Policy-Kategorie:
Enthält Politikprozesse auf lokaler, nationaler, EU- und globaler Ebene.

Plastiksteuer: 55 Cent reichen nicht für die Verpackungswende! 

Exit Plastik begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, fordert aber in zentralen Punkten Nachbesserungen 

Berlin, 9. Oktober 2026. Die Bundesregierung plant ab Juli 2027 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen – 550 Euro pro Tonne, also 55 Cent pro Kilogramm. Exit Plastik begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, Hersteller und Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen endlich stärker in die Verantwortung zu nehmen. Denn aktuell zahlen die jährlichen 1,4 Milliarden Euro EU-Plastikabgabe die Bürger:innen mit ihren Steuergeldern. In vier zentralen Punkten sieht das Bündnis den Entwurf jedoch als zu schwach ausgestaltet an. 

Kritikpunkt 1: Der Steuersatz ist zu niedrig 

55 Cent pro Kilogramm sind ein Viertel dessen, was für eine echte Lenkungswirkung nötig wäre. Exit Plastik fordert seit 2021 mindestens zwei Euro pro Kilogramm Kunststoff-Neumaterial. „Momentan zahlen wir die EU-Plastikabgabe über unsere Steuern – und obendrauf zahlen unsere Gesundheit, das Klima und die Umwelt die Rechnung für die Verpackungsflut. Das ist doppelt ungerecht. Eine wirksame Plastiksteuer lässt die Verursacher zahlen und verhindert Müll, statt nur den Haushalt zu füllen„, erklärt Carla Wichmann, Koordinatorin des Bündnisses. Bei 55 Cent besteht die Gefahr, dass Unternehmen die Steuer schlicht als Kostenfaktor einkalkulieren, ohne ihre Verpackungssysteme zu verändern. 

Kritikpunkt 2: Mehrweg muss begünstigt werden, nicht benachteiligt 

Ziel der Steuer muss eine Verpackungswende sein: weg von Einweg, hin zu unverpackten Angeboten und Mehrweg. Das gelingt nur, wenn die Steuer Anreize in genau diese Richtung setzt. Funktionierende Mehrweg- und Wiederbefüllungssysteme müssen von der Steuer ausgenommen und aktiv begünstigt werden. Eine Steuer, die Mehrwegsysteme belastet statt stärkt, verfehlt ihr Ziel von vornherein.  

Kritikpunkt 3: Keine Unterscheidung nach Recyclingfähigkeit 

Der Entwurf befreit Verpackungen aus recyceltem Kunststoff, behandelt wiederverwendbare und recycelbare Verpackungen aber nicht besser als nicht-recycelbare, die nach einmaliger Nutzung wieder zu Abfall werden. Exit Plastik fordert stattdessen eine Ermäßigung für nachweislich eingesetzte, hochwertige Rezyklate und mechanisch recyclebare Verpackungen. Rechnerische Zuordnungen aus dem sogenannten chemischen Recycling dürfen keine Befreiung ermöglichen.  

Kritikpunkt 4: Drohende Ausweichbewegungen auf andere Einwegverpackungen 

Eine ausschließlich auf Kunststoff begrenzte Steuer kann dazu führen, dass Unternehmen auf Einwegverpackungen aus Papier, Pappe, “Bio”-Plastik, Aluminium oder Verbundmaterialien ausweichen. Auch diese verursachen Rohstoff-, Energie- und Abfallprobleme. Die Steuer muss deshalb perspektivisch materialübergreifend ausgestaltet werden. Entscheidend ist die Senkung des gesamten Ressourcenverbrauchs durch unverpackt Lösungen und Mehrweg, nicht der Austausch eines Einwegmaterials durch ein anderes. 

Forderungen an die Bundesregierung: 

  • Mindestens zwei Euro pro Kilogramm Kunststoff-Neumaterial 
  • Differenzierte Anreize für nachweislich recycelte und recyclingfähige Verpackungen statt pauschaler Befreiung 
  • Materialübergreifende Maßnahmen gegen Ausweichbewegungen auf andere Einwegverpackungen 
  • Einnahmen gezielt für Mehrweginfrastruktur und Verpackungsvermeidung einsetzen, nicht für die Haushaltsanierung 

„Die Bundesregierung hat die Chance, aus einer Finanzierungsmaßnahme ein wirksames Instrument gegen die Plastikflut zu machen. Eine echte Kreislaufwirtschaft beginnt bei der Vermeidung unnötiger Verpackungen„, so Wichmann. 

