Newsletter März 2026
Exit Plastik Newsletter mit Updates zu plastikrelevanten Politikprozessen und mehr!
Themenfelder – Inhalts-Kategorie:
Zur zusammenfassenden Strukturierung.
Zu diesem Themenfeld gehören die Themen Chemikalien, Gesundheit, Gender, Plastikmüll-Exporte, Mikroplastik
Exit Plastik Newsletter mit Updates zu plastikrelevanten Politikprozessen und mehr!
Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.
Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.
In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.
Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.
Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.
Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.
Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe von Exit Plastik im Rahmen der EU Konsultation
Die populären Textilfasern Polyester, Polyamid, Acryl und Nylon sind in Wirklichkeit nichts anderes als Plastik in Faserform. Aktuell beträgt ihr Anteil an der weltweiten Textilproduktion 69% – bis 2030 dürfte ihr Anteil auf etwa 73% anwachsen. Die Textilindustrie ist damit nach Verpackungen und Bau der drittgrößte Kunststoffverbraucher der Welt. Synthetische Fasern sind bei Herstellern beliebt, weil sie billig zu produzieren sind (Polyester kostet beispielsweise etwa halb so viel wie Baumwolle).
Vom Erdöl über die Färbeprozesse bis zum Textilmüll: Der Lebenszyklus von Kleidung ist durchzogen von fossilen Abhängigkeiten, Einsatz von gefährlichen Chemikalien, Gesundheitsproblemen und Umweltverschmutzung. Diese Grafik zeigt, wo entlang der textilen Wertschöpfungskette die größten Belastungen auftreten.
Grafik: Forum Umwelt und Entwicklung, CC BY-NC-ND 4.0
In der Weiterverarbeitung der Textilien kommen enorme Mengen an Chemikalien zum Einsatz: Beim Färben und Behandeln von Stoffen werden über 1.600 verschiedene Substanzen verwendet, darunter Formaldehyd, PFAS, Phthalate, Chlor, Blei und Quecksilber. Viele davon sind giftig, krebserregend oder hormonell wirksam. Die Textilindustrie zählt deshalb zu den größten industriellen Verschmutzern von Grundwasser, Flüssen und Meeren. Schätzungen zufolge gehen rund 20% der weltweiten industriellen Wasserbelastung auf Textilfärbung und -behandlung zurück.
Grafik: PLASTIKATLAS | Appenzeller/Hecher/Sack, CC BY 4.0
Das Geschäftsmodell der Fast Fashion basiert auf immer schnelleren Produktionszyklen und extrem niedrigen Preisen. Kleidung wird heute im Durchschnitt nur noch sieben- bis achtmal getragen, bevor sie entsorgt wird. Weniger als 1% der Textilien werden schließlich recycelt. Die meisten Kleidungsstücke landen in der Müllverbrennung, auf Deponien oder werden in Länder des Globalen Südens exportiert. Meist unter ökologisch und sozial problematischen Bedingungen.
Synthetische Textilien geben bei jedem Waschgang Mikroplastik ab. Bei der Wäsche einer Fleecejacke beispielsweise bis zu 250.000 Plastikfasern. Diese Mikroplastikpartikel gelangen über Abwasser in Flüsse und Meere und reichern sich in Organismen, Sedimenten und letztlich auch im menschlichen Körper an.
Entlang der gesamten textilen Lieferkette kommen Arbeiter*innen mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt. Viele der verwendeten Substanzen sind krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder hormonell wirksam. Besonders Frauen in der Produktion synthetischer Fasern sind einem erhöhten Risiko für Brustkrebs und Fehlgeburten ausgesetzt.
Der Rundbrief „Kleider machen Probleme“ des Forum Umwelt und Entwicklung beleuchtet, wie Textilien in nahezu jeder Stufe der Wertschöpfungskette mit schweren Menschenrechtsverletzungen und enormen Umweltbelastungen in Zusammenhang stehen.
Diese Website von HEJSupport informiert regelmäßig über verschiedene Themen zu nachhaltigen Textilien.
In diesem kostenlosen Online-Kurs werden Themen wie Menschenrechte, Gesundheit, Umwelt und soziale Aspekte entlang des Lebenszyklus von Textilien behandelt. Er umfasst auch Informationen über verschiedene Materialien wie natürliche und synthetische Fasern, neuartige Materialien und Recycling. Der Kurs richtet sich an alle Interessierten.
