Plastikmüll-Exporte stoppen!

Aufruf an den Rat und die nationalen Regierungen der EU: Ausfuhr von Plastikmüll verbieten!

Mehr als 180.000 Menschen unterstützen die Petition für ein Ende der neokolonialen Ausbeutung durch den Export von Plastikmüll. Die Petition ist ein klares Signal der EU-Bürger*innen an ihre Regierungen, ein starkes Exportverbot für Plastikmüll zu verabschieden. (siehe Beitrag)

Plastikmüll-Exporte aus Deutschland haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima

Deutschland: Spitzenreiter im Plastikverbrauch und größter Plastikmüll-Exporteur in der EU

Mit  5,67 Millionen Tonnen im Jahr 2022 gehört Deutschland zu den Industrieländern, die besonders viel Kunststoffabfall erzeugen – nicht verwunderlich, bei einem Jahreskunststoffverbrauch von 12,4 Millionen Tonnen. So war Deutschland 2022 auch mit 734.100 Tonnen der größte Exporteur von Plastikmüll in der EU. Die größte Menge wurde dabei in die Niederlande exportiert (zweitgrößter EU-Plastikmüllexporteur, mit großem Umschlaghafen in Rotterdam), gefolgt von der Türkei und Polen. Zu den Nicht-OECD-Ländern die besonders viel Plastikmüll aus Deutschland erhielten, gehörten 2022 Malaysia, Indonesien und Vietnam.

Aktuelle Daten zum Plastikmüllhandel finden sich auf www.ban.org.

Folgen des Plastikmüll-Exports

Kosten tragen Menschen und Umwelt in den Empfängerländern

Unabhängig davon, was  mit dem zur Verwertung ins Ausland exportierte Plastikmüll tatsächlich geschieht, gilt der aus Deutschland ausgefahrene Plastikmüll als recycelt und wird auf die Recycling-Quote angerechnet. Eine Vielzahl von Untersuchungen, wie die von Greenpeace, zeigen jedoch, dass der Müll in der Türkei oder in Malaysia oft auf wilden Deponien landet, oder verbrannt wird, statt recycelt zu werden. Zurückzuführen ist dies u.a. auf unzureichende Kontrollen und mangelhafte Recyclingsysteme. Die Folgen für die Gesundheit der Menschen und die Ökosysteme vor Ort sind verheerend, unter anderem, wegen der umweltschädigenden und giftigen Chemikalien, die so in Gewässer, Böden und Luft freigesetzt werden. Beim Transport, dem Verbrennen, der Deponierung und der Verwitterung von Plastikmüll in der Umwelt entstehen zudem große Mengen Treibhausgase, die das Klima belasten.

Überlastung lokaler Infrastruktur

Belegung von Recyclingkapazitäten verhindern sachgerechte Verwertung des eigenen Mülls

Problematisch ist zudem, dass der aus dem Ausland eingeführte Plastikmüll die ohnehin schon knappen Recyclingkapazitäten in den Empfängerländern belegt. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht. So produziert Malaysia bspw. rund 2,4 Millionen Tonnen Plastikmüll jährlich, importiert weitere 835.000 Tonnen, hat aber nur eine jährliche Recyclingkapazität von 515.009 Tonnen. Das ist eine Diskrepanz von 2,7 Millionen Tonnen von Produktion und Import zu dem was sachgerecht behandelt werden kann.

#Wastecolonialism

Plastikmüll-Exporte sind keine Kreislaufwirtschaft sondern neokoloniale Ausbeutung

Der Handel mit Kunststoffabfällen wird manchmal als Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft dargestellt. In Wahrheit aber zementiert er den linearen Staus-Quo und ist eine Form der neokolonialen Aubeutung. Denn indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikabfall in einkommensschwächere Drittländern ausfahren, bürden sie ihnen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Müllproblems entledigen und damit auch der Verantwortung Müll zu vermeiden. Länder wie Deutschland treiben so die Produktion und den Verbrauch von Neuplastik weiter an, während die Empfängerländer unter den sozialen, Gesundheits- und Umweltkosten des Mülls leiden.

Welche Regulierungen gibt es?

Baseler Übereinkommen reguliert Verbringung gefährlicher Abfälle

Das Basler Übereinkommen (1989) ist ein internationaler Vertrag zur Beschränkung der Verbringung gefährlicher Abfällen zwischen Ländern. Seit inkrafttreten der Änderungen 2021 erfordert der Export von schwer verwertbaren, also verschmutzten, unsortierten, oder nicht zum recycling vorgesehenen Kunststoffabfälle von einem Vertragsstaat zu einem anderen, die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (prior informed consent = PIC). Auch der Export von gefährlichem Plastikmüll erfolgt nach dem PIC-Prinzip. Der Export von gefährlichem Plastikmüll an nicht-OECD-Staaten ist durch das Abkommen verboten. Nicht notwendig ist PIC für sortierten, nahezu unverschmutzten und zur Verwertung bestimmten Plastikmüll. Dieser kann frei unter den Vertragsstaaten gehandelt werden.

EU Abfallverbringungsverordnung

In der EU wird die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen durch die Abfallverbringungsverordnung geregelt (Waste Shipment Regulation, WSR) geregelt. Mit dem Verbot der Ausfuhr von gemischtem und verschmutzten Plastikabfällen in nicht-OECD-Länder geht die EU dabei über die Anforderungen des Basler Übereinkommens hinaus.

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vorgelegt. Am 20. Mai 2024 trat die Neufassung der Verordnung in Kraft. Sie beinhaltet unter anderem:
✅ Ein schrittweises Verbot des Exports von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder,
✅ Verschärfte Verpflichtungen und Standards für den Export von Abfällen in Nicht-OECD- und OECD-Länder,
✅ Regelung, dass die Verbringung bestimmter Abfälle innerhalb der EU nur noch in Ausnahmefällen möglich ist.

Die meisten ihrer Bestimmungen gelten ab dem 21. Mai 2026 und die meisten Ausfuhrbestimmungen erst ab dem 21. Mai 2027.

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung des WasteColonialism. Denn Plastikmüllexporte bürden einkommensschwachen Drittstaaten die Kosten für die Entsorgung auf, einschließlich der damit verbundenen Gesundheits- und Umweltschäden.
Damit die Verordnung Wirkung zeigt muss sie von robusten Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen begleitet werden, und Schlupflöcher müssen geschlossen werden. Insgesamt ist es aber besonders wichtig die Kunststoffproduktion deutlich zu reduzieren und einen Systemwandel voranzutreiben, indem Mehrweg und unverpackt der Standard sind.

Unsere Forderungen:

  • Plastikmüll sollte im gleichen Land behandelt und recycelt werden, wo er produziert wurde. Deutschland sollte demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.

  • Auf EU-Ebene soll ein Exportverbot in alle nicht-EU und EU-Drittstaaten erwirkt werden.

  • Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden. Dazu gehört auch die vollständige Umsetzung des Basler Übereinkommens. Die Umsetzung der Basel Amendments durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei Nichtachtung strikt geahndet werden.

  • Deutschland als einer der größten Exporteure von Kunststoffabfällen trägt eine besondere Verantwortung und muss seiner Rolle als selbsternannter Recyclingvorreiter gerecht werden. Unser Plastikmüllproblem muss nationaler Ebene gelöst werden und dabei muss Vermeidung an erster Stelle stehen.

BFFP-Waste Trade Manifest: