Mit einem Anteil von 15% an der weltweiten Kunststoffproduktion und 26 Millionen Tonnen Plastikabfall pro Jahr trägt die EU entscheidend zur Plastikverschmutzung bei. EU-Entscheidungen über öffentliche Mittel können die Plastikkrise weiter anheizen oder zu ihrer Lösung beitragen.
Im Juni 2024 sind EU Wahlen: Die neuen EU-Entscheidungsträger:innen werden darüber entscheiden, wo und wie öffentliche Gelder investiert werden. Wir fordern die neue EU-Regierung auf, öffentliche Investitionen vorrangig zur Prävention sowie für einen nachhaltigen, inklusiven und gerechten grünen Wandel einzusetzen.
Subventionen für den Bau von Müllverbrennungsanlagen und die Förderung von Anlagen der petrochemischen und Plastikproduktion, tragen zur Schädigung von Umwelt und Gesundheit bei.
Öffentliche Finanzierung von Scheinlösungen löst die Probleme nicht, sondern verlagert sie nur. Zu diesen Scheinlösungen gehört „Bio“-Plastik, Materialsubstitution bei Einwegverpackungen, chemische Verwertung und andere End-of-Life-Ansätze.
Im Jahr 2018 verpasste die EU die Gelegenheit, eine umfassende EU-Steuer auf die Neuproduktion von Plastik einzuführen. Sie entschied sich stattdessen für nationale Steuern auf nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Diese wirken nicht produktions- und verbrauchsreduzierend und machen recycelte Kunststoffe auch nicht wettbewerbsfähiger. Der Ansatz steht im Widerspruch zum europäischen Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Förderung von Mehrweg abzielen.
Investitionen zur Lösung der Plastikkrise
Durch die Gesetzgebung können die EU und ihre Mitgliedstaaten Finanzmittel und Investitionen auf systemische, wirksame Lösungen lenken.
Eine Umschichtung von Subventionen aus öffentlichen Geldern in Richtung Vermeidung, Verringerung und Wiederverwendung ist notwendig, um echte Lösungen zu fördern. Dazu gehören Unverpackt- und Mehrwegsysteme oder Reparatur- und Leihläden.
Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), sollten so umgesetzt werden, dass sie eine Verringerung der Plastikproduktion und des Ressourcenverbrauchs unterstützen. Das geht z.B. durch zielgerichtet Gebühren und die Zweckbindung von EPR-Einnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen.
Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Rechtsrahmen, der ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einführt. Er muss sicherstellen, dass auch wirklich nur Tätigkeiten, die den Menschen und der Umwelt zugute kommen, als nachhaltig gelten und als solche finanziert werden können.
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