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Textilien

Was haben Textilien mit Plastik zu tun?

Die populären Textilfasern Polyester, Polyamid, Acryl und Nylon sind in Wirklichkeit nichts anderes als Plastik in Faserform. Aktuell beträgt ihr Anteil an der weltweiten Textilproduktion 69% – bis 2030 dürfte ihr Anteil auf etwa 73% anwachsen. Die Textilindustrie ist damit nach Verpackungen und Bau der drittgrößte Kunststoffverbraucher der Welt. Synthetische Fasern sind bei Herstellern beliebt, weil sie billig zu produzieren sind (Polyester kostet beispielsweise etwa halb so viel wie Baumwolle).

Vom Erdöl über die Färbeprozesse bis zum Textilmüll: Der Lebenszyklus von Kleidung ist durchzogen von fossilen Abhängigkeiten, Einsatz von gefährlichen Chemikalien, Gesundheitsproblemen und Umweltverschmutzung. Diese Grafik zeigt, wo entlang der textilen Wertschöpfungskette die größten Belastungen auftreten.

Grafik: Forum Umwelt und Entwicklung, CC BY-NC-ND 4.0

Die Umweltbelastung durch synthetische Fasern

In der Weiterverarbeitung der Textilien kommen enorme Mengen an Chemikalien zum Einsatz: Beim Färben und Behandeln von Stoffen werden über 1.600 verschiedene Substanzen verwendet, darunter Formaldehyd, PFAS, Phthalate, Chlor, Blei und Quecksilber. Viele davon sind giftig, krebserregend oder hormonell wirksam. Die Textilindustrie zählt deshalb zu den größten industriellen Verschmutzern von Grundwasser, Flüssen und Meeren. Schätzungen zufolge gehen rund 20% der weltweiten industriellen Wasserbelastung auf Textilfärbung und -behandlung zurück.

Grafik: PLASTIKATLAS | Appenzeller/Hecher/Sack, CC BY 4.0

Fast Fashion und Wegwerftextilien

Das Geschäftsmodell der Fast Fashion basiert auf immer schnelleren Produktionszyklen und extrem niedrigen Preisen. Kleidung wird heute im Durchschnitt nur noch sieben- bis achtmal getragen, bevor sie entsorgt wird. Weniger als 1% der Textilien werden schließlich recycelt. Die meisten Kleidungsstücke landen in der Müllverbrennung, auf Deponien oder werden in Länder des Globalen Südens exportiert. Meist unter ökologisch und sozial problematischen Bedingungen.

Synthetische Textilien geben bei jedem Waschgang Mikroplastik ab. Bei der Wäsche einer Fleecejacke beispielsweise bis zu 250.000 Plastikfasern. Diese Mikroplastikpartikel gelangen über Abwasser in Flüsse und Meere und reichern sich in Organismen, Sedimenten und letztlich auch im menschlichen Körper an.

Entlang der gesamten textilen Lieferkette kommen Arbeiter*innen mit gefährlichen Chemikalien in Kontakt. Viele der verwendeten Substanzen sind krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder hormonell wirksam. Besonders Frauen in der Produktion synthetischer Fasern sind einem erhöhten Risiko für Brustkrebs und Fehlgeburten ausgesetzt.

Mehr zum Thema

Rundbrief

Der Rundbrief  „Kleider machen Probleme“ des Forum Umwelt und Entwicklung beleuchtet, wie Textilien in nahezu jeder Stufe der Wertschöpfungskette mit schweren Menschenrechtsverletzungen und enormen Umweltbelastungen in Zusammenhang stehen.

Info-Website

Diese Website von HEJSupport informiert regelmäßig über verschiedene Themen zu nachhaltigen Textilien. 

Online-Kurs

In diesem kostenlosen Online-Kurs werden Themen wie Menschenrechte, Gesundheit, Umwelt und soziale Aspekte entlang des Lebenszyklus von Textilien behandelt. Er umfasst auch Informationen über verschiedene Materialien wie natürliche und synthetische Fasern, neuartige Materialien und Recycling. Der Kurs richtet sich an alle Interessierten.

Weiterführende Links

Steckbrief Plastik: Abfallverbringungsverordnung

(Engl. Waste Shipment regulation)


Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.

Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.

Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.

Aktualität

Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.

Warum ist das Wichtig

Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht. 

Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.

Exit Plastik Kernforderungen

Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.

Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!

