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Steckbrief Plastik: Einwegkunststoffrichtlinie

(Engl.: Directive on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment – Single-Use Plastics Directive, kurz: SUPD)

Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.

Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.

In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.

Aktualität

Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.

Warum ist das wichtig?

Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.

Exit Plastik Kernforderungen

Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.

Forderungen zur Einwegkunststoffrichtlinie:

  • Produktbeschränkungen kurzlebiger Plastikprodukte.
    • Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
    • Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
    • Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
  • Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
    • Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
    • Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
    • Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
  • Förderung nachhaltigen Produktdesigns
    • Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
    • Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
    • Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
    • Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette

Links:

Pressekommentar: Jährlicher Refill Day zeigt Notwendigkeit von Mehrweg – auch ohne Plastik

Pressekommentar – Anlässlich des World Refill Day, dem „Welttag des Nachfüllens“, am 16. Juni fordert das zivilgesellschaftliche Bündnis Exit Plastik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Mehrweglösungen und verpackungsfreies Einkaufen zum neuen Normal zu machen, um unnötigen Plastikmüll zu vermeiden.
Dabei muss auch hier der entscheidende Schritt zu weniger Plastik gegangen werden. Denn auch im Mehrwegbereich können gesundheitsschädliche Stoffe aus Plastik in unsere Nahrung gelangen. Das zeigt auch das Fact Sheet „Risikobehälter: Plastikmaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen“ (Exit Plastik, 2025) auf.

Bericht: Evaluation der Einwegkunststoffrichtlinie

Der Bericht der Rethink Plastic Alliance gibt einen Überblick über die Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie, einschließlich ihrer Erfolge und Herausforderungen, anhand von Beispielen aus allen EU-Mitgliedstaaten. Er erörtert die Wirksamkeit der in der Einwegkunststoffrichtlinie enthaltenen Maßnahmen und gibt Empfehlungen für die Evaluierung der Richtlinie auf EU-Ebene.

Umsetzung der neuen EU- Verpackungsverordnung

Nach einem langen Prozess mit vielen Verhandlungsrunden und Textüberarbeitungen ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: „PPWR“) am 11.02.2025 in Kraft getreten. Die in der PPWR festgelegten Vorschriften, Verbote und Maßnahmen für Verpackungen und Verpackungsmüll müssen von den Mitgliedsstaaten nun nach und nach umgesetzt werden.

Plastikmaterialien mit Lebensmittelkontakt | gemeinsames Fact Sheet des Bündnisses

Das Fact Sheet „Risikobehälter: Plastikmaterialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen“ bietet einen Überblick über Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt, die häufig wiederverwendet werden. Zudem informiert es über Chemikalien, die aus diesen Kunststoffen in Lebensmittel übergehen können. Bei Mehrwegsystemen ist dieses Wissen essenziell, um mögliche Gesundheitsgefahrenabschätzen zu können und im Voraus auszuschließen sowie Wissenslücken zu erkennen.

Tübinger Verpackungssteuer verfassungsrechtlich bestätigt!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in der vergangenen Woche die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt und damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald’s-Restaurants zurückgewiesen.
Das Urteil ist bahnbrechend und ein wichtiges Signal für weitere Städte, die diesem Beispiel für Ressourcenschonung und Müllvermeidung nun folgen können!

EU-Parlament nimmt neue Verpackungsverordnung an!

Das EU-Parlament hat am 24. April 2024 im Plenum die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mit 476 zu 129 Stimmen angenommen. Trotz ihrer Mängel ist die Verordnung ein erster wichtiger Schritt zur Verringerung von Verpackungsmüll und zum Schutz von Gesundheit, Ressourcen und Klima!

Kompromiss zur EU-Verpackungsverordnung: wichtiger Schritt trotz Schwächen

Am Montag, 4. März, haben Unterhändler*innen des EU-Parlaments und des EU-Rates, eine vorläufige Einigung zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: “PPWR”) erzielt. Damit geht ein langes und intensives politisches Tauziehen um neue Regeln für Verpackungen zu Ende, welche die besorgniserregende stetige Zunahme an Verpackungsabfällen adressieren sollen. Letzter entscheidender Schritt ist nun die Bestätigung des Kompromisses in den abschließenden Abstimmungen von EU-Parlament und Rat, damit diese wichtige Verordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Triloge-PPWR

Die Verhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung gehen in den Endspurt. In dieser letzten Phase des Verhandlungsprozesses geht es jetzt darum, einen Kompromiss zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament auszuhandeln. Es ist die letzte Chance, um einen ambitionierten Text auszuhandeln. Schlüsseldatum ist der 4. März, wo eine endgültige Einigung erzielt werden soll.

Plenumsabstimmung-PPWR

Am 22.11.2023 hat das Europäische Parlament im Plenum über die EU-Verpackungsverordnung (“PPWR”) abgestimmt. In Folge der beispiellosen Lobby-Arbeit von Einweg-Profiteuren wurde der Text stark geschwächt – besonders in Bezug auf Abfallvermeidung und Mehrweg. Es kommt nun auf die Mitgliedsstaaten im Rat der EU an, hier für mehr Ambition zu sorgen. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung.