Policy-Unterkategorie:
Für EU-Prozesse.

Green Claims

Im März 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltaussagen vorgelegt. Sie soll Unternehmen künftig dazu verpflichtet, ihre Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte/Dienstleistungen anhand standardisierter Quantifizierungsmethoden zu belegen. So soll u.a. Greenwashing verringert werden.
Exit Plastik begrüßt den Ansatz, der jedoch nicht ausreicht für eine Konsumwende. Weiterhin gilt es, Gefahren und Schwächen des aktuellen Entwurfs auszuräumen.

Offener Brief: Joint statement calling for a transparent and reliable policy framework defining recycled content in plastic

Der EU-Durchführungsbeschluss über die Methodik zur Definition des Rezyklatgehalts von Einwegkunststoffflaschen wird einen Präzedenzfall mit weitreichenden Auswirkungen schaffen. Er muss Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern, die Kreislauffähigkeit verbessern, den Schutz von Verbraucher*innen gewährleisten, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Recyclingtechnologien schaffen und Nachteile für weniger umweltschädliche Recyclingverfahren vermeiden.

Schlüsselempfehlungen für eine überarbeitete EU-Verpackungsgesetzgebung

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die derzeit im EU-Parlament geprüft wird, ist eine hervorragende Gelegenheit um eine Verpackungswende einzuleiten, die Verschwendung von wertvollen Ressourcen zu stoppen und die negativen Auswirkungen der Verpackungsflut einzudämmen.
Dieses Papier enthält Schlüsselempfehlungen des Bündnisses Exit Plastik für wirksame Maßnahmen in der PPWR.

Plastikmüll-Exporte

Deutschland ist größter Plastikmüll-Exporteur der EU.
Jetzt Petition unterschreiben! Ein vollständiges Verbot des Exports von Plastikmüll in Länder außerhalb der EU/EFTA und die vollständige Umsetzung des Basel-Übereinkommens in der EU tragen dazu bei, die ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Schäden zu beseitigen, denen die Empfängerländer infolge des Handels mit Kunststoffabfällen ausgesetzt sind.

Offener Brief & Fact Sheet | EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Well designed reuse systems as a driver of packaging waste prevention: Offener Brief an die Mitglieder des EU-Parlaments und die Minister*innen des Rats der EU zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Feedback zur EU-Initiative zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklat-Gehalts in Einwegplastikflaschen

Feedback des NGO-Bündnisses Exit Plastik zur EU-Initiative „Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff – EU-Vorschriften für die Berechnung und Überprüfung des Gehalts an recyceltem Kunststoff und für die Berichterstattung dazu“

STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über die Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik

STECKBRIEFPLASTIK zur…
EU-Verordnung zum Verbot des absichtlichen Zusatzes von Mikroplastik zu bestimmten Produkten (z. B. Kosmetika, Füllmaterialien für künstliche Sportplätze). Nach offizieller Verabschiedung tritt die Verordnung sofort in Kraft.

Kommentierung des Vorschlags der EU-Kommission für eine überarbeitete EU-Verpackungsverordnung

Am 30. November 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (COM(2022) 677) vorgelegt. Dieses Papier enthält die Positionen des Bündnis Exit Plastik zu dem Vorschlag der Kommission, inklusive konkreter Änderungsvorschläge im Tabellenformat.

STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

STECKBRIEFPLASTIK zur…
EU-Vorschrift über Verpackungen und Verpackungsabfälle, einschließlich Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement. Sie gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.  Die Verordnung gilt  für alle EU-Staaten gleichermaßen und unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

Brief an REACH-Ausschuss vor der Abstimmung über absichtlich zugesetztes Mikroplastik

Brief Anlässlich Treffen des REACH-Ausschusses am 1.3.: EU-weite Mikroplastik-Beschränkung muss Nanoplastik, biologisch abbaubares und lösliches Mikroplastik einschließen, ohne ungerechtfertigt lange Übergangsfristen.