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Stellungnahme zur Anpassung des Verpackungsgesetzes

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung des deutschen Verpackungsrechts und der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik* eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland steht vor der Herausforderung, mit der enormen Menge an Kunststoffverpackungen umzugehen, die jährlich im Land anfallen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 4 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen produziert, was gravierende negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt mit sich bringt. Die einst erfolgreiche deutsche Mehrweg- und Recyclingindustrie ist aktuell durch billiges Neuplastik, und hohe Energiekosten bedroht. Neuplastikproduzenten profitieren zudem vom niedrigen Ölpreis für die Herstellung ihrer Produkte. Investitionen in Mehrweg und Recycling werden auch deshalb nicht getätigt, weil der Industrie Planungssicherheit fehlt.

Wir müssen die Chance nutzen, um ein starkes Verpackungsgesetz zu schaffen, das die planetare Krise der Umweltverschmutzung und deren Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen (One Health) ernst nimmt. Fortschrittliche Ansätze sind notwendig, um die Produktion von Kunststoffverpackungen signifikant zu reduzieren, gefährliche Stoffe zu verbannen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Nur durch entschlossenes Handeln können wir eine nachhaltige Zukunft und das Menschenrecht auf eine Gesunde Umwelt auch für kommende Generationen sichern

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 | Gesetze und Verordnungen

Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Steckbrief Plastik: Abfallverbringungsverordnung

(Engl. Waste Shipment regulation)


Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.

Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.

Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.

Aktualität

Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.

Warum ist das Wichtig

Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht. 

Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.

Exit Plastik Kernforderungen

Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.

Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!

Forderungen zur Abfallverbringungsverordnung:

  • Plastikmüll muss in erster Linie vermieden werden, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von unverpackt-Angeboten und schadstofffreien und ressourcenschonenden Mehrwegsystemen.
  • Plastikmüll sollte in dem Land behandelt und recycelt werden, in dem er produziert wurde.
    • Deutschland darf demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.
    • Auf EU-Ebene sollte ein langfristiges Exportverbot für alle Arten von Plastikmüll in alle Nicht-EU-Staaten erwirkt werden – und keine Ausnahmeregeln erlaubt werden (auch nicht nach 2029)
  • Die Umsetzung des Basler Übereinkommens und dessen Änderungen/Ergänzungen durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei nicht-Achtung strikt geahndet werden.
  • Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden.
  • Deutschland muss sich im Rahmen des Basler Übereinkommens dafür einsetzen, dass Produkte, die Plastik enthalten, wie beispielsweise Textilien, auch unter die Codes A3210 (gefährliche Kunststoffabfälle) oder Y48 (sonstige Kunststoffabfälle) eingestuft werden.
  • Deutschland muss für die Beseitigung der Schäden durch deutschen Plastikmüll und die fachgerechte Sanierung von illegalen Müllhalden in Empfängerländern Sorge tragen. Illegal verschiffter Plastikmüll muss nach Deutschland zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.
    • Die Finanzierung der Maßnahmen muss gemäß dem Verursacherprinzips von den verursachenden plastikproduzierenden Unternehmen übernommen werden.

Links:

Positionspapier zur kommunalen Verpackungssteuer

Ein Positionspapier der Initiative Verpackungswende

Kommunale Verpackungssteuern sind gegen den massiven Verbrauch von Einwegverpackungen ein wirksamer Hebel: Während bisher größtenteils die Allgemeinheit für die Folgekosten der Einwegnutzung aufkommt, setzt die Steuer verursachergerecht bei denjenigen an, die trotz vorhandenen Mehrwegalternativen Einweg nutzen. Durch den finanziellen Anreiz fördert sie die Nutzung von Mehrweg, reduziert so den Verbrauch von Einweg und entsprechend das Müllaufkommen im öffentlichen Raum bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand für Gastronomie und Verwaltung.

In dem gemeinsamen Positionspapier der Initiative Verpackungswende spricht sich die Initiative für kommunale Verpackungssteuern aus macht deutlich, welche Veränderungen jetzt nötig sind.

Die Initiative Verpackungswende ist ein Zusammenschluss aus Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Umweltorganisationen – darunter auch Exit Plastik.

Runder Tisch 2026

Wie gelingt die Plastikwende?

Wir laden Sie & Euch herzlich zu unserem Runden Tisch 2026 für Angehörige von NGOs und Initiativen ein, die sich mit Plastik beschäftigen:

EXIT PLASTIK
Runder Tisch für NGOs „Wie gelingt die Plastikwende?“

Dienstag, 10. Februar 2026 | 10:00-17:00 Uhr
In den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin

Der Runde Tisch 2026 steht unter dem Motto Wie gelingt die Plastikwende?. Wir wollen den Blick auf die Kräfte lenken, die hinter der Plastikkrise wirken – und auf die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, sie zu verändern. In interaktiven Formaten und Workshops beleuchten wir die kommunikativen, politischen und ökonomischen Dimensionen der Plastikwende:

  • Welche Narrative prägen unsere Kommunikation über Plastik?
  • Wie können wir das breite Bewusstsein für das Problem Plastik produktiv nutzen?
  • Welche Interessen und Machtstrukturen stehen einer echten Wende entgegen
  • Und welche Allianzen brauchen wir, um Märkte und Meinungen in Bewegung zu bringen?

Dazu erwarten euch eine Keynote von Dr. Melanie Bergmann, Wissensinputs zu aktuellen politischen Prozessen in Deutschland und der EU sowie Vernetzungsangebote und Workshops zu den kommunikativen, politischen und ökonomischen Dimensionen der Plastikwende. Hier das Programm im Detail:

Programm Runder Tisch

9:30
Ankommen

9:30
10:00
Eröffnung und Begrüßung

10:00
10:15
Keynote von Dr. Melanie Bergmann

10:15
11:00
Wissensinput „was passiert gerade politisch…“

u.a. zu Chemikalien in Verpackungen, Einwegkunststofffond, Verpackungssteuer, Textilienrichtlinie, erweiterter Herstellerverantwortung und mehr

11:00
12:15
Zivilgesellschaftliches Speeddating

12:15
13:00
Mittagspause

13:00
14:00
Workshopphase

u.a. mit Einführung in die Advocacy-Arbeit, Kommunikationsworkshop, Macht- und Konzernpolitik und finanzielle und ökonomische Komponente der Plastikkrise – mit u.a. der Facing Finance e.V. der Linken Medienakademie und Exit Plastik

14:00
16:30
Abschluss

16:30
17:00
Markt der Möglichkeiten*

NGOs stellen ihre Projekte vor

17:00
18:00
Abendveranstaltung

18:00

* Sie haben ein Projekt das Sie vorstellen wollen? Oder eine Studie zum berichten? Bringen Sie ihr Material mit. Wir werden nach dem runden Tisch und vor der Abendveranstaltung einen Raum zum Austausch und Präsentieren haben.

Abendveranstaltung: Podiumsdiskussion „Wege aus der Plastikkrise“

Im Anschluss an den Runden Tisch findet die öffentliche Podiumsdiskussion zum Thema „Wege aus der Plastikkrise“ statt. Wir freuen uns sehr, dass Melanie Bergmann und Antje von Brook bereits zugesagt haben. Auch hierzu laden wir herzlich ein.

Hinweise zur Teilnahme:

Die Teilnahme am Runden Tisch ist Angehörigen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen vorbehalten. Der Eintritt ist frei. Wer von weiter weg anreist und Unterstützung bei den Reisekosten benötigt, kann sich gerne direkt an uns wenden: kurz@forumue.de. Wir unterstützen nach Möglichkeit. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Anmeldung

Die Anmeldung ist ab sofort hier möglich:

Die Anmeldung erfolgt über die Website unserer Trägerorganisation HEJSupport e.V.. Die von Ihnen angegebenen Informationen werden von HEJSupport im Einklang mit unserer Datenschutzrichtlinie für Exit Plastik verarbeitet und NICHT an Dritte weitergegeben.

Positionspapier Kreislaufwirtschaft

Das Positionspapier „Mehr als Recycling – Kreislaufwirtschaft richtig machen“ definiert den Begriff der Kreislaufwirtschaft und zeigt auf, warum Recycling allein nicht ausreicht, um die Ressourcen-, Klima-, Biodiversitäts- und Plastikkrise zu lösen. Kreislaufwirtschaft muss im umfassenden Sinn verstanden werden – als System, das Ressourcenverbrauch vermeidet, Produkte langlebig gestaltet und Stoffkreisläufe tatsächlich schließt.

Zugleich warnt es vor Fehlentwicklungen: Wenn Kreislaufwirtschaft auf Recycling und technische Lösungen am Ende der Wertschöpfungskette reduziert wird, bleiben lineare Strukturen bestehen.

Exit Plastik fordert daher eine echte Transformation hin zu einer ressourcen- und gesundheitsorientierten Wirtschaftsweise:
Vermeidung vor Verwertung, Qualität vor Masse und die Realisierung von Kreislaufkultur im Alltag.

Inhalte des Positionspapiers:

  • Was heißt Kreislaufwirtschaft? – Definition, Abgrenzung zum linearen Wirtschaftsmodell, Verständnis von Zirkularität
  • Das umfassende Konzept (10-R-Modell) – Strategien des Vermeidens, Wiederverwendens und Recyclens; Hierarchie der Zirkularität
  • Grenzen der Kreislaufwirtschaft – Physikalische und systemische Einschränkungen, Verhältnis zu Wirtschaftswachstum, Bedeutung von Suffizienz
  • Wie Kreislaufwirtschaft aussehen sollte – Vermeidung an erste Stelle setzen, lang verwendbare und sichere Produkte designen und Kreislaufkultur im Alltag ermöglichen

Statement zu INC-5.2

Kein schwaches Abkommen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit!