Forderungen zur Abfallverbringungsverordnung:

  • Plastikmüll muss in erster Linie vermieden werden, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von unverpackt-Angeboten und schadstofffreien und ressourcenschonenden Mehrwegsystemen.
  • Plastikmüll sollte in dem Land behandelt und recycelt werden, in dem er produziert wurde.
    • Deutschland darf demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.
    • Auf EU-Ebene sollte ein langfristiges Exportverbot für alle Arten von Plastikmüll in alle Nicht-EU-Staaten erwirkt werden – und keine Ausnahmeregeln erlaubt werden (auch nicht nach 2029)
  • Die Umsetzung des Basler Übereinkommens und dessen Änderungen/Ergänzungen durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei nicht-Achtung strikt geahndet werden.
  • Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden.
  • Deutschland muss sich im Rahmen des Basler Übereinkommens dafür einsetzen, dass Produkte, die Plastik enthalten, wie beispielsweise Textilien, auch unter die Codes A3210 (gefährliche Kunststoffabfälle) oder Y48 (sonstige Kunststoffabfälle) eingestuft werden.
  • Deutschland muss für die Beseitigung der Schäden durch deutschen Plastikmüll und die fachgerechte Sanierung von illegalen Müllhalden in Empfängerländern Sorge tragen. Illegal verschiffter Plastikmüll muss nach Deutschland zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.
    • Die Finanzierung der Maßnahmen muss gemäß dem Verursacherprinzips von den verursachenden plastikproduzierenden Unternehmen übernommen werden.

Links:

Statement zu INC-5.2

Kein schwaches Abkommen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit!

Die sechste Verhandlungsrunde des International Negotiation Committee zu einem UN-Plastikabkommen (INC-5.2) in Genf im August 2025 hat gezeigt: Die internationale Staatengemeinschaft ist noch weit entfernt von einer Einigung, die der Plastikkrise gerecht wird. Trotz alarmierender wissenschaftlicher Belege über die massiven Auswirkungen von Plastik und seinen Chemikalien auf Mensch und Umwelt blieb der notwendige Durchbruch aus.

Für Exit Plastik steht fest: Unsere zentralen Forderungen für ein wirksames Abkommen – klare Reduktionsziele für die Produktion von Primärplastik, ein Verbot besonders schädlicher Polymere und Additive, Transparenz- und Rückverfolgbarkeitssysteme für Chemikalien in Kunststoffen sowie das Recht der Bevölkerung auf eine gesunde Umwelt – wurden in den Verhandlungen nicht berücksichtigt oder sogar aktiv durch Petrostaaten blockiert. Stattdessen dominierten Interessen einer Handvoll Staaten, die an der Aufrechterhaltung des „business as usual“ in der Plastikindustrie festhalten und lediglich auf end-of-pipe Lösungen setzen.

Ein Abkommen, das auf Minimalstandards hinausläuft, wird die Plastikkrise nicht lösen. Im Gegenteil: Es würde den Status Quo für lange Zeit zementieren und wertvolle Zeit vergeuden, in der sich die Schäden für Umwelt, Klima und Gesundheit weiter verschärfen.

Daher gilt: Kein Abkommen ist besser als ein schwaches Abkommen.

Ausblick

Die kommenden Monate müssen genutzt werden, um die Stimmen der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und besonders der betroffenen Gruppen deutlich stärker in den Prozess einzubringen. Optionen für den weiteren Weg sind u.a.:

  • INC5.3 als letzte Verhandlungsrunde, mit dem Mut über konfliktreiche Themen abzustimmen, statt alleinig auf Konsens zu setzen
  • Eine Initiative von progressiven Staaten oder der High Ambition Coalition für ein ambitioniertes Abkommen außerhalb des UN-Systems
  • Zusätzlich, wo es möglich ist, die Aufnahme von verbindlichen Maßnahmen in anderen Konventionen wie z.B. der Basel Konvention

Dabei fordern wir weiterhin:

  • Klarer Fokus auf Produktionsreduktion statt allein auf Abfallmanagement.
  • Verbindliche Listen für problematische Polymere, Additive und Einwegprodukte.
  • Globale Regeln für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Kunststoffen.
  • Formulierungen zum Thema Gesundheit beibehalten und rechtlich verbindliche Verpflichtungen dazu ausarbeiten.
  • Stärkung von Rechten und Gerechtigkeit, insbesondere für Menschen im Globalen Süden, die am stärksten betroffen sind.

Exit Plastik wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein Abkommen zustande kommt, das die Ursachen der Plastikkrise angeht und nicht deren Symptome verwaltet. Nur ein starkes, ambitioniertes und gerechtes Abkommen kann die Plastikkrise und ihre verheerenden Folgen wirksam stoppen.

https://exit-plastik.de/plastics-treaty/

Steckbrief Plastik

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegplastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Luftballons und Tabakfiltern zur Zahlung einer Abgabe.
Der Fonds soll die Kommunen bei den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von Einwegplastikmüll entlasten und für Sensibilisierungsmaßnahmen genutzt werden. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Menge der auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Produkte.