Als Mikro- bzw. Nanoplastik werdenkleine Plastikpartikel (<5mm bzw. 1- 1000nm) bezeichnet. Flüssig, halbfest aber auch gerade in fester Form als Plastikpartikel finden sich Kunststoffe inzwischen überall – in unseren Böden, unseren Gewässern und unserer Atemluft. In Deutschland gelangen pro Kopf jedes Jahr 4kg Mikroplastik in die Umwelt, insgesamt 330.000 Tonnen. Mikroplastik und die daran anhaftenden oder darin enthaltenen Stoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Ökosystemen. 1
Mikroplastik entsteht durch die Abnutzung bzw. Abrieb und den Zerfall von Plastik. Die häufigsten Quellen sind Textil-Mikrofaser, Medizinprodukte oder Reifenabrieb. Aber auch Plastik in der Umwelt emittiert stetig Mikroplastik.2
Alarmierende Mengen an Mikroplastik werden auch weiterhin bewusst hergestellt und etlichen Produkten unseres Alltages oder Industrieprodukten z.B. Kosmetika und Lacken, absichtlich zugesetzt.2
Mikroplastik kann über Nahrung, Luft, oder Haut aufgenommen werden, z.B. durch den Konsum von Mineralwasser, den Faserabrieb von synthetischen Textilien, oder Mikroplastik in Kosmetikprodukten.4
Umweltstudien dokumentieren erhebliche ökologische Auswirkungen, etwa durch Bioakkumulation, Störung der Nahrungsaufnahme von Wasser- und Kleinstlebewesen und Anreicherung in der Nahrungskette.5
Mikroplastik ist längst in Menschen nachweisbar, wenngleich die genaue Anzahl der aufgenommenen Partikel Gegenstand von Diskussionen ist. Durch die geringe Partikelgröße durchbringt Mikroplastik Gewebe und Barrieren im Körper. Es gelangt so in Organen wie der Lunge und der Leber, ins Blut und wurde auch bei Schwangeren in der Plazenta nachgewiesen.6
Auch wenn es noch Unsicherheiten zu genauen Auswirkungen gibt, ist eindeutig, dass Mikro- und Nanoplastik ein zunehmendes Gesundheitsrisiko für den Menschen bergen. Zum einen kann Mikroplastik selbst Schäden verursachen, zum anderen sind auch im Mikroplastik toxische Zusatzstoffe und Chemikalien enthalten, die Krankheiten verursachen können. Mit der Aufnahme von Mikroplastik werden zum Beispiel chronische Entzündungen, Störungen des Hormonhaushalts, Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit und Krebs assoziiert.7
Es besteht dringender Handlungsbedarf um die Produktion von (Mikro)Plastik einzudämmen und die Emission von Mikroplastik und Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern:
Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.
Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.
Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.
Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.
Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht.
Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.
Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.
Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!
Mit diesem Kompass zeigt das Bündnis Giftfreie Zukunft auf, warum eine kohärente, ambitionierte und wirksame Chemikalienpolitik unverzichtbar ist – und wie ihr selbst aktiv zu ihrem Gelingen beitragen könnt.
Website zum Kompass
Der neue Greenpeace Bericht zeigt: Plastik ist nicht nur Müllproblem, sondern auch Gesundheits- und Klimakrise – angetrieben durch fossile Rohstoffe. Er fasst zentrale Fakten zusammen und fordert im Vorfeld der INC 5.2 in Genf ein verbindliches Abkommen zur drastischen Reduktion der Plastikproduktion.
Website zum Bericht
Pressekommentar – Anlässlich des World Refill Day, dem „Welttag des Nachfüllens“, am 16. Juni fordert das zivilgesellschaftliche Bündnis Exit Plastik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Mehrweglösungen und verpackungsfreies Einkaufen zum neuen Normal zu machen, um unnötigen Plastikmüll zu vermeiden.
Dabei muss auch hier der entscheidende Schritt zu weniger Plastik gegangen werden. Denn auch im Mehrwegbereich können gesundheitsschädliche Stoffe aus Plastik in unsere Nahrung gelangen. Das zeigt auch das Fact Sheet „Risikobehälter: Plastikmaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen“ (Exit Plastik, 2025) auf.
Während Fast-Fashion den einen immer mehr Profit bringt, intensiviert es die Arbeit in den Fabriken und verschärft die eh schon problematischen Umweltauswirkungen und Arbeitsbedingungen des Sektors. Die dringend benötigten gesetzlichen Sorgfaltspflichten haben diesem Trend auch nach kurzer Zeit schon was entgegensetzen können. Doch nun wurden sie massiv abgeschwächt.
Globale Modemarken werben mit Recycling und Kreislaufwirtschaft, doch die Realität sieht anders aus. Nirgendwo wird das Scheitern des linearen Geschäftsmodells des Fast-Fashion-Systems so sichtbar wie in den Ländern des Globalen Südens, wo der Großteil unserer kurzlebigen Kleidung aus synthetischen Fasern landet – verbrannt, deponiert oder von Flüssen ins Meer gespült, mit verheerenden Folgen für Mensch und Umwelt.