Policy-Unterkategorie:
Für nationale Prozesse.

Plastiksteuer: 55 Cent reichen nicht für die Verpackungswende! 

Exit Plastik begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, fordert aber in zentralen Punkten Nachbesserungen 

Berlin, 9. Oktober 2026. Die Bundesregierung plant ab Juli 2027 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen – 550 Euro pro Tonne, also 55 Cent pro Kilogramm. Exit Plastik begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, Hersteller und Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen endlich stärker in die Verantwortung zu nehmen. Denn aktuell zahlen die jährlichen 1,4 Milliarden Euro EU-Plastikabgabe die Bürger:innen mit ihren Steuergeldern. In vier zentralen Punkten sieht das Bündnis den Entwurf jedoch als zu schwach ausgestaltet an. 

Kritikpunkt 1: Der Steuersatz ist zu niedrig 

55 Cent pro Kilogramm sind ein Viertel dessen, was für eine echte Lenkungswirkung nötig wäre. Exit Plastik fordert seit 2021 mindestens zwei Euro pro Kilogramm Kunststoff-Neumaterial. „Momentan zahlen wir die EU-Plastikabgabe über unsere Steuern – und obendrauf zahlen unsere Gesundheit, das Klima und die Umwelt die Rechnung für die Verpackungsflut. Das ist doppelt ungerecht. Eine wirksame Plastiksteuer lässt die Verursacher zahlen und verhindert Müll, statt nur den Haushalt zu füllen„, erklärt Carla Wichmann, Koordinatorin des Bündnisses. Bei 55 Cent besteht die Gefahr, dass Unternehmen die Steuer schlicht als Kostenfaktor einkalkulieren, ohne ihre Verpackungssysteme zu verändern. 

Kritikpunkt 2: Mehrweg muss begünstigt werden, nicht benachteiligt 

Ziel der Steuer muss eine Verpackungswende sein: weg von Einweg, hin zu unverpackten Angeboten und Mehrweg. Das gelingt nur, wenn die Steuer Anreize in genau diese Richtung setzt. Funktionierende Mehrweg- und Wiederbefüllungssysteme müssen von der Steuer ausgenommen und aktiv begünstigt werden. Eine Steuer, die Mehrwegsysteme belastet statt stärkt, verfehlt ihr Ziel von vornherein.  

Kritikpunkt 3: Keine Unterscheidung nach Recyclingfähigkeit 

Der Entwurf befreit Verpackungen aus recyceltem Kunststoff, behandelt wiederverwendbare und recycelbare Verpackungen aber nicht besser als nicht-recycelbare, die nach einmaliger Nutzung wieder zu Abfall werden. Exit Plastik fordert stattdessen eine Ermäßigung für nachweislich eingesetzte, hochwertige Rezyklate und mechanisch recyclebare Verpackungen. Rechnerische Zuordnungen aus dem sogenannten chemischen Recycling dürfen keine Befreiung ermöglichen.  

Kritikpunkt 4: Drohende Ausweichbewegungen auf andere Einwegverpackungen 

Eine ausschließlich auf Kunststoff begrenzte Steuer kann dazu führen, dass Unternehmen auf Einwegverpackungen aus Papier, Pappe, “Bio”-Plastik, Aluminium oder Verbundmaterialien ausweichen. Auch diese verursachen Rohstoff-, Energie- und Abfallprobleme. Die Steuer muss deshalb perspektivisch materialübergreifend ausgestaltet werden. Entscheidend ist die Senkung des gesamten Ressourcenverbrauchs durch unverpackt Lösungen und Mehrweg, nicht der Austausch eines Einwegmaterials durch ein anderes. 

Forderungen an die Bundesregierung: 

  • Mindestens zwei Euro pro Kilogramm Kunststoff-Neumaterial 
  • Differenzierte Anreize für nachweislich recycelte und recyclingfähige Verpackungen statt pauschaler Befreiung 
  • Materialübergreifende Maßnahmen gegen Ausweichbewegungen auf andere Einwegverpackungen 
  • Einnahmen gezielt für Mehrweginfrastruktur und Verpackungsvermeidung einsetzen, nicht für die Haushaltsanierung 

„Die Bundesregierung hat die Chance, aus einer Finanzierungsmaßnahme ein wirksames Instrument gegen die Plastikflut zu machen. Eine echte Kreislaufwirtschaft beginnt bei der Vermeidung unnötiger Verpackungen„, so Wichmann. 

