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Gesundheit&Soziales, Umwelt&Klima, Treiber, Scheinlösungen, Lösungen.
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Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/904 (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt durch. Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und soll zwischen 2025 und 2027 unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen zu analysieren.
Zwischen dem 23.12.2025 und dem 17.3.2026 findet eine öffentliche Konsultation und ein „Call for Evidence“ zur Bewertung der Richtlinie statt. In einem Fragebogen werden Ansichten u.a. zu Bewusstsein und Wahrnehmung, Wirksamkeit und Verhalten oder Relevanz abgefragt.
Exit Plastik hat am 05.03.2026 eine Bewertung zur SUPD eingereicht. Die komplette Bewertung kann als PDF heruntergeladen werden.
https://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2026/03/TitelbildSUPD.png16651969Redakteur*inhttps://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2022/12/220720_Logo_Exit_Plastik_Logo_LANG-Transparent_CMYK_neu_anb_329x86-1-300x78.pngRedakteur*in2026-03-11 10:54:192026-03-11 10:56:28Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe
Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.
In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.
Aktualität
Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.
Warum ist das wichtig?
Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.
Exit Plastik Kernforderungen
Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.
Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
Förderung nachhaltigen Produktdesigns
Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette
Die populären Textilfasern Polyester, Polyamid, Acryl und Nylon sind in Wirklichkeit nichts anderes als Plastik in Faserform. Aktuell beträgt ihr Anteil an der weltweiten Textilproduktion 69% – bis 2030 dürfte ihr Anteil auf etwa 73% anwachsen. Die Textilindustrie ist damit nach Verpackungen und Bau der drittgrößte Kunststoffverbraucher der Welt. Synthetische Fasern sind bei Herstellern beliebt, weil sie billig zu produzieren sind (Polyester kostet beispielsweise etwa halb so viel wie Baumwolle).
Vom Erdöl über die Färbeprozesse bis zum Textilmüll: Der Lebenszyklus von Kleidung ist durchzogen von fossilen Abhängigkeiten, Einsatz von gefährlichen Chemikalien, Gesundheitsproblemen und Umweltverschmutzung. Diese Grafik zeigt, wo entlang der textilen Wertschöpfungskette die größten Belastungen auftreten.
In der Weiterverarbeitung der Textilien kommen enorme Mengen an Chemikalien zum Einsatz: Beim Färben und Behandeln von Stoffen werden über 1.600 verschiedene Substanzen verwendet, darunter Formaldehyd, PFAS, Phthalate, Chlor, Blei und Quecksilber. Viele davon sind giftig, krebserregend oder hormonell wirksam. Die Textilindustrie zählt deshalb zu den größten industriellen Verschmutzern von Grundwasser, Flüssen und Meeren. Schätzungen zufolge gehen rund 20% der weltweiten industriellen Wasserbelastung auf Textilfärbung und -behandlung zurück.
Grafik: PLASTIKATLAS | Appenzeller/Hecher/Sack, CC BY 4.0
Fast Fashion und Wegwerftextilien
Das Geschäftsmodell der Fast Fashion basiert auf immer schnelleren Produktionszyklen und extrem niedrigen Preisen. Kleidung wird heute im Durchschnitt nur noch sieben- bis achtmal getragen, bevor sie entsorgt wird. Weniger als 1% der Textilien werden schließlich recycelt. Die meisten Kleidungsstücke landen in der Müllverbrennung, auf Deponien oder werden in Länder des Globalen Südens exportiert. Meist unter ökologisch und sozial problematischen Bedingungen.
Synthetische Textilien geben bei jedem Waschgang Mikroplastik ab. Bei der Wäsche einer Fleecejacke beispielsweise bis zu 250.000 Plastikfasern. Diese Mikroplastikpartikel gelangen über Abwasser in Flüsse und Meere und reichern sich in Organismen, Sedimenten und letztlich auch im menschlichen Körper an.
Entlang der gesamten textilen Lieferkette kommen Arbeiter*innen mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt. Viele der verwendeten Substanzen sind krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder hormonell wirksam. Besonders Frauen in der Produktion synthetischer Fasern sind einem erhöhten Risiko für Brustkrebs und Fehlgeburten ausgesetzt.
Mehr zum Thema
Rundbrief
Der Rundbrief „Kleider machen Probleme“ des Forum Umwelt und Entwicklung beleuchtet, wie Textilien in nahezu jeder Stufe der Wertschöpfungskette mit schweren Menschenrechtsverletzungen und enormen Umweltbelastungen in Zusammenhang stehen.
In diesem kostenlosen Online-Kurs werden Themen wie Menschenrechte, Gesundheit, Umwelt und soziale Aspekte entlang des Lebenszyklus von Textilien behandelt. Er umfasst auch Informationen über verschiedene Materialien wie natürliche und synthetische Fasern, neuartige Materialien und Recycling. Der Kurs richtet sich an alle Interessierten.
Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung des deutschen Verpackungsrechts und der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik* eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland steht vor der Herausforderung, mit der enormen Menge an Kunststoffverpackungen umzugehen, die jährlich im Land anfallen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 4 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen produziert, was gravierende negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt mit sich bringt. Die einst erfolgreiche deutsche Mehrweg- und Recyclingindustrie ist aktuell durch billiges Neuplastik, und hohe Energiekosten bedroht. Neuplastikproduzenten profitieren zudem vom niedrigen Ölpreis für die Herstellung ihrer Produkte. Investitionen in Mehrweg und Recycling werden auch deshalb nicht getätigt, weil der Industrie Planungssicherheit fehlt.
Wir müssen die Chance nutzen, um ein starkes Verpackungsgesetz zu schaffen, das die planetare Krise der Umweltverschmutzung und deren Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen (One Health) ernst nimmt. Fortschrittliche Ansätze sind notwendig, um die Produktion von Kunststoffverpackungen signifikant zu reduzieren, gefährliche Stoffe zu verbannen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Nur durch entschlossenes Handeln können wir eine nachhaltige Zukunft und das Menschenrecht auf eine Gesunde Umwelt auch für kommende Generationen sichern
https://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2025/12/Verbaendeanhoerung_VerpackDG-scaled.png14432560Redakteur*inhttps://exit-plastik.de/wp-content/uploads/2022/12/220720_Logo_Exit_Plastik_Logo_LANG-Transparent_CMYK_neu_anb_329x86-1-300x78.pngRedakteur*in2025-12-04 16:28:562026-02-24 12:42:29Stellungnahme zur Anpassung des Verpackungsgesetzes
Als Mikro- bzw. Nanoplastik werdenkleine Plastikpartikel (<5mm bzw. 1- 1000nm) bezeichnet. Flüssig, halbfest aber auch gerade in fester Form als Plastikpartikel finden sich Kunststoffe inzwischen überall – in unseren Böden, unseren Gewässern und unserer Atemluft. In Deutschland gelangen pro Kopf jedes Jahr 4kg Mikroplastik in die Umwelt, insgesamt 330.000 Tonnen. Mikroplastik und die daran anhaftenden oder darin enthaltenen Stoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Ökosystemen. 1
Mikroplastik entsteht durch die Abnutzung bzw. Abrieb und den Zerfall von Plastik. Die häufigsten Quellen sind Textil-Mikrofaser, Medizinprodukte oder Reifenabrieb. Aber auch Plastik in der Umwelt emittiert stetig Mikroplastik.2
Alarmierende Mengen an Mikroplastik werden auch weiterhin bewusst hergestellt und etlichen Produkten unseres Alltages oder Industrieprodukten z.B. Kosmetika und Lacken, absichtlich zugesetzt.2
Mikroplastik kann über Nahrung, Luft, oder Haut aufgenommen werden, z.B. durch den Konsum von Mineralwasser, den Faserabrieb von synthetischen Textilien, oder Mikroplastik in Kosmetikprodukten.4
Umweltstudien dokumentieren erhebliche ökologische Auswirkungen, etwa durch Bioakkumulation, Störung der Nahrungsaufnahme von Wasser- und Kleinstlebewesen und Anreicherung in der Nahrungskette.5
Mikroplastik ist längst in Menschen nachweisbar, wenngleich die genaue Anzahl der aufgenommenen Partikel Gegenstand von Diskussionen ist. Durch die geringe Partikelgröße durchbringt Mikroplastik Gewebe und Barrieren im Körper. Es gelangt so in Organen wie der Lunge und der Leber, ins Blut und wurde auch bei Schwangeren in der Plazenta nachgewiesen.6
Auch wenn es noch Unsicherheiten zu genauen Auswirkungen gibt, ist eindeutig, dass Mikro- und Nanoplastik ein zunehmendes Gesundheitsrisiko für den Menschen bergen. Zum einen kann Mikroplastik selbst Schäden verursachen, zum anderen sind auch im Mikroplastik toxische Zusatzstoffe und Chemikalien enthalten, die Krankheiten verursachen können. Mit der Aufnahme von Mikroplastik werden zum Beispiel chronische Entzündungen, Störungen des Hormonhaushalts, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit und Krebs assoziiert.7
Regulierung
DieEU-Verordnung über die Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik(engl. Restriction of intentionally-added microplastics) verbietet den absichtlichen Zusatz von Mikroplastik zu bestimmten Produkten (z. B. Kosmetika, Füllmaterial für Sportplätze). Sie ist Teil der REACH-Verordnung (EU-Rahmen für Chemikalien) im Verzeichnis der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (Annex XVII). (Siehe auch im SteckbriefPlastik)
Die EU hat eine Methodik zur Messung von Mikroplastik in Wasser für den menschlichen Gebrauch festgelegt, damit Informationen über Mikroplastik im Wasser künftig verlässlicher gesammelt und verglichen werden können.
In Deutschland ist seit April 2024 die DIN EN ISO 24187:2023 als nationale Norm für Methoden zur Mikroplastikanalyse erschienen.
Die kommunale Abwasser-Rahmenrichtlinie der EU fordert, dass die Mitgliedstaaten in Siedlungsgebieten mit mehr als 10.000 Einwohnern sicherstellen, dass das Vorhandensein von Mikroplastik im Klärschlamm überwacht wird – insbesondere, wenn der Klärschlamm in der Landwirtschaft wiederverwendet wird.
Weitere Regulierungen und Rahmenwerke der EU, welche Mikroplastikverschmutzung angehen sind hier aufgeführt.
Forderungen
Es besteht dringender Handlungsbedarf um die Produktion von (Mikro)Plastik einzudämmen und die Emission von Mikroplastik und Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern:
Maßnahmen, die den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt direkt an der Quelle verhindern, sollten klar priorisiert werden.
Hersteller*innen und Inverkehrbringer*innen von Plastik(produkten) müssen finanziell für die Umsetzung von Maßnahmen gegen den nutzungs- und verwitterungsbedingten Austrag von Mikroplastik in die Umwelt in die Pflicht genommen werden.
Das Verbot für den Einsatz gezielt eingesetzten Mikroplastiks muss für Mikroplastikpartikel jeder Konsistenz und Größe gelten.
Alternativen für Mikroplastikpartikel müssen durch unabhängige Institute auf human- und ökotoxikologische Unbedenklichkeit hin überprüft werden
Um die Verschmutzung durch Plastik Pellets an Land und im Meer einzudämmen, braucht es verbindliche und sanktionierbare Maßnahmen gegen Pellet-Verluste für große und kleine Betriebe. (Siehe auch Themenseite Plastik-Pellets)
Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.
Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.
Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.
Aktualität
Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten. In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.
Warum ist das Wichtig
Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht.
Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.
Exit Plastik Kernforderungen
Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.
Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!
Forderungen zur Abfallverbringungsverordnung:
Plastikmüll muss in erster Linie vermieden werden, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von unverpackt-Angeboten und schadstofffreien und ressourcenschonenden Mehrwegsystemen.
Plastikmüll sollte in dem Land behandelt und recycelt werden, in dem er produziert wurde.
Deutschland darf demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.
Auf EU-Ebene sollte ein langfristiges Exportverbot für alle Arten von Plastikmüll in alle Nicht-EU-Staaten erwirkt werden – und keine Ausnahmeregeln erlaubt werden (auch nicht nach 2029)
Die Umsetzung des Basler Übereinkommens und dessen Änderungen/Ergänzungen durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei nicht-Achtung strikt geahndet werden.
Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden.
Deutschland muss sich im Rahmen des Basler Übereinkommens dafür einsetzen, dass Produkte, die Plastik enthalten, wie beispielsweise Textilien, auch unter die Codes A3210 (gefährliche Kunststoffabfälle) oder Y48 (sonstige Kunststoffabfälle) eingestuft werden.
Deutschland muss für die Beseitigung der Schäden durch deutschen Plastikmüll und die fachgerechte Sanierung von illegalen Müllhalden in Empfängerländern Sorge tragen. Illegal verschiffter Plastikmüll muss nach Deutschland zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen muss gemäß dem Verursacherprinzips von den verursachenden plastikproduzierenden Unternehmen übernommen werden.
Kommunale Verpackungssteuern sind gegen den massiven Verbrauch von Einwegverpackungen ein wirksamer Hebel: Während bisher größtenteils die Allgemeinheit für die Folgekosten der Einwegnutzung aufkommt, setzt die Steuer verursachergerecht bei denjenigen an, die trotz vorhandenen Mehrwegalternativen Einweg nutzen. Durch den finanziellen Anreiz fördert sie die Nutzung von Mehrweg, reduziert so den Verbrauch von Einweg und entsprechend das Müllaufkommen im öffentlichen Raum bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand für Gastronomie und Verwaltung.
In dem gemeinsamen Positionspapier der Initiative Verpackungswende spricht sich die Initiative für kommunale Verpackungssteuern aus macht deutlich, welche Veränderungen jetzt nötig sind.
