Policy-Kategorie:
Enthält Politikprozesse auf lokaler, nationaler, EU- und globaler Ebene.

Steckbrief Plastik: Einwegkunststoffrichtlinie

(Engl.: Directive on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment – Single-Use Plastics Directive, kurz: SUPD)

Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.

Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.

In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.

Aktualität

Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.

Warum ist das wichtig?

Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.

Exit Plastik Kernforderungen

Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.

Forderungen zur Einwegkunststoffrichtlinie:

  • Produktbeschränkungen kurzlebiger Plastikprodukte.
    • Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
    • Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
    • Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
  • Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
    • Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
    • Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
    • Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
  • Förderung nachhaltigen Produktdesigns
    • Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
    • Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
    • Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
    • Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette

Links:

Stellungnahme zur Anpassung des Verpackungsgesetzes

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Im Hinblick auf die geplante Überarbeitung des deutschen Verpackungsrechts und der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik* eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen. Deutschland steht vor der Herausforderung, mit der enormen Menge an Kunststoffverpackungen umzugehen, die jährlich im Land anfallen. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 4 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen produziert, was gravierende negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt mit sich bringt. Die einst erfolgreiche deutsche Mehrweg- und Recyclingindustrie ist aktuell durch billiges Neuplastik, und hohe Energiekosten bedroht. Neuplastikproduzenten profitieren zudem vom niedrigen Ölpreis für die Herstellung ihrer Produkte. Investitionen in Mehrweg und Recycling werden auch deshalb nicht getätigt, weil der Industrie Planungssicherheit fehlt.

Wir müssen die Chance nutzen, um ein starkes Verpackungsgesetz zu schaffen, das die planetare Krise der Umweltverschmutzung und deren Konsequenzen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen (One Health) ernst nimmt. Fortschrittliche Ansätze sind notwendig, um die Produktion von Kunststoffverpackungen signifikant zu reduzieren, gefährliche Stoffe zu verbannen sowie Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Nur durch entschlossenes Handeln können wir eine nachhaltige Zukunft und das Menschenrecht auf eine Gesunde Umwelt auch für kommende Generationen sichern

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 | Gesetze und Verordnungen

Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Steckbrief Plastik: Abfallverbringungsverordnung

(Engl. Waste Shipment regulation)


Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.

Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.

Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.

Aktualität

Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.

Warum ist das Wichtig

Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht. 

Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.

Exit Plastik Kernforderungen

Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.

Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!

Forderungen zur Abfallverbringungsverordnung:

  • Plastikmüll muss in erster Linie vermieden werden, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von unverpackt-Angeboten und schadstofffreien und ressourcenschonenden Mehrwegsystemen.
  • Plastikmüll sollte in dem Land behandelt und recycelt werden, in dem er produziert wurde.
    • Deutschland darf demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.
    • Auf EU-Ebene sollte ein langfristiges Exportverbot für alle Arten von Plastikmüll in alle Nicht-EU-Staaten erwirkt werden – und keine Ausnahmeregeln erlaubt werden (auch nicht nach 2029)
  • Die Umsetzung des Basler Übereinkommens und dessen Änderungen/Ergänzungen durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei nicht-Achtung strikt geahndet werden.
  • Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden.
  • Deutschland muss sich im Rahmen des Basler Übereinkommens dafür einsetzen, dass Produkte, die Plastik enthalten, wie beispielsweise Textilien, auch unter die Codes A3210 (gefährliche Kunststoffabfälle) oder Y48 (sonstige Kunststoffabfälle) eingestuft werden.
  • Deutschland muss für die Beseitigung der Schäden durch deutschen Plastikmüll und die fachgerechte Sanierung von illegalen Müllhalden in Empfängerländern Sorge tragen. Illegal verschiffter Plastikmüll muss nach Deutschland zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.
    • Die Finanzierung der Maßnahmen muss gemäß dem Verursacherprinzips von den verursachenden plastikproduzierenden Unternehmen übernommen werden.

Links:

Positionspapier zur kommunalen Verpackungssteuer

Ein Positionspapier der Initiative Verpackungswende

Kommunale Verpackungssteuern sind gegen den massiven Verbrauch von Einwegverpackungen ein wirksamer Hebel: Während bisher größtenteils die Allgemeinheit für die Folgekosten der Einwegnutzung aufkommt, setzt die Steuer verursachergerecht bei denjenigen an, die trotz vorhandenen Mehrwegalternativen Einweg nutzen. Durch den finanziellen Anreiz fördert sie die Nutzung von Mehrweg, reduziert so den Verbrauch von Einweg und entsprechend das Müllaufkommen im öffentlichen Raum bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand für Gastronomie und Verwaltung.

In dem gemeinsamen Positionspapier der Initiative Verpackungswende spricht sich die Initiative für kommunale Verpackungssteuern aus macht deutlich, welche Veränderungen jetzt nötig sind.

Die Initiative Verpackungswende ist ein Zusammenschluss aus Wirtschaftsunternehmen, Verbänden und Umweltorganisationen – darunter auch Exit Plastik.

Positionspapier Kreislaufwirtschaft

Das Positionspapier „Mehr als Recycling – Kreislaufwirtschaft richtig machen“ definiert den Begriff der Kreislaufwirtschaft und zeigt auf, warum Recycling allein nicht ausreicht, um die Ressourcen-, Klima-, Biodiversitäts- und Plastikkrise zu lösen. Kreislaufwirtschaft muss im umfassenden Sinn verstanden werden – als System, das Ressourcenverbrauch vermeidet, Produkte langlebig gestaltet und Stoffkreisläufe tatsächlich schließt.

Zugleich warnt es vor Fehlentwicklungen: Wenn Kreislaufwirtschaft auf Recycling und technische Lösungen am Ende der Wertschöpfungskette reduziert wird, bleiben lineare Strukturen bestehen.

Exit Plastik fordert daher eine echte Transformation hin zu einer ressourcen- und gesundheitsorientierten Wirtschaftsweise:
Vermeidung vor Verwertung, Qualität vor Masse und die Realisierung von Kreislaufkultur im Alltag.

Inhalte des Positionspapiers:

  • Was heißt Kreislaufwirtschaft? – Definition, Abgrenzung zum linearen Wirtschaftsmodell, Verständnis von Zirkularität
  • Das umfassende Konzept (10-R-Modell) – Strategien des Vermeidens, Wiederverwendens und Recyclens; Hierarchie der Zirkularität
  • Grenzen der Kreislaufwirtschaft – Physikalische und systemische Einschränkungen, Verhältnis zu Wirtschaftswachstum, Bedeutung von Suffizienz
  • Wie Kreislaufwirtschaft aussehen sollte – Vermeidung an erste Stelle setzen, lang verwendbare und sichere Produkte designen und Kreislaufkultur im Alltag ermöglichen

Statement zu INC-5.2

Kein schwaches Abkommen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit!

Die sechste Verhandlungsrunde des International Negotiation Committee zu einem UN-Plastikabkommen (INC-5.2) in Genf im August 2025 hat gezeigt: Die internationale Staatengemeinschaft ist noch weit entfernt von einer Einigung, die der Plastikkrise gerecht wird. Trotz alarmierender wissenschaftlicher Belege über die massiven Auswirkungen von Plastik und seinen Chemikalien auf Mensch und Umwelt blieb der notwendige Durchbruch aus.

Für Exit Plastik steht fest: Unsere zentralen Forderungen für ein wirksames Abkommen – klare Reduktionsziele für die Produktion von Primärplastik, ein Verbot besonders schädlicher Polymere und Additive, Transparenz- und Rückverfolgbarkeitssysteme für Chemikalien in Kunststoffen sowie das Recht der Bevölkerung auf eine gesunde Umwelt – wurden in den Verhandlungen nicht berücksichtigt oder sogar aktiv durch Petrostaaten blockiert. Stattdessen dominierten Interessen einer Handvoll Staaten, die an der Aufrechterhaltung des „business as usual“ in der Plastikindustrie festhalten und lediglich auf end-of-pipe Lösungen setzen.

Ein Abkommen, das auf Minimalstandards hinausläuft, wird die Plastikkrise nicht lösen. Im Gegenteil: Es würde den Status Quo für lange Zeit zementieren und wertvolle Zeit vergeuden, in der sich die Schäden für Umwelt, Klima und Gesundheit weiter verschärfen.

Daher gilt: Kein Abkommen ist besser als ein schwaches Abkommen.

