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Enthält spezifische Informationsformate wie Fakten, Steckbrief, Infografik.

Global Plastic Laws Datenbank

Die NEUE #GlobalPlasticLaws Datenbank, die unter Mitarbeit von Exit Plastik entwickelt wurde, erleichtert die Suche nach Gesetzen weltweit, die den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdecken.
Mit Hilfe der Suche nach lokalen, nationalen und internationalen Regionen lässt sich die Entwicklung der politischen Maßnahmen im entsprechenden Gebiet verfolgen. Und die Sortierung der Suchergebnisse nach Thema, Produkt, Schlüsselwörtern und mehr sorgt für eine gute Übersichtlichkeit

Mehrwegangebotspflicht

STECKBRIEFPLASTIK zur…
Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1.1.23 u.a. Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte beim Angebot von Speisen und Getränken zum Mitnehmen („Take-Away“) eine Mehrweg-Alternative zu Einweg-Plastikverpackungen anzubieten. Sie ist Teil der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Artikel 4; engl.: Single-Use Plastic Directive, SUPD) im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG  § 33/34).

STECKBRIEFPLASTIK: Globales Plastikabkommen

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Globalen Plastikabkommen (engl. Global Plastics Treaty), das bis 2024 zur Beendigung der weltweiten Plastikverschmutzung ausgehandelt werden soll. 175 Länder sind daran beteiligt. Es soll Ziele entlang des gesamtenLebenszyklus von Plastik enthalten, für ein Ende der Plastikverschmutzung.

STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über die Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik

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EU-Verordnung zum Verbot des absichtlichen Zusatzes von Mikroplastik zu bestimmten Produkten (z. B. Kosmetika, Füllmaterialien für künstliche Sportplätze). Nach offizieller Verabschiedung tritt die Verordnung sofort in Kraft.

STECKBRIEFPLASTIK

STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

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EU-Vorschrift über Verpackungen und Verpackungsabfälle, einschließlich Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement. Sie gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.  Die Verordnung gilt  für alle EU-Staaten gleichermaßen und unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

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