Die sechste Verhandlungsrunde des International Negotiation Committee zu einem UN-Plastikabkommen (INC-5.2) in Genf im August 2025 hat gezeigt: Die internationale Staatengemeinschaft ist noch weit entfernt von einer Einigung, die der Plastikkrise gerecht wird. Trotz alarmierender wissenschaftlicher Belege über die massiven Auswirkungen von Plastik und seinen Chemikalien auf Mensch und Umwelt blieb der notwendige Durchbruch aus.

Für Exit Plastik steht fest: Unsere zentralen Forderungen für ein wirksames Abkommen – klare Reduktionsziele für die Produktion von Primärplastik, ein Verbot besonders schädlicher Polymere und Additive, Transparenz- und Rückverfolgbarkeitssysteme für Chemikalien in Kunststoffen sowie das Recht der Bevölkerung auf eine gesunde Umwelt – wurden in den Verhandlungen nicht berücksichtigt oder sogar aktiv durch Petrostaaten blockiert. Stattdessen dominierten Interessen einer Handvoll Staaten, die an der Aufrechterhaltung des „business as usual“ in der Plastikindustrie festhalten und lediglich auf end-of-pipe Lösungen setzen.

Ein Abkommen, das auf Minimalstandards hinausläuft, wird die Plastikkrise nicht lösen. Im Gegenteil: Es würde den Status Quo für lange Zeit zementieren und wertvolle Zeit vergeuden, in der sich die Schäden für Umwelt, Klima und Gesundheit weiter verschärfen.

Daher gilt: Kein Abkommen ist besser als ein schwaches Abkommen.

Ausblick

Die kommenden Monate müssen genutzt werden, um die Stimmen der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und besonders der betroffenen Gruppen deutlich stärker in den Prozess einzubringen. Optionen für den weiteren Weg sind u.a.:

  • INC5.3 als letzte Verhandlungsrunde, mit dem Mut über konfliktreiche Themen abzustimmen, statt alleinig auf Konsens zu setzen
  • Eine Initiative von progressiven Staaten oder der High Ambition Coalition für ein ambitioniertes Abkommen außerhalb des UN-Systems
  • Zusätzlich, wo es möglich ist, die Aufnahme von verbindlichen Maßnahmen in anderen Konventionen wie z.B. der Basel Konvention

Dabei fordern wir weiterhin:

  • Klarer Fokus auf Produktionsreduktion statt allein auf Abfallmanagement.
  • Verbindliche Listen für problematische Polymere, Additive und Einwegprodukte.
  • Globale Regeln für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Kunststoffen.
  • Formulierungen zum Thema Gesundheit beibehalten und rechtlich verbindliche Verpflichtungen dazu ausarbeiten.
  • Stärkung von Rechten und Gerechtigkeit, insbesondere für Menschen im Globalen Süden, die am stärksten betroffen sind.

Exit Plastik wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein Abkommen zustande kommt, das die Ursachen der Plastikkrise angeht und nicht deren Symptome verwaltet. Nur ein starkes, ambitioniertes und gerechtes Abkommen kann die Plastikkrise und ihre verheerenden Folgen wirksam stoppen.

https://exit-plastik.de/plastics-treaty/

Steckbrief Plastik

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegplastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Luftballons und Tabakfiltern zur Zahlung einer Abgabe.
Der Fonds soll die Kommunen bei den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll entlasten und für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Produkte.

Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Relevanz für Plastik

Hersteller und Inverkehrbringer von Plastik und Plastikprodukten müssen Teil der Lösung des von ihnen mitverursachten Problems sein. Gemäß dem Verursacherprinzip bedeutet eine ernstzunehmende Herstellerverantwortung u.a. die konsequente Internalisierung der Gesundheits-, Klima- und Umweltkosten von Kunststoffprodukten entlang des gesamten Lebenszyklus. Das EWKFondsG ist ein erster Schritt, um dies in der Abfallwirtschaft umzusetzen.

Exit Plastik Kernforderungen

Die durch das EWKFondsG vorgesehene Kostenübernahme durch Hersteller und Inverkehrbringer ist ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Höhe der Abgabe reicht jedoch nicht aus, um eine Lenkungswirkung in Richtung einer Verringerung der Produktion von Einwegplastikprodukten und -verpackungen und damit mehr Ressourcen-, Klima- und Gesundheitsschutz zu erzielen. Es bedarf weiterer gesetzlicher Maßnahmen, um Vermeidung und Wiederverwendung zu fördern und Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus in die Verantwortung zu nehmen.

