsrunden werden entscheidend sein, allerdings steht noch kein Termin fest. Der Zeitplan ist dicht mit anderen internationalen Konferenzen belegt, der politische Druck ist jedoch weiterhin hoch. Umso wichtiger ist es, dass der neue Vorsitz den Prozess inklusiv, strukturiert, transparent und lösungsorientiert gestaltet. Wir hoffen, dass unter Julio Cordanos Leitung ein Verhandlungsumfeld entsteht, das Blockaden überwindet und zugleich den Mut hat, ambitionierte Entscheidungen sowie die Möglichkeit von Abstimmungen voranzubringen. Die Welt braucht keinen kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern einen wirksamen Vertrag gegen die Plastikverschmutzung.

Podiumsdiskussion: Wege aus der Plastikkrise

Wir laden Sie und Euch herzlich zu unserer Podiumsdiskussion ein:

Podiumsdiskussion
Wege aus der Plastikkrise
– Mit der Verpackungswende die Gesundheit schützen

Dienstag, 10. Februar 2026 | 18:00-19:30 Uhr
In den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin

Aufzeichnung der Podiumsdiskussion:

Plastik ist überall. Lebensmittel sind darin verpackt, Alltagsprodukte bestehen daraus, Hygieneprodukte sind mit Mikroplastik versetzt. Damit erzeugen wir nicht nur riesige Mengen an Plastikmüll, sondern belasten auch unsere Gesundheit. Denn Plastik enthält auch Tausende, zum Teil gefährliche, Chemikalien. Doch wie können wir der Plastikkrise begegnen und gleichzeitig unsere Gesundheit schützen? Die Podiumsdiskussion „Wege aus der Plastikkrise – Mit der Verpackungswende die Gesundheit schützen“ beleuchtet die Auswirkungen von Plastik auf Umwelt und Menschen. Im Fokus steht die Frage, welche Risiken Plastik – insbesondere in Lebensmittelverpackungen – für unsere Gesundheit birgt und welche Verantwortung Politik und Wirtschaft daraus ableiten müssen. Gemeinsam mit unseren Gästen aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft diskutieren wir, wie aktuelle Maßnahmen wie z.B. das Verpackungsgesetz den Status quo ändern können. Und warum Gesundheitsschutz und Vorsorgeprinzip handlungsleitend für eine echte Verpackungs- und Plastikwende sein müssen.

Mit:

  • Dr. Melanie Bergmann, Biologin am Alfred-Wegener-Institut
  • Dr. Inga Wagner, Abteilungsleiterin Europäische und internationale Ressourceneffizienz- und Rohstoffpolitik; Circular Economy (BMUKN)
  • Jan-Niclas Gesenhues, MdB Bündnis 90/Die Grünen

Moderation: Alexandra Caterbow, Co-Direktorin HEJ Support & Co-Koordinatorin Exit Plastik

Wir laden Sie und Euch herzlich zur Podiumsdiskussion von 18.00 bis 19.30 Uhr in die Heinrich-Böll-Stiftung ein. Anschließend freuen wir uns auf einen Ausklang mit Fingerfood. 

Anmeldung zur Veranstaltung:

Die Anmeldung ist kostenfrei und über die Website der Heinrich-Böll-Stiftung möglich:

Stellungnahme zur Anpassung des Verpackungsgesetzes

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung des deutschen Verpackungsrechts und der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik* eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland steht vor der Herausforderung, mit der enormen Menge an Kunststoffverpackungen umzugehen, die jährlich im Land anfallen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 4 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen produziert, was gravierende negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt mit sich bringt. Die einst erfolgreiche deutsche Mehrweg- und Recyclingindustrie ist aktuell durch billiges Neuplastik, und hohe Energiekosten bedroht. Neuplastikproduzenten profitieren zudem vom niedrigen Ölpreis für die Herstellung ihrer Produkte. Investitionen in Mehrweg und Recycling werden auch deshalb nicht getätigt, weil der Industrie Planungssicherheit fehlt.