Hintergrund:  

Seit 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Abgabe von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle an die Europäische Union entrichten. 1,4 Milliarden Euro fließen aus deutschen Steuergeldern im Jahr nach Brüssel. Mit der geplanten nationalen Kunststoffverpackungsteuer sollen nun zusätzliche Einnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2028 erzielt werden.  

Deutschland gehört zu den größten Verursachern von Verpackungsabfällen in Europa. Allein 2023 fielen rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an. Ihre Herstellung verbraucht erhebliche Mengen fossiler Rohstoffe und Energie. Auch die Entsorgung verursacht Umweltbelastungen, während Plastik und seine chemischen Bestandteile über den gesamten Lebenszyklus Gefahren für Umwelt und Gesundheit mit sich bringen können.  

Exit Plastik fordert seit Juli 2021 eine wirksame, verursachergerechte Plastiksteuer. Das Bündnis setzt sich für eine ressourcenschonende, schadstofffreie Mehrwegwirtschaft ein. 

Weitere Informationen: https://exit-plastik.de/plastiksteuer/ 

Kontakt: 

Exit Plastik – Bündnis Wege aus der Plastikkrise 

info@exit-plastik.de

Plastic Removal Technologies & Ozeanplastik | gemeinsames Positionspapier des Bündnisses

Dieses Positionspapier zeigt auf, warum Plastikmüll aus dem Meer zu fischen Symptombekämpfung und keine Ursachenlösung ist. Es führt auf, welche politischen Maßnahmen jetzt nötig sind.

Technologien zur Plastikentfernung (PRTs) gefährden die Biodiversität und lenken von der eigentlichen Lösung ab – der drastischen Reduktion der Plastikproduktion. Mit Scheinlösungen wie „Ozeanplastik“-Produkten wird Greenwashing betrieben, während die Plastik-Industrie weiter profitiert.

Um den Ozean vor Plastikmüll zu schützen braucht es eine zielgerichtete Vorsorge. Dafür sind politische Maßnahmen auf allen Ebenen notwendig. Plastikvermeidung muss Priorität haben, Kunststoffe und -produkte dürfen keine gefährlichen Chemikalien enthalten und es braucht verbindliche Maßnahmen zum systematischen Ausbau von Mehrweg und Unverpackt-Lösungen. Für den Einsatz von PRTs in Meeren, Flüssen und stark verschmutzten Gebieten sind Einheitliche und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig.

Stellungnahme zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die Bundesregierung plant das Kreislaufwirtschaftsgesetz anzupassen. Sie will einerseits europäisches Recht auf deutscher Ebene umsetzen, andererseits soll in dem Zuge ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden und das „chemische Recycling“ in die Abfallhierarchie eingefügt werden. Ende Juni 2026 wurde dazu der Referent*innenentwurf veröffentlicht.

Als Exit Plastik haben wir eine Stellungnahme verfasst, die die Einordnung und Gleichsetzung des sogenannten „chemischen Recycling“ auf einer Stufe mit dem werkstofflichen Recycling kritisiert. Stattdessen appellieren wir dafür, dass „chemische Recycling“ auf Ebene der sonstigen/thermischen Verwertung eingeordnet wird. Darüber hinaus plädieren wir für eine Stärkung der Vermeidung und Wiederverwendung als zentrale ersten Stufen der Abfallhierarchie.

Die Stellungnahme beinhaltet unsere ausführliche Argumentation. Hier das Wichtigste aus unserer Sicht in Kürze: 

  • „Chemisches Recycling“ ist keine Lösung der Plastikkrise, da es am Ende des Lebenszyklus ansetzt und nicht die Produktion adressiert 
  • Die darunter gefassten Verfahren können nur einen kleinen Teil der Kunststoffabfälle verarbeiten 
  • Werkstoffliches Recycling ist deutlich effizienter und umweltfreundlicher 
  • Ein erheblicher Teil des Outputs aus dem „chemischen Recycling“ wird nicht wieder zu Plastik, sondern es entstehen Treibstoffe und bedingt Grundstoffe für andere chemische Produkte.  