Das Gesetz wurde am 11. Mai 2023 verkündet und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ab 2025 sollen die betroffenen Plastikhersteller in den vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen (Berechnungsgrundlage: 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge). Ab 2026 gilt dies auch für Hersteller von Feuerwerkskörpern.

Relevanz für Plastik

Hersteller und Inverkehrbringer von Plastik und Plastikprodukten müssen Teil der Lösung des von ihnen mitverursachten Problems sein. Gemäß dem Verursacherprinzip bedeutet eine ernstzunehmende Herstellerverantwortung u.a. die konsequente Internalisierung der Gesundheits-, Klima- und Umweltkosten von Kunststoffprodukten entlang des gesamten Lebenszyklus. Das EWKFondsG ist ein erster Schritt, um dies in der Abfallwirtschaft umzusetzen.

Exit Plastik Kernforderungen

Die durch das EWKFondsG vorgesehene Kostenübernahme durch Hersteller und Inverkehrbringer ist ein wichtiger erster Schritt zur Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Höhe der Abgabe reicht jedoch nicht aus, um eine Lenkungswirkung in Richtung einer Verringerung der Produktion von Einwegplastikprodukten und -verpackungen und damit mehr Ressourcen-, Klima- und Gesundheitsschutz zu erzielen. Es bedarf weiterer gesetzlicher Maßnahmen, um Vermeidung und Wiederverwendung zu fördern und Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Produkte und Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus in die Verantwortung zu nehmen.

Forderungen zum Einwegkunststofffondsgesetz:

  • Policy-Mix mit Fokus auf der Vermeidung von Plastik durch Maßnahmen zur Verringerung der Plastikproduktion sowie zur Vermeidung von Problemverlagerungen, etwa durch den Ersatz von Einwegplastik durch andere Einwegmaterialien wie Papier oder Aluminium. Durch:
    • Einführung einer allgemeinen Einwegverpackungssteuer,
    • konkrete und ambitionierte Verpackungsreduktionsziele,
    • verbindliche Mehrwegquoten in allen Bereichen.
  • Erweiterung der Palette an Plastikprodukten für welche eine Abgabe im Rahmen des EWKFondsG gezahlt werden muss.
  • Ausweitung des Einwegkunststofffonds zu „Anti-Littering-Fonds“, um Einwegprodukte aus anderen Materialien mit einzuschließen (z.B. Aluminiumschalen, Papierverpackungen etc.).
  • Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller und Inverkehrbringer die Kosten tragen und diese nicht über höhere Preise auf die Verbraucher*innen abwälzen. Das bedeutet, dass Produkte für Verbraucher*innen durch die Abgaben für den Einwegkunststofffonds oder eine Einwegsteuer nicht teurer werden dürfen).

Links:

Plastik-Gesetze

PFAS

PFAS – sind die bislang langlebigsten von Menschen hergestellten Chemikalien. Und sie sind überall! Es wird immer offensichtlicher welche Ausmaße die weltweite Verschmutzung durch PFAS annimmt und welch großen negativen Ausmaße sie für Mensch und Umwelt mit sich bringt.

SteckbriefPlastik: Verordnung zur Reduktion von Plastik-Pelletverlusten

STECKBRIEFPLASTIK zur…
EU-Richtlinie über Umweltaussagen. Sie zielt darauf ab, die Freisetzung von Plastik-Pellets beim Transport und Umschlag zu verhindern, um die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu verringern.

Vorlagen #plastikwende

SteckbriefPlastik: Nationale Kreislaufwirtschaftsstratgie

STECKBRIEFPLASTIK zur…
Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Sie soll als Rahmenstrategie bestehende und für die Kreislaufwirtschaft relevante Strategien bündeln. Außerdem soll sie Ziele, grundlegende Prinzipien und strategische Maßnahmen festlegen, um den Verbrauch von Primärrohstoffen zu senken und Kreisläufe zu schließen.

SteckbriefPlastik: Richtlinie über Umweltaussagen

STECKBRIEFPLASTIK zur…
EU-Richtlinie über Umweltaussagen. Sie soll Unternehmen zu mehr Transparenz bei positiven Umweltaussagen über ihre Produkte verpflichten. Verbraucher*innen sollen dadurch verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten und besser informierte Entscheidungen treffen können. „Greenwashing“-Praktiken sollen unterbunden werden.