Ausblick

Die kommenden Monate müssen genutzt werden, um die Stimmen der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und besonders der betroffenen Gruppen deutlich stärker in den Prozess einzubringen. Optionen für den weiteren Weg sind u.a.:

  • INC5.3 als letzte Verhandlungsrunde, mit dem Mut über konfliktreiche Themen abzustimmen, statt alleinig auf Konsens zu setzen
  • Eine Initiative von progressiven Staaten oder der High Ambition Coalition für ein ambitioniertes Abkommen außerhalb des UN-Systems
  • Zusätzlich, wo es möglich ist, die Aufnahme von verbindlichen Maßnahmen in anderen Konventionen wie z.B. der Basel Konvention

Dabei fordern wir weiterhin:

  • Klarer Fokus auf Produktionsreduktion statt allein auf Abfallmanagement.
  • Verbindliche Listen für problematische Polymere, Additive und Einwegprodukte.
  • Globale Regeln für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Kunststoffen.
  • Formulierungen zum Thema Gesundheit beibehalten und rechtlich verbindliche Verpflichtungen dazu ausarbeiten.
  • Stärkung von Rechten und Gerechtigkeit, insbesondere für Menschen im Globalen Süden, die am stärksten betroffen sind.

Exit Plastik wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein Abkommen zustande kommt, das die Ursachen der Plastikkrise angeht und nicht deren Symptome verwaltet. Nur ein starkes, ambitioniertes und gerechtes Abkommen kann die Plastikkrise und ihre verheerenden Folgen wirksam stoppen.

https://exit-plastik.de/plastics-treaty/

Steckbrief Plastik

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegplastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Luftballons und Tabakfiltern zur Zahlung einer Abgabe.
Der Fonds soll die Kommunen bei den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll entlasten und für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Produkte.

Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Relevanz für Plastik

Hersteller und Inverkehrbringer von Plastik und Plastikprodukten müssen Teil der Lösung des von ihnen mitverursachten Problems sein. Gemäß dem Verursacherprinzip bedeutet eine ernstzunehmende Herstellerverantwortung u.a. die konsequente Internalisierung der Gesundheits-, Klima- und Umweltkosten von Kunststoffprodukten entlang des gesamten Lebenszyklus. Das EWKFondsG ist ein erster Schritt, um dies in der Abfallwirtschaft umzusetzen.

Exit Plastik Kernforderungen

Die durch das EWKFondsG vorgesehene Kostenübernahme durch Hersteller und Inverkehrbringer ist ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Höhe der Abgabe reicht jedoch nicht aus, um eine Lenkungswirkung in Richtung einer Verringerung der Produktion von Einwegplastikprodukten und -verpackungen und damit mehr Ressourcen-, Klima- und Gesundheitsschutz zu erzielen. Es bedarf weiterer gesetzlicher Maßnahmen, um Vermeidung und Wiederverwendung zu fördern und Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus in die Verantwortung zu nehmen.

Forderungen zum Einwegkunststofffondsgesetz:

  • Policy-Mix mit Fokus auf der Vermeidung von Plastik durch Maßnahmen zur Verringerung der Plastikproduktion sowie zur Vermeidung von Problemverlagerungen, etwa durch den Ersatz von Einwegplastik durch andere Einwegmaterialien wie Papier oder Aluminium. Durch:
    • Einführung einer allgemeinen Einwegverpackungssteuer,
    • konkrete und ambitionierte Verpackungsreduktionsziele,
    • verbindliche Mehrwegquoten in allen Bereichen.
  • Erweiterung der Palette an Plastikprodukten für welche eine Abgabe im Rahmen des EWKFondsG gezahlt werden muss.
  • Ausweitung des Einwegkunststofffonds zu „Anti-Littering-Fonds“, um Einwegprodukte aus anderen Materialien mit einzuschließen (z.B. Aluminiumschalen, Papierverpackungen etc.).
  • Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller und Inverkehrbringer die Kosten tragen und diese nicht über höhere Preise auf die Verbraucher*innen abwälzen. Das bedeutet, dass Produkte für Verbraucher*innen durch die Abgaben für den Einwegkunststofffonds oder eine Einwegsteuer nicht teurer werden dürfen).

Links:

14./15. August 2025

Pressemitteilung von Break Free From Plastik zum Abschluss von INC 5.2

Die Zivilgesellschaft bleibt standfest angesichts eines durchgängig fehlerbehafteten Verhandlungsprozesses zum Plastikabkommen und fordert die Länder auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen

Genf, Schweiz – Die wiederaufgenommene fünfte Sitzung des Zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (INC-5.2) für ein globales Abkommen zur Beendigung der Plastikverschmutzung wurde nach einem chaotischen Prozess vertagt, der die Verhandlungen zwar um einen Tag verlängerte, der aber ohne eine klare Einigung über das weitere Vorgehen endete. Die Zivilgesellschaft fordert die Staats- und Regierungschefs der Welt nachdrücklich auf, sich weiterhin für ein starkes, rechtsverbindliches Abkommen einzusetzen, das die Kunststoffproduktion reduziert und die menschliche Gesundheit, die Menschenrechte und die Umwelt schützt.

