Richtlinie über Umweltaussagen:

Exit Plastik-Feedback zum Vorschlag der EU-Kommission

(Rückmeldefrist: 23 März 2023 – 21 Juli 2023

Begrüßenswerter Ansatz, jedoch nicht ausreichend für eine Konsumwende

Wir begrüßen grundsätzlich den Ansatz der Richtlinie über Umweltaussagen*  (“Green Claims Directive”) der Europäischen Kommission, Unternehmen dazu zu verpflichten, transparenter mit positiven Umweltaussagen über ihre Produkte umzugehen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass es einen erheblichen Bedarf dafür gibt. Denn Verbraucher*innen können sich nicht darauf verlassen, dass Umweltaussagen und Siegel eine vertrauenswürdige Zertifizierung sind und werden in ihren Bewertungen der Umweltverträglichkeit von Produkten häufig systematisch fehlgeleitet. Das verletzt nicht nur ihr „right-to-know“, sondern verhindert auch einen Wandel zu nachhaltigeren Konsummustern. Dennoch gibt es im Hinblick auf den Ansatz der Green Claims Directive aus unserer Sicht Raum für grundsätzliche Fragen und Bedenken, die ermöglichen sollen, den notwendigen Rahmen für eine umfassende sozial-ökologische Transformation genauer in den Blick zu nehmen. Weiterhin gilt es Gefahren und Schwächen des Entwurfs auszuräumen.

Eine Grundlegende Änderung aktueller Produktions- und Konsummuster ist notwendig, um den Raubbau an unserem Planeten zu stoppen, die Gesundheit von Menschen und Ökosystemen zu schützen und die weitere Klimaerhitzung zu verhindern. Um dies zu erreichen sind strukturpolitische Maßnahmen dringend erforderlich. Die Regulierung positiver Umweltaussagen ist zweifellos ein notwendiger Schritt, kann aber allein keine Konsumwende erreichen. Um keine falschen Anreize zu setzen und Verbraucher*innen nicht in die Irre zu führen muss zudem sichergestellt werden, dass positiven Umweltaussagen ein ganzheitliches Verständnis hinterlegt ist. Sie dürfen nicht fälschlicher Weise Produkte und Praktiken legitimieren, die erhebliche Umwelt- oder Gesundheitsauswirkungen haben, menschenrechtsverletzende Produktionsweisen aufweisen oder Scheinlösungen darstellen.

*vollständige Bezeichnung: Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation