Überarbeitung der EU-Verpackungsgesetzgebung

Derzeit wird die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: „PPWR“) überarbeitet. Sie gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Die Europäische Kommission (EC) legte ihren Vorschlag für eine überarbeitete PPWR am 30. November 2022 vor.

Eine starke PPWR kann die Senkung des Ressourcenverbrauchs für Verpackungen bewirken und Abfall und Umweltverschmutzung reduzieren. Richtig ausgestaltet kann sie wesentlich dazu beitragen, dass unnötige Verpackungen vermieden und gar nicht erst produziert werden und Mehrweg statt Einweg der neue Standard bei Verpackungen wird. Zudem kann sie zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien in (Plastik-)Verpackungen beitragen.

Deshalb setzt sich Exit Plastik für eine ambitionierte PPWR ein.

Weitere Informationen und Bündnis-Kommentierungen:

Schlüsselempfehlungen für eine überarbeitete EU-Verpackungsgesetzgebung

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die derzeit im EU-Parlament geprüft wird, ist eine hervorragende Gelegenheit um eine Verpackungswende einzuleiten, die Verschwendung von wertvollen Ressourcen zu stoppen und die negativen Auswirkungen der Verpackungsflut einzudämmen. Dieses Papier enthält Schlüsselempfehlungen des Bündnisses Exit Plastik für wirksame Maßnahmen in der PPWR.

Kommentierung des Vorschlags der EU-Kommission für eine überarbeitete EU-Verpackungsverordnung

Am 30. November 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (COM(2022) 677) vorgelegt. Dieses Papier enthält die Positionen des Bündnis Exit Plastik zu dem Vorschlag der Kommission, inklusive konkreter Änderungsvorschläge im Tabellenformat.

STECKBRIEFPLASTIK: EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

STECKBRIEFPLASTIK zur... EU-Vorschrift über Verpackungen und Verpackungsabfälle, einschließlich Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement. Sie gilt für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.  Die Verordnung gilt  für alle EU-Staaten gleichermaßen und unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.