Wir müssen die Chance nutzen, um ein starkes Verpackungsgesetz zu schaffen, das die planetare Krise der Umweltverschmutzung und deren Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen (One Health) ernst nimmt. Fortschrittliche Ansätze sind notwendig, um die Produktion von Kunststoffverpackungen signifikant zu reduzieren, gefährliche Stoffe zu verbannen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Nur durch entschlossenes Handeln können wir eine nachhaltige Zukunft und das Menschenrecht auf eine Gesunde Umwelt auch für kommende Generationen sichern

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 | Gesetze und Verordnungen

Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Mikroplastik

Illustration by Francesca Tabasso

Als Mikro- bzw. Nanoplastik werdenkleine Plastikpartikel (<5mm bzw. 1- 1000nm) bezeichnet. Flüssig, halbfest aber auch gerade in fester Form als Plastikpartikel finden sich Kunststoffe inzwischen überall – in unseren Böden, unseren Gewässern und unserer Atemluft. In Deutschland gelangen pro Kopf jedes Jahr 4kg Mikroplastik in die Umwelt, insgesamt 330.000 Tonnen. Mikroplastik und die daran anhaftenden oder darin enthaltenen Stoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Ökosystemen1

Mikroplastik entsteht durch die Abnutzung bzw. Abrieb und den Zerfall von Plastik. Die häufigsten Quellen sind Textil-Mikrofaser, Medizinprodukte oder Reifenabrieb. Aber auch Plastik in der Umwelt emittiert stetig Mikroplastik.2

Alarmierende Mengen an Mikroplastik werden auch weiterhin bewusst hergestellt und etlichen Produkten unseres Alltages oder Industrieprodukten z.B. Kosmetika und Lacken, absichtlich zugesetzt.2

Mikroplastik kann über Nahrung, Luft, oder Haut aufgenommen werden, z.B. durch den Konsum von Mineralwasser, den Faserabrieb von synthetischen Textilien, oder Mikroplastik in Kosmetikprodukten.4

Umweltstudien dokumentieren erhebliche ökologische Auswirkungen, etwa durch Bioakkumulation, Störung der Nahrungsaufnahme von Wasser- und Kleinstlebewesen und Anreicherung in der Nahrungskette.5

Mikroplastik ist längst in Menschen nachweisbar, wenngleich die genaue Anzahl der aufgenommenen Partikel Gegenstand von Diskussionen ist. Durch die geringe Partikelgröße durchbringt Mikroplastik Gewebe und Barrieren im Körper. Es gelangt so in Organen wie der Lunge und der Leber, ins Blut und wurde auch bei Schwangeren in der Plazenta nachgewiesen.6

Auch wenn es noch Unsicherheiten zu genauen Auswirkungen gibt, ist eindeutig, dass Mikro- und Nanoplastik ein zunehmendes Gesundheitsrisiko für den Menschen bergen. Zum einen kann Mikroplastik selbst Schäden verursachen, zum anderen sind auch im Mikroplastik toxische Zusatzstoffe und Chemikalien enthalten, die Krankheiten verursachen können. Mit der Aufnahme von Mikroplastik werden zum Beispiel chronische Entzündungen, Störungen des Hormonhaushalts, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit und Krebs assoziiert.7

Regulierung

  • Die EU-Verordnung über die Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik (engl. Restriction of intentionally-added microplastics) verbietet den absichtlichen Zusatz von Mikroplastik zu bestimmten Produkten (z. B. Kosmetika, Füllmaterial für Sportplätze). Sie ist Teil der REACH-Verordnung (EU-Rahmen für Chemikalien) im Verzeichnis der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (Annex XVII). (Siehe auch im SteckbriefPlastik)
  • Die EU hat eine Methodik zur Messung von Mikroplastik in Wasser für den menschlichen Gebrauch festgelegt, damit Informationen über Mikroplastik im Wasser künftig verlässlicher gesammelt und verglichen werden können.
    • In Deutschland ist seit April 2024 die DIN EN ISO 24187:2023 als nationale Norm für Methoden zur Mikroplastikanalyse erschienen.
  • Die kommunale Abwasser-Rahmenrichtlinie der EU fordert, dass die Mitgliedstaaten in Siedlungsgebieten mit mehr als 10.000 Einwohnern sicherstellen, dass das Vorhandensein von Mikroplastik im Klärschlamm überwacht wird – insbesondere, wenn der Klärschlamm in der Landwirtschaft wiederverwendet wird.
  • Weitere Regulierungen und Rahmenwerke der EU, welche Mikroplastikverschmutzung angehen sind hier aufgeführt.