Hintergrund:  

Seit 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Abgabe von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle an die Europäische Union entrichten. 1,4 Milliarden Euro fließen aus deutschen Steuergeldern im Jahr nach Brüssel. Mit der geplanten nationalen Kunststoffverpackungsteuer sollen nun zusätzliche Einnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2028 erzielt werden.  

Deutschland gehört zu den größten Verursachern von Verpackungsabfällen in Europa. Allein 2023 fielen rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an. Ihre Herstellung verbraucht erhebliche Mengen fossiler Rohstoffe und Energie. Auch die Entsorgung verursacht Umweltbelastungen, während Plastik und seine chemischen Bestandteile über den gesamten Lebenszyklus Gefahren für Umwelt und Gesundheit mit sich bringen können.  

Exit Plastik fordert seit Juli 2021 eine wirksame, verursachergerechte Plastiksteuer. Das Bündnis setzt sich für eine ressourcenschonende, schadstofffreie Mehrwegwirtschaft ein. 

Weitere Informationen: https://exit-plastik.de/plastiksteuer/ 

Kontakt: 

Exit Plastik – Bündnis Wege aus der Plastikkrise 

info@exit-plastik.de

Plastic Removal Technologies & Ozeanplastik | gemeinsames Positionspapier des Bündnisses

Dieses Positionspapier zeigt auf, warum Plastikmüll aus dem Meer zu fischen Symptombekämpfung und keine Ursachenlösung ist. Es führt auf, welche politischen Maßnahmen jetzt nötig sind.

Technologien zur Plastikentfernung (PRTs) gefährden die Biodiversität und lenken von der eigentlichen Lösung ab – der drastischen Reduktion der Plastikproduktion. Mit Scheinlösungen wie „Ozeanplastik“-Produkten wird Greenwashing betrieben, während die Plastik-Industrie weiter profitiert.

Um den Ozean vor Plastikmüll zu schützen braucht es eine zielgerichtete Vorsorge. Dafür sind politische Maßnahmen auf allen Ebenen notwendig. Plastikvermeidung muss Priorität haben, Kunststoffe und -produkte dürfen keine gefährlichen Chemikalien enthalten und es braucht verbindliche Maßnahmen zum systematischen Ausbau von Mehrweg und Unverpackt-Lösungen. Für den Einsatz von PRTs in Meeren, Flüssen und stark verschmutzten Gebieten sind Einheitliche und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig.

Faktencheck zur GVM/ifeu-Studie

Branchenstudie unterschätzt Wirkung kommunaler Verpackungssteuern:

Fakten-check der Initiative Verpackungswende zeigt Schwächen bei Daten und Bewertung

  • Faktencheck der Initiative Verpackungswende zeigt: Branchenstudie zu kommunaler Verpackungssteuer rechnet kommunale Wirkungen klein und unterschätzt Potenziale von Mehrwegsystemen
  • Erfahrungen aus Kommunen zeigen: Verpackungssteuern reduzieren Einwegabfälle nachhaltig und stärken Mehrweg
  • Initiative Verpackungswende spricht sich weiter dafür aus, Verpackungssteuern als starkes Instrument für weniger Abfälle und Mehrwegförderung zu nutzen

Die Initiative Verpackungswende kritisiert eine Branchenstudie Studie zu den ökonomischen und ökologischen Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern als nicht aussagekräftig genug, um die Wirkungen auf kommunaler Ebene zu bewerten.

Ein Faktencheck der Initiative zeigt zahlreiche Mängel: Zentrale Annahmen der Studie bleiben durch die intransparente Datengrundlage nicht ausreichend nachvollziehbar. Kommunale Wirkungen werden im Verhältnis zu nationalen Abfallmengen und CO2-Emissionen als Bezugsgrößen kleingerechnet. Zudem bleiben wesentliche Umweltfolgen von Einweg sowie der wirtschaftliche Nutzen für Kommunen unzureichend berücksichtigt.