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsesetzes

Stellungnahme zur Anpassung des Verpackungsgesetzes

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung des deutschen Verpackungsrechts und der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik* eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland steht vor der Herausforderung, mit der enormen Menge an Kunststoffverpackungen umzugehen, die jährlich im Land anfallen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 4 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen produziert, was gravierende negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt mit sich bringt. Die einst erfolgreiche deutsche Mehrweg- und Recyclingindustrie ist aktuell durch billiges Neuplastik, und hohe Energiekosten bedroht. Neuplastikproduzenten profitieren zudem vom niedrigen Ölpreis für die Herstellung ihrer Produkte. Investitionen in Mehrweg und Recycling werden auch deshalb nicht getätigt, weil der Industrie Planungssicherheit fehlt.

Wir müssen die Chance nutzen, um ein starkes Verpackungsgesetz zu schaffen, das die planetare Krise der Umweltverschmutzung und deren Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen (One Health) ernst nimmt. Fortschrittliche Ansätze sind notwendig, um die Produktion von Kunststoffverpackungen signifikant zu reduzieren, gefährliche Stoffe zu verbannen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Nur durch entschlossenes Handeln können wir eine nachhaltige Zukunft und das Menschenrecht auf eine Gesunde Umwelt auch für kommende Generationen sichern

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 | Gesetze und Verordnungen

Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Positionspapier Kreislaufwirtschaft

Das Positionspapier „Mehr als Recycling – Kreislaufwirtschaft richtig machen“ definiert den Begriff der Kreislaufwirtschaft und zeigt auf, warum Recycling allein nicht ausreicht, um die Ressourcen-, Klima-, Biodiversitäts- und Plastikkrise zu lösen. Kreislaufwirtschaft muss im umfassenden Sinn verstanden werden – als System, das Ressourcenverbrauch vermeidet, Produkte langlebig gestaltet und Stoffkreisläufe tatsächlich schließt.

Zugleich warnt es vor Fehlentwicklungen: Wenn Kreislaufwirtschaft auf Recycling und technische Lösungen am Ende der Wertschöpfungskette reduziert wird, bleiben lineare Strukturen bestehen.

Exit Plastik fordert daher eine echte Transformation hin zu einer ressourcen- und gesundheitsorientierten Wirtschaftsweise:
Vermeidung vor Verwertung, Qualität vor Masse und die Realisierung von Kreislaufkultur im Alltag.

Inhalte des Positionspapiers:

  • Was heißt Kreislaufwirtschaft? – Definition, Abgrenzung zum linearen Wirtschaftsmodell, Verständnis von Zirkularität
  • Das umfassende Konzept (10-R-Modell) – Strategien des Vermeidens, Wiederverwendens und Recyclens; Hierarchie der Zirkularität
  • Grenzen der Kreislaufwirtschaft – Physikalische und systemische Einschränkungen, Verhältnis zu Wirtschaftswachstum, Bedeutung von Suffizienz
  • Wie Kreislaufwirtschaft aussehen sollte – Vermeidung an erste Stelle setzen, lang verwendbare und sichere Produkte designen und Kreislaufkultur im Alltag ermöglichen

Steckbrief Plastik

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegplastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Luftballons und Tabakfiltern zur Zahlung einer Abgabe.
Der Fonds soll die Kommunen bei den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll entlasten und für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Produkte.

Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Relevanz für Plastik

Hersteller und Inverkehrbringer von Plastik und Plastikprodukten müssen Teil der Lösung des von ihnen mitverursachten Problems sein. Gemäß dem Verursacherprinzip bedeutet eine ernstzunehmende Herstellerverantwortung u.a. die konsequente Internalisierung der Gesundheits-, Klima- und Umweltkosten von Kunststoffprodukten entlang des gesamten Lebenszyklus. Das EWKFondsG ist ein erster Schritt, um dies in der Abfallwirtschaft umzusetzen.

