Newsletter März 2026
Exit Plastik Newsletter mit Updates zu plastikrelevanten Politikprozessen und mehr!
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Exit Plastik Newsletter mit Updates zu plastikrelevanten Politikprozessen und mehr!
Das Fact Sheet „Plastik Mythen“ macht deutlich: Es existiert keine Wunderpille. Wir brauchen echte und strukturelle Veränderungen für weniger Plastik. Verabschieden wir uns von Scheinlösungen.
Denn die Plastikkrise lässt sich nicht mit leeren Versprechen lösen, sondern nur mit systemischen Ansätzen. Die Umwelt- und Gesundheitsprobleme, die mit der Plastik in Verbindung stehen, sowie die stetig wachsende Neuproduktion von Plastik sind tief verwurzelt mit Produktionsmustern der chemischen Industrie.
Im Fact Sheet räumt Exit Plastik mit gängigen Plastikmythen auf und entzaubert wundersame Erzählungen zu Plastik.






Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/904 (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt durch. Die Einwegkunststoffrichtlinie (engl. Abkürzung „SUPD“) wurde im Juni 2019 verabschiedet und soll zwischen 2025 und 2027 unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen zu analysieren.
Zwischen dem 23.12.2025 und dem 17.3.2026 findet eine öffentliche Konsultation und ein „Call for Evidence“ zur Bewertung der Richtlinie statt. In einem Fragebogen werden Ansichten u.a. zu Bewusstsein und Wahrnehmung, Wirksamkeit und Verhalten oder Relevanz abgefragt.
Exit Plastik hat am 05.03.2026 eine Bewertung zur SUPD eingereicht. Die komplette Bewertung kann als PDF heruntergeladen werden.
EU-Kommission: Have your say: what is the impact of the Single-Use Plastics Directive?
Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.
Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.
In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.
Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.
Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.
Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.
Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe von Exit Plastik im Rahmen der EU Konsultation
Dienstag, 10. Februar 2026 | Berlin
Mit insgesamt rund 120 Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Praxis sind wir bei der diesjährigen Exit Plastik-Konferenz zusammengekommen. Der Veranstaltungstag mit einem Runden Tisch für die Zivilgesellschaft und einer öffentlichen Podiumsdiskussion, war mehr als ein Fachaustausch – er war ein deutliches Signal: Die Bewegung für drastische Plastikreduktion, giftfreie Materialien und ressourcenschonende Mehrweg-Systeme wächst – und sie ist politisch wirksam.
Das war des Motto des diesjährigen Runden Tisches für die Zivilgesellschaft. Mit Teilnehmenden aus zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden die kommunikativen, politischen und ökonomischen Dimensionen der Plastikwende beleuchtet, der Austausch gefördert und das Netzwerk gestärkt.

Der Tag begann mit einer eindrücklichen Keynote von Dr. Melanie Bergmann, Wissenschaftlerin am Alfred-Wegener-Institut. Sie machte deutlich, dass die Gesundheitsgefahr durch Plastik für Mensch und Umwelt trotz noch bestehender Leerstellen und Unsicherheiten in der Forschung eindeutig ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weshalb wir globale, systemische Ansätze benötigen, die bei der Reduktion der Plastikproduktion ansetzen.
Im Rahmen von drei partizipativen Inputs zu den Hintergründen und politischen Prozessen der Themen „Plastikverpackungen und Gesundheit”, „Verpackungen und Mehrweg” sowie „Plastik und Textilien” wurden Erkenntnisse ausgetauscht und diskutiert. In Workshops mit Expert:innen wurden außerdem Wissen und Werkzeuge zur Begleitung politischer Prozesse durch NGOs, zur Verstrickung von Finanzwesen und Plastikkrise, zur Macht- und Konzernpolitik hinter Plastik sowie zu Kommunikationstools für politischen Widerstand gegen Plastik vermittelt.

Durch „Zivilgesellschaftliches Speeddating“, gemeinschaftliche Pausen und die Möglichkeit, eigene Projekte vorzustellen, wurde Raum zum Austausch geschaffen, das gegenseitige Engagement gewürdigt und das Netzwerk gestärkt.
Unter der Moderation von Alexandra Caterbow, Co-Direktorin von HEJSupport und Co-Koordinatorin von Exit Plastik, trafen am Abend Expert:innen aus Wissenschaft und Politik aufeinander, um die dringenden Fragen der Plastikkrise aus einer ganzheitlichen Perspektive zu beleuchten.
Im Zentrum stand die Frage: Wie schaffen wir den politischen Rahmen für eine drastische Plastikreduktion – jenseits von Greenwashing und Technofixes? Die Diskussion griff die mit Plastik verbundenen gesundheitlichen Risiken auf und verknüpfte sie mit der Frage, welche politischen und gesetzlichen Maßnahmen notwendig sind, um wirkungsvolle Veränderungen zu erreichen.
Aufzeichnung der Podiumsdiskussion:

Wir diskutierten mit:
„Es war sehr ermutigend zu sehen, wie viele Aktive sich für eine Plastikwende einsetzen. Der Runde Tisch war ein Meilenstein unserer Vernetzung, denn zusammen erreichen wir mehr!“
Wir danken allen Teilnehmenden für den inspirierenden, bestärkenden und weiterführenden Austausch!
In diesem passwortgeschützten Bereich stellen wir allen Teilnehmer:innen der Veranstaltung in Kürze weitere Dokumentationsmaterialien und die Workshop-Unterlagen zum Download zur Verfügung!
© Stephan Röhl
















© Photo by IISD/ENB | Mike Muzurakis
123 Tage nach dem Rücktritt des früheren INC-Vorsitzenden wurde am 7. Februar 2026 bei INC5.3 in Genf ein neuer Vorsitzender gewählt: Julio Cordano, Direktor für Umwelt, Klima und Ozeane im chilenischen Außenministerium. In einer Stichwahl setzte er sich mit 63 % der Stimmen gegen den senegalesischen Kandidaten durch; zuvor war Pakistans Kandidatin im ersten Wahlgang ausgeschieden. INC5.3 hatte nur diesen einen Tagesordnungspunkt, aber trotz intensiver Bemühungen einzelner Staaten, eine Abstimmung zu vermeiden und zeitlich zu verzögern, wurde Cordano erst nach 7,5 Stunden Wahlprozess bestätigt. Trotzdem ein deutliches Signal für Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten, denn endlich wurde eine Abstimmung durchgeführt, nachdem keine Einigung im Konsensverfahren erreicht wurde.
Cordano ist ein erfahrener Diplomat und derzeit auch Vorsitzender der OECD-Expert*innengruppe zu Klimafragen. In seinen ersten Worten kündigte er an, die Arbeitsweise verbessern zu wollen. Er sprach von notwendiger „Flexibilität und Pragmatismus“, versprach Vorhersehbarkeit und “keine Überraschungen“ und betonte, er werde aktiv auf Staaten zugehen, die bereit sind, Lösungen zu finden.
Nach Monaten der Unsicherheit braucht der Prozess frischen Wind, Klarheit und Führung. Angesichts der tiefen politischen Spannungen und der enormen industriepolitischen Interessen erwarten wir vom neuen Vorsitzenden einen transparenten, inklusiven und ambitionierten Verhandlungsprozess. Nur wenn Offenheit, Beteiligung und klare Zielorientierung gewährleistet sind, kann der globale Plastikvertrag das leisten, was dringend notwendig ist: verbindliche Maßnahmen zur Reduktion der Plastikproduktion, zur Förderung von Wiederverwendungssystemen und zur Eliminierung und Rückverfolgung von Schadstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die kommenden Verhandlungsrunden werden entscheidend sein, allerdings steht noch kein Termin fest. Der Zeitplan ist dicht mit anderen internationalen Konferenzen belegt, der politische Druck ist jedoch weiterhin hoch. Umso wichtiger ist es, dass der neue Vorsitz den Prozess inklusiv, strukturiert, transparent und lösungsorientiert gestaltet. Wir hoffen, dass unter Julio Cordanos Leitung ein Verhandlungsumfeld entsteht, das Blockaden überwindet und zugleich den Mut hat, ambitionierte Entscheidungen sowie die Möglichkeit von Abstimmungen voranzubringen. Die Welt braucht keinen kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern einen wirksamen Vertrag gegen die Plastikverschmutzung.
Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.
Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.
Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.
Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.
Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht.
Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.
Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.
Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!
Das Positionspapier „Mehr als Recycling – Kreislaufwirtschaft richtig machen“ definiert den Begriff der Kreislaufwirtschaft und zeigt auf, warum Recycling allein nicht ausreicht, um die Ressourcen-, Klima-, Biodiversitäts- und Plastikkrise zu lösen. Kreislaufwirtschaft muss im umfassenden Sinn verstanden werden – als System, das Ressourcenverbrauch vermeidet, Produkte langlebig gestaltet und Stoffkreisläufe tatsächlich schließt.
Zugleich warnt es vor Fehlentwicklungen: Wenn Kreislaufwirtschaft auf Recycling und technische Lösungen am Ende der Wertschöpfungskette reduziert wird, bleiben lineare Strukturen bestehen.
Exit Plastik fordert daher eine echte Transformation hin zu einer ressourcen- und gesundheitsorientierten Wirtschaftsweise:
Vermeidung vor Verwertung, Qualität vor Masse und die Realisierung von Kreislaufkultur im Alltag.