Trotz fehlender Möglichkeiten für Interventionen und eingeschränktem Zugang während des gesamten Prozesses haben indigene Völker, Frontline- und Fenceline-Gemeinden, Müllsammler*innen, Arbeiter*innen, Wissenschaftler*innen und die Zivilgesellschaft ihre Standpunkte konsequent in den Mittelpunkt dieser von Unternehmen dominierten Verhandlungen gebracht. Ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fachkenntnisse haben maßgeblich dazu beigetragen, die Debatte über die Plastikverschmutzung von einem engen Fokus auf Meeresmüll zu einer weit verbreiteten Erkenntnis zu verlagern, dass Plastik in seinem gesamten Lebenszyklus die Umwelt verschmutzt. Sie haben durchweg die Verpflichtung der verhandelnden Länder hervorgehoben, die menschliche Gesundheit und die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Vertragsverhandlungen zu stellen.

Es ist nicht zu verhehlen, dass die gesamten Verhandlungen von der petrochemischen Industrie dominiert wurden. Eine Untersuchung des Center for International Environmental Law (CIEL) ergab, dass sich im Lauf der Jahre zunehmend Lobbyisten der fossilen Brennstoff- und Chemieindustrie für die Teilnahme an den einzelnen Verhandlungsrunden zum Plastikvertrag registriert haben, sodass bei der INC-5.2 schließlich 234 Lobbyisten anwesend waren. Diese Schätzungen sind wahrscheinlich konservativ, da nur diejenigen Lobbyisten gezählt wurden, die ihre Verbindungen offenlegen.

Während die Delegierten Genf verlassen, betonen Beobachter die Notwendigkeit eines klaren und effektiven Prozesses, der sicherstellt, dass die Mehrheit der Länder zusammenarbeiten kann, um das Mandat zu erfüllen, das sie in die Schweiz gebracht hat – nämlich die Welt und zukünftige Generationen vor Plastikverschmutzung zu schützen. In den letzten zehn Tagen hat sich eine Mehrheit der Länder auf weitere Schlüsselelemente für einen wirkungsvollen Vertrag geeinigt und einen schwachen Vertragstext abgelehnt; nun müssen sie ihre Worte in kollektives und entschlossenes Handeln umsetzen. Unterdessen geht der Kampf gegen die Plastikverschmutzung weltweit in verschiedenen Formen weiter. An vorderster Front stehende Gemeinden gehen – auch mit Rechtsmitteln – gegen schädliche Anlagen und Praktiken wie die Produktion und Expansion der Petrochemie, die Verbrennung von Abfällen und den Abfallkolonialismus vor. NGOs und Gemeinden unterstützen gemeinsam mit lokalen Behörden und (kleinen) Unternehmen strenge Regulierungsrahmen auf nationaler und lokaler Ebene und setzen gleichzeitig Zero-Waste-Lösungen um, darunter Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme, um den Weg in eine Zukunft ohne Plastikverschmutzung zu ebnen.

Die letzten 24 Stunden

Der Verhandlungsprozess INC-5.2 war von vielen Mängeln und anhaltenden Herausforderungen geprägt, wie die überraschende Erklärung des INC-Vorsitzenden kurz vor Mitternacht am vermeintlich letzten Verhandlungstag zeigte – nach stundenlangen Verzögerungen, die Minister, Delegierte und Beobachter gleichermaßen warten und im Unklaren lassen mussten –, in der er ankündigte, dass die Sitzung bis zu einem „noch festzulegenden“ Zeitpunkt am folgenden Tag vertagt werde. Die Plenarsitzung wurde um 5:30 Uhr morgens mit nur kurzer Vorankündigung wieder aufgenommen, was für die kleinen Delegationen aus dem Globalen Süden eine besondere Belastung darstellte. Der Vorsitzende bemerkte auch, dass die Sitzung nach den Beiträgen der Beobachter vertagt werden würde, tat dies dann aber doch nicht – und setzte damit den Trend der begrenzten Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wissenschaftlern, Müllsammlern und indigenen Völkern während der gesamten Verhandlungen fort.