Exit Plastik Kernforderungen

Die durch das EWKFondsG vorgesehene Kostenübernahme durch Hersteller und Inverkehrbringer ist ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Höhe der Abgabe reicht jedoch nicht aus, um eine Lenkungswirkung in Richtung einer Verringerung der Produktion von Einwegplastikprodukten und -verpackungen und damit mehr Ressourcen-, Klima- und Gesundheitsschutz zu erzielen. Es bedarf weiterer gesetzlicher Maßnahmen, um Vermeidung und Wiederverwendung zu fördern und Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus in die Verantwortung zu nehmen.

Forderungen zum Einwegkunststofffondsgesetz:

  • Policy-Mix mit Fokus auf der Vermeidung von Plastik durch Maßnahmen zur Verringerung der Plastikproduktion sowie zur Vermeidung von Problemverlagerungen, etwa durch den Ersatz von Einwegplastik durch andere Einwegmaterialien wie Papier oder Aluminium. Durch:
    • Einführung einer allgemeinen Einwegverpackungssteuer,
    • konkrete und ambitionierte Verpackungsreduktionsziele,
    • verbindliche Mehrwegquoten in allen Bereichen.
  • Erweiterung der Palette an Plastikprodukten für welche eine Abgabe im Rahmen des EWKFondsG gezahlt werden muss.
  • Ausweitung des Einwegkunststofffonds zu „Anti-Littering-Fonds“, um Einwegprodukte aus anderen Materialien mit einzuschließen (z.B. Aluminiumschalen, Papierverpackungen etc.).
  • Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller und Inverkehrbringer die Kosten tragen und diese nicht über höhere Preise auf die Verbraucher*innen abwälzen. Das bedeutet, dass Produkte für Verbraucher*innen durch die Abgaben für den Einwegkunststofffonds oder eine Einwegsteuer nicht teurer werden dürfen).

Links:

Bewertung des Koalitionsvertrags von Exit Plastik

Der von CDU und SPD verabschiedete Koalitionsvertrag lässt mit seiner starken Fokussierung auf wirtschaftliche Belange und einem klassisch neoliberalen Ansatz viele wichtige Themen, die für Mensch und Umwelt bedeutsam sind, außer Acht. Die Wirtschaft und Industrieinteressen stehen über allem, ungeachtet der Tatsache, dass ein gesunder Planet die Voraussetzung für unser Leben und Wirtschaften ist.

#Fairgabe jetzt: Für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Vergaberechts. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Menschenrechts- und Umweltstandards verpflichtend in den öffentlichen Einkauf zu integrieren.
(Ober-)Bürgermeister*innen, Unternehmen, Verbände und Expert*innen fordern gemeinsam: Der Einkauf der öffentlichen Hand muss nachhaltig und sozial gerecht gestaltet werden! Es braucht gesetzlich verpflichtende Vorgaben, damit Menschenrechte und Umweltnormen in der öffentlichen Beschaffung selbstverständlich werden. Auch für Plastik besteht hier ein enormes Vermeidungspotenzial.

Stellungnahme zum Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Exit Plastik hat im Rahmen der Stakeholder-Beteiligung zur Entwicklung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) eine Stellungnahme zum jüngst veröffentlichen Entwurf verfasst. Diesen legte das Bundesumweltministeriums am 18. Juni vor. Zudem beteiligte sich Exit Plastik an der Stellungnahme von Akteur*innen des Netzwerks Ressourcenwende. Diese erneute Beteiligung findet parallel zur Ressortabstimmung des Entwurfs statt. Ein Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2024 geplant.

World Refill Day: Exit Plastik fordert Bundesregierung auf, die Blockade des Verpackungsgesetzes zu beenden

Anlässlich des World Refill Day am 16. Juni fordert das zivilgesellschaftliche Bündnis Exit Plastik die Bundesregierung auf, endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die dringend benötigte Verpackungswende zu verabschieden. Deutschland ist trauriger Europameister beim Verpackungsmüll. Die Novellierung des Verpackungsgesetzes ist seit über einem Jahr überfällig. Nur mit verbindlichen Quoten werden deutsche Unternehmen tatsächlich in eine zukunftsfähige Pool-Mehrweg-Infrastruktur investieren und das Angebot an unverpackten Produkten sowie Möglichkeiten zur Selbstbefüllung ausbauen.