Forderungen

Es besteht dringender Handlungsbedarf um die Produktion von (Mikro)Plastik einzudämmen und die Emission von Mikroplastik und Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern:

  • Maßnahmen, die den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt direkt an der Quelle verhindern, sollten klar priorisiert werden.
  • Hersteller*innen und Inverkehrbringer*innen von Plastik(produkten) müssen finanziell für die Umsetzung von Maßnahmen gegen den nutzungs- und verwitterungsbedingten Austrag von Mikroplastik in die Umwelt in die Pflicht genommen werden.
  • Das Verbot für den Einsatz gezielt eingesetzten Mikroplastiks muss für Mikroplastikpartikel jeder Konsistenz und Größe gelten.
  • Die bereits geltenden Einsatzverbote müssen ohne unnötig lange Übergang-Perioden umgesetzt werden .
  • Alternativen für Mikroplastikpartikel müssen durch unabhängige Institute auf human- und ökotoxikologische Unbedenklichkeit hin überprüft werden
  • Um die Verschmutzung durch Plastik Pellets an Land und im Meer einzudämmen, braucht es verbindliche und sanktionierbare Maßnahmen gegen Pellet-Verluste für große und kleine Betriebe.  (Siehe auch Themenseite Plastik-Pellets)

Zur weiteren Vertiefung:

  1. Oliveri Conti et al. 2020: Micro- and nano-plastics in edible fruit and vegetables. The first diet risks assessment for the general population; Walkinshaw et al. 2020: Microplastics and seafood: lower trophic organisms at highest risk of contamination; Horton & Barnes 2020: Microplastic pollution in a rapidly changing world: Implications for remote and vulnerable marine ecosystems; Fraunhoferinstitut: Daten und Fakten Mikroplastik ↩︎
  2. Bertling et al. 2018: Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik ↩︎
  3. Bertling et al. 2018: Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik ↩︎
  4. Mortensen et al. 2021: Unintended human ingestion of nanoplastics and small microplastics through drinking water, beverages, and food sources; Cox et al. 2019: Human Consumption of Microplastics; WHO 2019: Microplastics in drinking-water; Kernchen et al. 2022: Airborne microplastic concentrations and deposition across the Weser River catchment ↩︎
  5. Agathokleous et al (2021): Ecological risks in a ‘plastic’ world: A threat to biological diversity?; Fauna & Flora (2023) Marine plastics – a threat to biodiversity and conservation efforts; ETC CE Report 2024/11 Plastics and biodiversity – Impacts of plastics on biodiversity and ecosystems ↩︎
  6. Ragusa et al. 2021: Plasticenta: First evidence of microplastics in human placenta; Correia Prata et al. 2020: Environmental exposure to microplastics: An overview on possible human health effects ↩︎
  7. Swee-Li Yee 2021: Impact of microplastics and nanoplastics on human health; Sona Alungal Sadique et al. (2025): Impact of microplastics and nanoplastics on human Health: Emerging evidence and future directions; Ali et al (2025): Microplastic and nanoplastic pollution and associated potential disease risks ↩︎

Steckbrief Plastik: Abfallverbringungsverordnung

(Engl. Waste Shipment regulation)


Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.

Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.

Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.

Aktualität

Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.

Warum ist das Wichtig

Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht. 

Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.

Exit Plastik Kernforderungen

Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.

Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!

Forderungen zur Abfallverbringungsverordnung:

  • Plastikmüll muss in erster Linie vermieden werden, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von unverpackt-Angeboten und schadstofffreien und ressourcenschonenden Mehrwegsystemen.
  • Plastikmüll sollte in dem Land behandelt und recycelt werden, in dem er produziert wurde.
    • Deutschland darf demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.
    • Auf EU-Ebene sollte ein langfristiges Exportverbot für alle Arten von Plastikmüll in alle Nicht-EU-Staaten erwirkt werden – und keine Ausnahmeregeln erlaubt werden (auch nicht nach 2029)
  • Die Umsetzung des Basler Übereinkommens und dessen Änderungen/Ergänzungen durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei nicht-Achtung strikt geahndet werden.
  • Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden.
  • Deutschland muss sich im Rahmen des Basler Übereinkommens dafür einsetzen, dass Produkte, die Plastik enthalten, wie beispielsweise Textilien, auch unter die Codes A3210 (gefährliche Kunststoffabfälle) oder Y48 (sonstige Kunststoffabfälle) eingestuft werden.
  • Deutschland muss für die Beseitigung der Schäden durch deutschen Plastikmüll und die fachgerechte Sanierung von illegalen Müllhalden in Empfängerländern Sorge tragen. Illegal verschiffter Plastikmüll muss nach Deutschland zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.
    • Die Finanzierung der Maßnahmen muss gemäß dem Verursacherprinzips von den verursachenden plastikproduzierenden Unternehmen übernommen werden.

Links:

Positionspapier zur kommunalen Verpackungssteuer

Ein Positionspapier der Initiative Verpackungswende

Kommunale Verpackungssteuern sind gegen den massiven Verbrauch von Einwegverpackungen ein wirksamer Hebel: Während bisher größtenteils die Allgemeinheit für die Folgekosten der Einwegnutzung aufkommt, setzt die Steuer verursachergerecht bei denjenigen an, die trotz vorhandenen Mehrwegalternativen Einweg nutzen. Durch den finanziellen Anreiz fördert sie die Nutzung von Mehrweg, reduziert so den Verbrauch von Einweg und entsprechend das Müllaufkommen im öffentlichen Raum bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand für Gastronomie und Verwaltung.

In dem gemeinsamen Positionspapier der Initiative Verpackungswende spricht sich die Initiative für kommunale Verpackungssteuern aus macht deutlich, welche Veränderungen jetzt nötig sind.

Die Initiative Verpackungswende ist ein Zusammenschluss aus Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Umweltorganisationen – darunter auch Exit Plastik.

Statement zu INC-5.2

Kein schwaches Abkommen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit!

Die sechste Verhandlungsrunde des International Negotiation Committee zu einem UN-Plastikabkommen (INC-5.2) in Genf im August 2025 hat gezeigt: Die internationale Staatengemeinschaft ist noch weit entfernt von einer Einigung, die der Plastikkrise gerecht wird. Trotz alarmierender wissenschaftlicher Belege über die massiven Auswirkungen von Plastik und seinen Chemikalien auf Mensch und Umwelt blieb der notwendige Durchbruch aus.

Für Exit Plastik steht fest: Unsere zentralen Forderungen für ein wirksames Abkommen – klare Reduktionsziele für die Produktion von Primärplastik, ein Verbot besonders schädlicher Polymere und Additive, Transparenz- und Rückverfolgbarkeitssysteme für Chemikalien in Kunststoffen sowie das Recht der Bevölkerung auf eine gesunde Umwelt – wurden in den Verhandlungen nicht berücksichtigt oder sogar aktiv durch Petrostaaten blockiert. Stattdessen dominierten Interessen einer Handvoll Staaten, die an der Aufrechterhaltung des „business as usual“ in der Plastikindustrie festhalten und lediglich auf end-of-pipe Lösungen setzen.

Ein Abkommen, das auf Minimalstandards hinausläuft, wird die Plastikkrise nicht lösen. Im Gegenteil: Es würde den Status Quo für lange Zeit zementieren und wertvolle Zeit vergeuden, in der sich die Schäden für Umwelt, Klima und Gesundheit weiter verschärfen.

Daher gilt: Kein Abkommen ist besser als ein schwaches Abkommen.

Ausblick

Die kommenden Monate müssen genutzt werden, um die Stimmen der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und besonders der betroffenen Gruppen deutlich stärker in den Prozess einzubringen. Optionen für den weiteren Weg sind u.a.:

  • INC5.3 als letzte Verhandlungsrunde, mit dem Mut über konfliktreiche Themen abzustimmen, statt alleinig auf Konsens zu setzen
  • Eine Initiative von progressiven Staaten oder der High Ambition Coalition für ein ambitioniertes Abkommen außerhalb des UN-Systems
  • Zusätzlich, wo es möglich ist, die Aufnahme von verbindlichen Maßnahmen in anderen Konventionen wie z.B. der Basel Konvention

Dabei fordern wir weiterhin:

  • Klarer Fokus auf Produktionsreduktion statt allein auf Abfallmanagement.
  • Verbindliche Listen für problematische Polymere, Additive und Einwegprodukte.
  • Globale Regeln für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Kunststoffen.
  • Formulierungen zum Thema Gesundheit beibehalten und rechtlich verbindliche Verpflichtungen dazu ausarbeiten.
  • Stärkung von Rechten und Gerechtigkeit, insbesondere für Menschen im Globalen Süden, die am stärksten betroffen sind.

Exit Plastik wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein Abkommen zustande kommt, das die Ursachen der Plastikkrise angeht und nicht deren Symptome verwaltet. Nur ein starkes, ambitioniertes und gerechtes Abkommen kann die Plastikkrise und ihre verheerenden Folgen wirksam stoppen.

https://exit-plastik.de/plastics-treaty/