Mitglieder von Break Free From Plastic reagieren auf das Ende des Plastikvertrags INC-5.2:

Fabienne McLellan, Geschäftsführerin von OceanCare (Schweiz), sagte:

„Trotz des enttäuschenden Ergebnisses haben diese Verhandlungen sowohl das Beste als auch das Schlechteste der multilateralen Diplomatie gezeigt. Wir wurden Zeugen leidenschaftlicher Bemühungen von über 120 Ländern – darunter fortschrittliche Staats- und Regierungschefs wie Kolumbien, Panama, Fidschi, Großbritannien und die EU –, die sich trotz des enormen Drucks der petrochemischen Staaten für wissenschaftlich fundierte Maßnahmen einsetzten. Der Prozess selbst ähnelte eher den Klimakonferenzen der COP als traditionellen Umweltabkommen, mit dem gleichen heftigen Widerstand von Seiten der Interessengruppen, aber auch einer bemerkenswerten Entschlossenheit der Mehrheit, echte Maßnahmen voranzutreiben. Ermutigend ist, dass dadurch Koalitionen gebildet und das globale Bewusstsein für die Plastikverschmutzung auf eine Weise geschärft wurde, wie wir es noch nie zuvor gesehen haben.“

Larisa Orbe, Acción Ecológica México (Mexiko), sagte:

„Organisationen, die täglich die Auswirkungen der Plastikverschmutzung auf Gemeinden und die Natur sehen, werden nicht aufgeben. Wir werden weiterhin für eine plastikfreie Welt kämpfen, indem wir in unseren Ländern Maßnahmen zum Schutz der Umwelt fördern, und wir sind bereit, unsere Regierungen weiterhin dabei zu unterstützen, sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Die letzten Jahre waren für die Organisationen, die die Verhandlungen verfolgt haben, eine großartige Lernerfahrung. Wir sind bereit, weiter zu kämpfen und Fortschritte zu erzielen, damit zukünftige Generationen aller Lebewesen in einer Welt ohne Plastik leben können.“

Jo Banner, Mitbegründer von The Descendants Project (USA), sagte:

„Obwohl die aktuelle Verhandlungsrunde zur Ausarbeitung eines Abkommens gegen Plastikverschmutzung gescheitert ist, ist sie ein Schritt vorwärts auf dem Weg zur Entwicklung eines Instruments, das die am stärksten betroffenen Gemeinden schützen wird. Gemeinden in der Nähe von Industrieanlagen, wie meine in Louisianas „Cancer Alley“, leiden enorm unter der Gewinnung und Produktion von Plastik. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Mehrheit der Länder unseren Begehren Gehör schenkt und sich gegen die Ölstaaten wehrt, die uns mit Müll überschütten und mit giftigen Chemikalien ersticken wollen, indem sie sich weiterhin für die Kunststoffproduktion einsetzen. Dagegen kämpfen die von Umweltverschmutzung betroffenen Gemeinden weiter und sind mehr denn je entschlossen, an der Erreichung eines wirksamen Abkommens mitzuwirken. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten. Unsere Bewegung wird nur noch stärker werden, wenn wir weiterhin mit Wissenschaftler*nnen, Finanzexpert*innenen, indigenen Wissensinhaber*innen und anderen Vorkämpfer*innen zusammenarbeiten und ein Ende der Kunststoffproduktion fordern. Es ist an der Zeit, die Ketten der modernen Sklaverei des Kunststoffs zu sprengen und die Gemeinden zu befreien, die schon viel zu lange mit der Aufopferung ihrer Menschenrechte leben müssen.

Pui Yi Wong, Forscherin beim Basel Action Network (Malaysia), sagte:

„Dieser Verhandlungsprozess bei den INCs zum Plastikabkommen ist grundlegend fehlerhaft. Seit mehr als zwei Jahren werden dieselben Argumente wiederholt, ohne dass eine Einigung in Sicht ist. Wir sollten keine weitere wertvolle Zeit und Ressourcen verschwenden, indem wir dasselbe tun und ein anderes Ergebnis erwarten. Der Prozess muss geändert werden, einschließlich der Erwägung einer Abstimmung zur Entscheidungsfindung. Die Plastikkrise verschärft sich von Sekunde zu Sekunde. Für den Globalen Süden ist es wichtig zu wissen, dass weiterhin Millionen Kilogramm Plastikmüll in Länder mit niedrigem Einkommen exportiert werden, was deren nationale Abfallentsorgungssysteme überfordert. Mehrere Länder des Globalen Südens hatten gefordert, dass alle Exporte von Plastikmüll im Rahmen des Vertragsabkommens vorab gemeldet und genehmigt werden müssen, aber ihre Forderungen wurden von anderen Mitgliedstaaten ignoriert. Dies, zusammen mit der fehlenden Transparenz über Chemikalien und der Verweigerung der Abschaffung gefährlicher Chemikalien, setzt die Empfängerländer und -gemeinden ernsthaften Gefahren aus.“