Die Studie wurde von acht Verbänden der Einwegverpackungs-, Handels- und Gastronomiebranche beauftragt und von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) und dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu-Institut) erstellt.

Dass die kommunale Verpackungssteuer eine positive Lenkungswirkung entfaltet, indem sie Einweg und somit Abfälle reduziert und Mehrweg fördert, zeigen die Erfahrungen aus Städten, die bereits solche kommunale Verpackungssteuern eingeführt haben.

Stellungnahme zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die Bundesregierung plant das Kreislaufwirtschaftsgesetz anzupassen. Sie will einerseits europäisches Recht auf deutscher Ebene umsetzen, andererseits soll in dem Zuge ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden und das „chemische Recycling“ in die Abfallhierarchie eingefügt werden. Ende Juni 2026 wurde dazu der Referent*innenentwurf veröffentlicht.

Als Exit Plastik haben wir eine Stellungnahme verfasst, die die Einordnung und Gleichsetzung des sogenannten „chemischen Recycling“ auf einer Stufe mit dem werkstofflichen Recycling kritisiert. Stattdessen appellieren wir dafür, dass „chemische Recycling“ auf Ebene der sonstigen/thermischen Verwertung eingeordnet wird. Darüber hinaus plädieren wir für eine Stärkung der Vermeidung und Wiederverwendung als zentrale ersten Stufen der Abfallhierarchie.

Die Stellungnahme beinhaltet unsere ausführliche Argumentation. Hier das Wichtigste aus unserer Sicht in Kürze: 

  • „Chemisches Recycling“ ist keine Lösung der Plastikkrise, da es am Ende des Lebenszyklus ansetzt und nicht die Produktion adressiert 
  • Die darunter gefassten Verfahren können nur einen kleinen Teil der Kunststoffabfälle verarbeiten 
  • Werkstoffliches Recycling ist deutlich effizienter und umweltfreundlicher 
  • Ein erheblicher Teil des Outputs aus dem „chemischen Recycling“ wird nicht wieder zu Plastik, sondern es entstehen Treibstoffe und bedingt Grundstoffe für andere chemische Produkte.  

BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsesetzes

STECKBRIEFPLASTIK

Mikroplastik | gemeinsames Positionspapier des Bündnisses

Dieses Positionspapier „Mikroplastik“ des Bündnisses Exit Plastik zeigt Maßnahmen auf, um Mikroplastik an der Quelle zu verhindern. Denn Mikroplastik und die daran anhaftenden oder darin enthaltenen Stoffe sind eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Ökosystemen. Flüssig, halbfest aber auch gerade in fester Form als Plastikpartikel finden sich Kunststoffe in unseren Böden, unseren Gewässern und unserer Atemluft. In Form von Mikro- (<5mm) bzw. Nanoplastik (<1000nm) sammelt es sich in Pflanzen, Tieren und Ökosystemen. 

NGO-Workshop zu Plastikmüllexporten mit Dr. Sedat Gündoğdu

08. Juni 2026 | Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

Seit dem Importstopp Chinas für Plastikmüll im Jahr 2018 hat sich die Türkei zu einem der wichtigsten Zielländer für Plastikmüllexporte aus Europa – insbesondere aus Deutschland – entwickelt. Immer wieder werden dabei erhebliche Umwelt-, Gesundheits- und Klimafolgen dokumentiert. Recherchen und Untersuchungen zeigen, dass importierte Abfälle teilweise unsachgemäß behandelt, illegal entsorgt oder offen verbrannt werden. Auch illegale Plastikmüllexporte von Deutschland in die Türkei wurden wiederholt nachgewiesen.

Vor diesem Hintergrund brachte Exit Plastik am 8. Juni 2026 Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zu einem Workshop über den Plastikmüllhandel zwischen Deutschland und der Türkei zusammen. Gemeinsam mit dem Meeresbiologen und Forscher zu Plastikverschmutzung Dr. Sedat Gündoğdu diskutierten wir aktuelle Entwicklungen, politische Herausforderungen und regulatorische Veränderungen im Bereich der Plastikmüllexporte.