Forderungen zum Einwegkunststofffondsgesetz:

  • Policy-Mix mit Fokus auf der Vermeidung von Plastik durch Maßnahmen zur Verringerung der Plastikproduktion sowie zur Vermeidung von Problemverlagerungen, etwa durch den Ersatz von Einwegplastik durch andere Einwegmaterialien wie Papier oder Aluminium. Durch:
    • Einführung einer allgemeinen Einwegverpackungssteuer,
    • konkrete und ambitionierte Verpackungsreduktionsziele,
    • verbindliche Mehrwegquoten in allen Bereichen.
  • Erweiterung der Palette an Plastikprodukten für welche eine Abgabe im Rahmen des EWKFondsG gezahlt werden muss.
  • Ausweitung des Einwegkunststofffonds zu „Anti-Littering-Fonds“, um Einwegprodukte aus anderen Materialien mit einzuschließen (z.B. Aluminiumschalen, Papierverpackungen etc.).
  • Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller und Inverkehrbringer die Kosten tragen und diese nicht über höhere Preise auf die Verbraucher*innen abwälzen. Das bedeutet, dass Produkte für Verbraucher*innen durch die Abgaben für den Einwegkunststofffonds oder eine Einwegsteuer nicht teurer werden dürfen).

Links:

Supermarket Audits

Das ungenutzte Potenzial von Geschäften im Kampf gegen Plastikverschmutzung

Ein neuer Bericht von #BreakFreeFromPlastic überprüft Supermärkte weltweit hinsichtlich ihrer Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Plastik und kommt zu dem Ergebnis, dass sie bei weitem nicht genug tun, um die Menge an Plastikmüll zu reduzieren.

Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines globalen Citizen-Science-Projekts erzielt. Mehr als 36 Organisationen erhoben in fast 500 Geschäften in 27 Ländern mithilfe von Fragebögen Daten, um zu untersuchen, wie Supermärkte zur Reduzierung oder Verbreitung von Einwegkunststoffen beitragen.

Die wichtigsten Ergebnisse des SupermarketAudits:

  • Geschäfte führen Maßnahmen zur Reduzierung von Plastik nur langsam ein, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, obwohl Beispiele aus aller Welt zeigen, dass sie machbar sind und von den Verbrauchern weitgehend akzeptiert werden.
  • Nur wenige Geschäfte haben eine Abteilung für lose Trockenwaren (14 %) oder verzichten auf Plastiktüten für Obst und Gemüse (11 %).
  • 44 % der geprüften Geschäfte bieten Flaschenpfandsysteme an, jedoch hauptsächlich in Deutschland (96 %); außerhalb Deutschlands sind es nur 17 %, was zeigt, dass die Gesetzgebung eine entscheidende Rolle spielt.
  • 58 % haben Einweg-Tragetaschen verboten oder erheben eine Gebühr dafür, wahrscheinlich aufgrund von Vorschriften in über 100 Ländern.
  • 53 % verkaufen wiederverwendbare Einkaufstaschen aus Segeltuch als Alternative

Website zum Bericht

Pressemitteilung von BFFP zur Veröffentlichung des Berichts

Kompass Chemikalienpolitik

Eine Einführung in die Chemikalienpolitik aus zivilgesellschaftlicher Perspektive

Mit diesem Kompass zeigt das Bündnis  Giftfreie Zukunft auf, warum eine kohärente, ambitionierte und wirksame Chemikalienpolitik unverzichtbar ist – und wie ihr selbst aktiv zu ihrem Gelingen beitragen könnt.

Website zum Kompass

Manifest für eine Zukunft ohne Plastikverschmutzung

Mehr als 600 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt haben das „Manifest für eine Zukunft frei von Plastikverschmutzung“ unterzeichnet, einen dringenden Aufruf an die Staats- und Regierungschefs, sich für die Rechte der Menschen auf eine gesunde Umwelt einzusetzen, wenn sie vom 5. bis 14. August 2025 in Genf, Schweiz, zur nächsten und wahrscheinlich letzten Sitzung der Verhandlungen über das Plastikabkommen (INC 5.2) zusammenkommen.

Nach dreijährigen Verhandlungen über das Plastikabkommen erwartet die Welt, dass sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem nächsten Treffen im August in Genf (Schweiz) auf ein umfassendes Abkommen einigen. Nur ein internationales, rechtsverbindliches Abkommen, wird die Verschmutzung durch Plastik über den gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung, erfolgreich beenden. Die Welt braucht ein ambitioniertes Abkommen, das die Rechte und die Gesundheit der Menschen wirksam schützen, die Gemeinschaften bewahren und den Planeten erhalten kann.

Hier geht es zum gesamten Manifest-Text mit der Möglichkeit zur Zeichnung.

Exit Plastik Themenseite zum Plastikabkommen mit täglichen berichten zu INC-5.2.