Rico Euripidou, Chemikalien und Kampagnenunterstützung, groundWork South Africa (Südafrika), sagte:

„Plastik schadet der Gesundheit in seinem gesamten Lebenszyklus. Insbesondere über die Chemikalien, die Kunststoff hinzugefügt werden, um ihm die gewünschten Eigenschaften zu verleihen, gibt es zahlreiche wissenschaftlichen Beweise für die Gesundheitsschäden durch Kunststoff. Um die schädlichsten dieser Chemikalien, die routinemäßig Kunststoff und Kunststoffprodukten zugesetzt werden, anzugehen, müssen die Rückverfolgbarkeit und Nachverfolgung dieser Chemikalien neben Elementen zur Messung der Gesundheitsschäden in dem künftigen Vertrag eine zwingende Voraussetzung sein.“

Weitere Reaktionen von BFFP-Mitgliedern und Verbündeten (einschließlich weiterer Länder und Sprachen) werden hier hinzugefügt: FINAL – End of INC-5.2 Media Quotes Sheet

Mittwoch, 13. August 2025

Wir haben die folgenden positiven (✅) und negativen (❌) Punkte beobachtet:

✅Angesichts der mangelnden Fortschritte in den letzten neun Tagen mobilisierten die betroffenen Gemeinschaften gemeinsam mit Verbündeten vor Beginn der dritten Plenarsitzung vor Dutzenden von Journalisten und forderten laut und deutlich: Nutzt eure Macht, nutzt eure Stimme, um ein starkes Plastikabkommen zu erzielen.

✅ Während der Plenarsitzung äußerte eine Vielfalt von Ländern ihre Unzufriedenheit mit dem Entwurfstext des Vorsitzenden. Mehr als 80 Länder, angeführt von Kolumbien, die mit hoher Ambition in die Verhandlungen gehen, machten deutlich, dass der Text des Vorsitzenden als Verhandlungsgrundlage inakzeptabel ist, da wichtige Bestimmungen für ein starkes Abkommen fehlen.

✅Während einer Aktion zu Beginn des vorletzten Verhandlungstages übermittelten IPEN- und Zivilgesellschafts-Vertreter*innen den Delegierten eine klare Botschaft: Unsere Gesundheit liegt in Ihren Händen; schützen Sie unsere Gesundheit, verbieten Sie giftige Chemikalien in Kunststoffen.

✅Am späten Abend hielten Gruppen, die mehr Gerechtigkeit einfordern, eine Pressekonferenz ab, in der sie betonten, dass die Verhandlungen die im Stich lassen, die am stärksten von den Ungerechtigkeiten und Schäden durch die Kunststoffproduktion und -verschmutzung betroffen sind.

Nur eine Stunde vor Beginn der dritten Plenarsitzung legte der Vorsitzende einen Entwurf für einen Text vor, der von vielen Mitgliedstaaten abgelehnt wurde. Dem Vorschlag fehlen die wichtigsten Bestimmungen, die ambitionierte Länder, indigene Völker, vom Plastik betroffene Gemeinden, Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftliche Gruppen seit Beginn dieses Prozesses gefordert haben. Die Begriffe „Chemikalien” und „Wiederverwendungssysteme” kommen nicht vor, Maßnahmen zur Produktionsreduzierung wurden nicht aufgenommen, und die Formulierungen zu menschlicher Gesundheit, Just Transition und Menschenrechten sind schwach. Darüber hinaus fehlt in dem Entwurf eine Formulierung, die den Ländern eine Abstimmung auch ohne Konsens ermöglichen würde. Dies könnte den künftigen Fortschritt der Umsetzungsphase untergraben. Kurz gesagt: Der Entwurf des Vertragstextes bleibt hinter der UNEA-Resolution 5/14 zurück.

In der Plenarsitzung schlug der Vorsitzende trotz der überwältigenden Zahl von Ländern, die den neuen Text entschieden ablehnten, weiterhin ein Treffen mit den Delegationsleitern vor, um den neuen Vorschlag zu erörtern. Nach heftigen Auseinandersetzungen über die vorgeschlagene Tagesordnung einigten sich die Länder schließlich darauf, heute Abend regionale Konsultationen und möglicherweise morgen eine Sitzung der Delegationsleiter plus einem weiteren Vertreter abzuhalten, um sowohl den neuen als auch den bisherigen Vorschlag zu erörtern.