Die Initiative Verpackungswende ist ein Zusammenschluss aus Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Umweltorganisationen – darunter auch Exit Plastik.
Das Positionspapier „Mehr als Recycling – Kreislaufwirtschaft richtig machen“ definiert den Begriff der Kreislaufwirtschaft und zeigt auf, warum Recycling allein nicht ausreicht, um die Ressourcen-, Klima-, Biodiversitäts- und Plastikkrise zu lösen. Kreislaufwirtschaft muss im umfassenden Sinn verstanden werden – als System, das Ressourcenverbrauch vermeidet, Produkte langlebig gestaltet und Stoffkreisläufe tatsächlich schließt.
Zugleich warnt es vor Fehlentwicklungen: Wenn Kreislaufwirtschaft auf Recycling und technische Lösungen am Ende der Wertschöpfungskette reduziert wird, bleiben lineare Strukturen bestehen.
Exit Plastik fordert daher eine echte Transformation hin zu einer ressourcen- und gesundheitsorientierten Wirtschaftsweise: Vermeidung vor Verwertung, Qualität vor Masse und die Realisierung von Kreislaufkultur im Alltag.
Was heißt Kreislaufwirtschaft?– Definition, Abgrenzung zum linearen Wirtschaftsmodell, Verständnis von Zirkularität
Das umfassende Konzept (10-R-Modell) – Strategien des Vermeidens, Wiederverwendens und Recyclens; Hierarchie der Zirkularität
Grenzen der Kreislaufwirtschaft – Physikalische und systemische Einschränkungen, Verhältnis zu Wirtschaftswachstum, Bedeutung von Suffizienz
Wie Kreislaufwirtschaft aussehen sollte – Vermeidung an erste Stelle setzen, lang verwendbare und sichere Produkte designen und Kreislaufkultur im Alltag ermöglichen
Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegplastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Luftballons und Tabakfiltern zur Zahlung einer Abgabe. Der Fonds soll die Kommunen bei den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll entlasten und für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Produkte.
Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.
Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.
Relevanz für Plastik
Hersteller und Inverkehrbringer von Plastik und Plastikprodukten müssen Teil der Lösung des von ihnen mitverursachten Problems sein. Gemäß dem Verursacherprinzip bedeutet eine ernstzunehmende Herstellerverantwortung u.a. die konsequente Internalisierung der Gesundheits-, Klima- und Umweltkosten von Kunststoffprodukten entlang des gesamten Lebenszyklus. Das EWKFondsG ist ein erster Schritt, um dies in der Abfallwirtschaft umzusetzen.
Exit Plastik Kernforderungen
Die durch das EWKFondsG vorgesehene Kostenübernahme durch Hersteller und Inverkehrbringer ist ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Höhe der Abgabe reicht jedoch nicht aus, um eine Lenkungswirkung in Richtung einer Verringerung der Produktion von Einwegplastikprodukten und -verpackungen und damit mehr Ressourcen-, Klima- und Gesundheitsschutz zu erzielen. Es bedarf weiterer gesetzlicher Maßnahmen, um Vermeidung und Wiederverwendung zu fördern und Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus in die Verantwortung zu nehmen.
Forderungen zum Einwegkunststofffondsgesetz:
Policy-Mix mit Fokus auf der Vermeidung von Plastik durch Maßnahmen zur Verringerung der Plastikproduktion sowie zur Vermeidung von Problemverlagerungen, etwa durch den Ersatz von Einwegplastik durch andere Einwegmaterialien wie Papier oder Aluminium. Durch:
Einführung einer allgemeinen Einwegverpackungssteuer,
konkrete und ambitionierte Verpackungsreduktionsziele,
verbindliche Mehrwegquoten in allen Bereichen.
Erweiterung der Palette an Plastikprodukten für welche eine Abgabe im Rahmen des EWKFondsG gezahlt werden muss.
Ausweitung des Einwegkunststofffonds zu „Anti-Littering-Fonds“, um Einwegprodukte aus anderen Materialien mit einzuschließen (z.B. Aluminiumschalen, Papierverpackungen etc.).
Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller und Inverkehrbringer die Kosten tragen und diese nicht über höhere Preise auf die Verbraucher*innen abwälzen. Das bedeutet, dass Produkte für Verbraucher*innen durch die Abgaben für den Einwegkunststofffonds oder eine Einwegsteuer nicht teurer werden dürfen).
Eine Einführung in die Chemikalienpolitik aus zivilgesellschaftlicher Perspektive
Mit diesem Kompass zeigt das Bündnis Giftfreie Zukunft auf, warum eine kohärente, ambitionierte und wirksame Chemikalienpolitik unverzichtbar ist – und wie ihr selbst aktiv zu ihrem Gelingen beitragen könnt.
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