STECKBRIEFPLASTIK: Richtlinie über Umweltaussagen

Die EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Engl.: Directive on substantiation and communication of explicit environmental claims, „Green Claims Directive“) soll Unternehmen zu mehr Transparenz bei positiven Umweltaussagen über ihre Produkte verpflichten. Verbraucher*innen sollen dadurch verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten und besser informierte Entscheidungen treffen können. „Greenwashing“-Praktiken sollen unterbunden werden. Die Richtlinie über Umweltaussagen ergänzt die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen.

Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission (EC) im Rahmen des European Green Deal einen Vorschlag für eine Richtline über Umweltaussagen vorgelegt. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU (Mitgliedsstaaten) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Relevanz für Plastik

Derzeit regelt das EU-Recht positive Umweltaussagen nicht explizit. Somit können Verbraucher*innen sich nicht darauf verlassen, dass Umweltaussagen und Siegel eine vertrauenswürdige Zertifizierung sind. Sie werden in ihren Bewertungen der Umweltverträglichkeit von Produkten häufig systematisch fehlgeleitet. Es existiert inzwischen eine Vielzahl an Verfahren, Dienstleistungen und Produkten die als nachhaltig bezeichnet werden, es jedoch bei näherer Betrachtung nicht sind („Greenwashing“). Dazu gehört beispielsweise „Meeresplastik“, „Social Plastic“, „Plastic Offsetting“ und die vermeintliche „Klimaneutralität“ von Produkten und Verpackungen. Diese Ansätze bewirken jedoch nicht die systemischen Änderungen die nötig sind, um die Produktion und den Verbrauch von Plastik tatsächlich um ein Vielfaches zu reduzieren. Statt echte Lösungen voranzubringen, wie unverpackt- und Mehrweg-Lösungen, legitimieren Unternehmen so den Plastikverbrauch und lassen ihn „grüner“ erscheinen, womit ein Ressourcen-verschwendendes, lineares Wirtschaften zementiert wird. Die Richtlinie über Umweltaussagen ist eine Chance, dem einen Riegel vorzuschieben, Greenwashing zu unterbinden und Verbraucher*innen zu befähigen, informierte, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Exit Plastik Kernforderungen:

Um keine falschen Anreize zu setzen und Verbraucher*innen nicht in die Irre zu führen, muss sichergestellt werden, dass positiven Umweltaussagen ein ganzheitliches Verständnis hinterlegt ist. Es ist dringend erforderlich klare Grenzen zu setzen, um sicherzustellen, dass positive Umweltaussagen nicht für Produkte und Praktiken verwendet werden können, die erhebliche Umwelt- oder Gesundheitsauswirkungen haben, menschenrechtsverletzende Produktionsweisen aufweisen oder Scheinlösungen darstellen.

Eine Grundlegende Änderung aktueller Produktions- und Konsummuster ist notwendig, um den Raubbau an unserem Planeten zu stoppen, die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen zu schützen und die weitere Klimaerhitzung zu verhindern. Die Regulierung positiver Umweltaussagen ist zweifellos ein notwendiger Schritt, kann aber allein keine Konsumwende erreichen. Um dies zu erreichen sind zudem strukturpolitische Maßnahmen dringend erforderlich. Auch muss durch Kooperationsgebote und die Förderung kooperativer Strategien das Zusammenwirken von Unternehmen unterstützt werden, da kooperative Ansätze, z.B. beim Aufbau von wahrlich nachhaltigen, gemeinwohlorientierten und poolbasierten Mehrwegstrukturen, zentral sind.

Unsere Forderungen zur Richtlinie über Umweltaussagen:
(vollständige Kommentierung siehe: www.exit-plastik.de/feedback-zum-entwurf-der-eu-kommission-fuer-eine-richtlinie-ueber-umweltaussagen-green-claims)

  • Weniger schlecht ist nicht gut
    • Minderung von Schadfolgen nicht als positiven Einfluss darstellen
    • Bei der Betrachtung von Umweltaussagen ganzheitliche Perspektive einnehmen und u.a. Biodiversitätsschutz und den Schutz von Menschenrechten als integrale Bestandteile inkludieren
  • Keine positiven Umweltaussagen für Produkte und Praktiken mit erheblichen Umwelt- oder Gesundheitsauswirkungen, menschen-rechtsverletzenden Produktionsweisen oder Scheinlösungen
  • Grundsätzlich keine positiven Umweltaussagen für:
    • Produkte, die schädliche Chemikalien enthalten
    • Produkte aus sogenanntem Meeres- oder Ozeanplastik
  • Kompensationen (z.B. von CO2 oder „Plastic Offsetting“) nicht als Legitimierung für nicht-nachhaltiger Praktiken oder Produkte anerkennen
  • Schlupflöcher und Hintertüren durch klare Kriterien und Definitionen verhindern und einheitliche Standards sicherstellen
  • Unternehmen müssen Offenlegung und Zugänglichkeit von Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten gewährleisten
  • Hersteller müssen behördliche Kontrollen und Überwachung der Einhaltung der Richtlinien finanzieren

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