 Die Notwendigkeit, über den Konsens als Entscheidungsmechanismus hinauszugehen, bleibt weiterhin ein unausgesprochenes Problem. Die Länder scheinen in den Verhandlungen festgefahren zu sein.


Champion des Tages

Der Champion des Tages geht heute an die mehr als 80 Länder, die den Textentwurf der Vorsitzenden abgelehnt haben und weiterhin für ein Abkommen kämpfen, das eine gerechte Transformation gewährleistet, die Gesundheit schützt und unseren Planeten vor einer zunehmenden Plastikproduktion bewahrt. Viele bezeichneten den Text als inakzeptabel.

Neuer Textvorschlag des Vorsitzenden: „Scheitern“, „Verrat“, „Kapitulation“ 

Als Reaktion auf den enttäuschenden neuen Entwurf veröffentlichten mehr als zwanzig Rechteinhabergruppen Erklärungen, in denen sie ihn als „einen eklatanten Rückschritt, der das Mandat der UNEA 5/14 verrät“ (GAIA/BFFP Africa), „einen gefährlichen Rückschritt“ (Azul) sowie „ein politisches Versagen, sich der Situation zu stellen“ (Environmental Investigation Agency) bezeichneten. Das Center for Coalfield Justice verurteilte den Entwurf des Abkommens als „peinlichen, dreisten Verrat an den Gemeinschaften“, während das International Indigenous Peoples’ Forum on Plastics (IIPFP) ihn als „hoffnungslose Kapitulation vor der fossilen Brennstoffindustrie“ bezeichnete und darauf hinwies, dass der Entwurf Menschenrechte, einschließlich der Rechte indigener Völker, nicht berücksichtigt und indigene Völker zum Schein einbezieht und zum Schweigen bringt. 

Das Schweigen brechen

Nur wenige Minuten nachdem der Vorsitzende des INC den neuen Entwurf des Abkommens veröffentlicht hatte – in dem die wichtigsten Bestimmungen zur wirksamen Bekämpfung der Plastikverschmutzung fehlen – veranstalteten die betroffenen Gemeinden eine Aktion direkt vor dem Plenarsaal. Diesmal erhoben die Menschen laut und deutlich ihre Stimme und forderten ambitionierte Länder auf, „ihre Macht und ihre Stimme zu nutzen, um die Plastikverschmutzung für die Gemeinden, unseren Planeten und zukünftige Generationen zu beenden”. 

Dienstag, 12. August 2025

Wir haben die folgenden positiven (✅) und negativen (❌) Punkte beobachtet:

✅Anlässlich des Internationalen Tages der Jugend fanden mehrere Veranstaltungen statt, bei denen indigene Jugendliche, Müllsammler:innen und Umweltschützer:innen Lösungen für Wiederverwendung / Mehrweg und von Jugendlichen initiierte Initiativen vorstellten. Der Leiter der panamaischen Delegation hielt eine beeindruckende Rede darüber, wie junge Menschen weltweit an vorderster Front zivilgesellschaftliche Bewegungen anführen. Die panamaische Delegation ist eine der jüngsten bei den Verhandlungen.

✅ Am frühen Morgen organisierten Dutzende Beobachterinnen im Palais des Nations eine stille Protestaktion, um die zu den Verhandlung eintreffenden Minister:innen zu empfangen. Eine vielfältige Gruppe von Rechteinhaberinnen hielt Schilder hoch, auf denen sie die Staaten dazu aufriefen, Mut zu zeigen und sich nicht länger hinter dem Vorwand des Konsenses zu verstecken.

✅ Bei einer Pressekonferenz betonte die Koalition aus Wissenschaftler:innen, dass Plastikverschmutzung sowohl Menschen als auch die Umwelt über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg schädige. „Wir wissen heute bereits genug, um dringendes Handeln zu rechtfertigen. „Die Wissenschaft zu ignorieren, wird die Auswirkungen von Plastik auf Gesundheit und Umwelt nur verschlimmern“, so die Koalition.

✅ In den Diskussionen über die Produktionsreduzierung in Artikel 6 meldeten sich ambitionierte Staaten zu Wort, obwohl weniger ambitionierte Länder weiterhin versuchen, den Konsens als Schutzschild zu nutzen, um ein wirksames Abkommen zu verhindern. Eine Delegation erinnerte dabei ausdrücklich daran, dass es „nicht angebracht ist, wenn eine Partei zu irgendeinem Artikel ein Veto vorschlägt“.

❌ Die Zeit läuft, und die Länder haben noch keine wesentlichen Fortschritte erzielt, um bis Ende der Woche ein starkes Plastikabkommen auf den Weg zu bringen. Den Berichten aus den Kontaktgruppen zufolge drehen sich viele informelle Treffen weiterhin um allgemeine Diskussionen und die Positionierung der Länder statt um konkrete Verhandlungen über den Text, was bei den Delegationen zu Frustrationen führt. Da die abschließende Plenarsitzung in weniger als 40 Stunden angesetzt ist, haben viele Länder erneut betont, dass wir an einem Scheidepunkt stehen.

Der INC-Vorsitzende Luis Vayas und die INC-Generalsekretärin Jyoti Mathur-Filipp trafen sich mit rund 300 Beobachter*innen – in einem Raum, der für diese Zahl deutlich zu klein war. Gemeinsam sprachen sie lediglich zehn Minuten und blieben nicht, um Fragen zu beantworten. Der einzige bemerkenswerte Kommentar, den die INC-Generalsekretärin gleich zweimal erwähnte, lautete: „Am 15., wenn wir aufwachen, werden wir feiern.“ Sie zeigte sich optimistisch, dass 1) wir am Donnerstag nicht die ganze Nacht durchverhandeln werden und 2) wir am Freitag Grund zum Feiern haben. Hoffen wir, dass sie recht behält.

In den Diskussionen zu Artikel 6, der die Reduzierung der Plastikproduktion behandelt, hörten wir weiterhin die gleichen Argumente der Länder mit niedrigen Ambitionen, die versuchen, die Verhandlungen auf Abfallmanagement zu beschränken.

Die Verhandlungsführer*innen des Plastikabkommens – selbst jene mit geringen Ambitionen – atmen alle Mikroplastik ein. Nach Probenahmen in Außen- und Innenräumen wie Cafés, öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften in Genf bestätigte eine neue Greenpeace-Studie das Vorhandensein von Mikroplastik in der Luft – darunter Polyester, Nylon, Polyethylen, Vinyl-Copolymere und Celluloseacetat, wie sie typischerweise in Kleidung, Verpackungen und Einrichtungsgegenständen vorkommen. Hoffentlich kann diese Studie als Mahnung dienen, wie dringend ein zweckmäßiges Plastikabkommen ist


Jugendliche fordern mutiges Handeln

Der Internationale Tag der Jugend fiel genau in die Zeit der Verhandlungen in Genf, und Jugendgruppen verschafften sich Gehör. Das Youth Plastic Action Network, der WWF und Global Youth Voices hielten eine Präsentation und eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Jugend für eine plastikfreie Zukunft” ab, bei der sie Geschichten über von Jugendlichen geleitete Gemeinschaftsinitiativen austauschten und hervorhoben, wie sich die Verschmutzung durch Plastik auf ihre Gemeinden auswirkt. Diese Changemaker*innen stellten Lösungen vor, darunter auch die Wiederverwendung. Sie verwiesen auf führende Studien, die zeigen, dass Recycling nicht ausreicht, und drängten darauf, dass Jugendliche entlang des gesamten Lebenszyklus einbezogen werden: „Lasst uns zusammenarbeiten, um von Jugendlichen initiierte Lösungen zu unterstützen und eine gerechtere, friedlichere und nachhaltigere Welt von Grund auf aufzubauen”, sagte der 14-jährige jüngste Delegierte. Zum Auftakt des Internationalen Tages der Jugend sammelten Gruppen unter dem Motto „Zeig uns, wie die Plastikkrise deine Haustür erreicht“ Bilder von Menschen aus aller Welt und fügten sie zu einem großen Mosaik eines von Plastik umgebenen Herzens zusammen.

Hört auf, euch hinter dem Konsens zu verstecken

Um sicherzustellen, dass Länder ambitionierte Maßnahmen ergreifen können, ohne dass eine Handvoll wenig ambitionierter Regierungen ihr Veto einlegen, müssen die Delegierten in der Lage sein, Entscheidungen zu wesentlichen Fragen durch Mehrheitsbeschluss zu treffen, wenn kein Konsens zwischen allen Parteien erzielt werden kann.

Um sicherzustellen, dass wir ein ambitioniertes Abkommen erreichen können, haben heute Dutzende von Mitgliedern und Verbündeten von Break Free From Plastic aus aller Welt die Minister und Delegierten der Länder im Palais des Nations mit einer einheitlichen Botschaft begrüßt: „Hört auf, euch hinter dem Konsens zu verstecken! Zeigt Mut für zukünftige Generationen!“