Dr. Sedat Gündoğdu forscht seit vielen Jahren zu den Auswirkungen des Plastikmüllhandels zwischen Deutschland, dem EU-Raum und der Türkei auf Klima, Umwelt und Governance. Er ist Meeresbiologe an der Çukurova Universität und aktuell Mercator-IPC-Stipendiat (2025/26) am Istanbul Policy Center der Sabancı Universität. Darüber hinaus hat er zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zum Thema veröffentlicht und an Dokumentationen wie „Plastic People“ mitgewirkt. Der von ihm verfasste IPC-Mercator Policy Brief (Juni 2026) fasst die Risiken des Plastikmüllhandels für die Türkei sowie politische Handlungsoptionen zusammen.

Ein Schwerpunkt des Workshops lag auf der neuen EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Ab November 2026 muss die EU die Ausfuhr von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder einstellen. Für OECD-Länder wie die Türkei gilt dieses Verbot jedoch nicht. Dadurch besteht die Sorge, dass künftig noch mehr Plastikmüll in die Türkei exportiert wird. Zudem zeigen die vergangenen Jahre, dass bestehende Kontroll- und Überwachungsmechanismen häufig nicht ausreichend funktioniert haben.

Im Mittelpunkt des Austauschs standen:

  • Umwelt- und Klimafolgen deutscher Plastikmüllexporte in die Türkei
  • Aktuelle Entwicklungen der EU-Abfallpolitik
  • Die Wirksamkeit neuer regulatorischer Regelungen
  • Politische Wege zu strengeren Beschränkungen oder einem Ausstieg aus Plastikmüllexporten

Der Workshop fand am 8. Juni 2026 in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin statt. Es nahmen diverse Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen teil, die zu Plastikverschmutzung, Umweltgerechtigkeit und Abfallpolitik arbeiten.

Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie (EU) 2019/904 (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt durch. Die Einwegkunststoffrichtlinie (engl. Abkürzung „SUPD“) wurde im Juni 2019 verabschiedet und soll zwischen 2025 und 2027 unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen zu analysieren.

Zwischen dem 23.12.2025 und dem 17.3.2026 findet eine öffentliche Konsultation und ein „Call for Evidence“ zur Bewertung der Richtlinie statt. In einem Fragebogen werden Ansichten u.a. zu Bewusstsein und Wahrnehmung, Wirksamkeit und Verhalten oder Relevanz abgefragt.

Exit Plastik hat am 05.03.2026 eine Bewertung zur SUPD eingereicht. Die komplette Bewertung kann als PDF heruntergeladen werden.

EU-Kommission: Have your say: what is the impact of the Single-Use Plastics Directive?

Mehr zur Einwegkunststoffrichtlinie im STECKBRIEFPLASTIK

Steckbrief Plastik: Einwegkunststoffrichtlinie

(Engl.: Directive on the reduction of the impact of certain plastic products on the environment – Single-Use Plastics Directive, kurz: SUPD)

Die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist eine Rechtsvorschrift zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. Sie reguliert die zehn meistverbreiteten Einwegkunststoffprodukte, die für die Verschmutzung der Strände in der EU verantwortlich sind und einen Großteil des Meeresmülls ausmachen.

Bis Juli 2021 waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, bestimmte Einwegplastikartikel zu verbieten und weitere Maßnahmen umzusetzen, um Einwegkunststoffe zu reduzieren. Dazu gehört die Einführung der Produktkennzeichnung, Durchführung von regelmäßigen Aufklärungskampagnen, von Reduktionszielen beispielsweise für Lebensmittelverpackungen und die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung.

In Deutschland wurden die Vorgaben der Richtlinie durch Änderungen des Verpackungsgesetzes sowie durch die Neueinführung der Einwegkunststoff-Verbotsverordnung, der Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung und dem Einwegkunststoff-Fondsgesetz umgesetzt.

Aktualität

Die Einwegkunststoffrichtlinie wurde im Juni 2019 verabschiedet und musste bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Nun ist die Europäische Kommission verpflichtet, die Wirksamkeit und mögliche Schwachstellen der Richtlinie zu evaluieren, um den Weg für eine mögliche Überarbeitung zu ebnen. Dieser Evaluierungsprozess soll zwischen 2025 und 2027 stattfinden und alle relevanten Interessengruppen einbeziehen. Durch die im Januar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Liste der Marktbeschränkungen der SUPD um Einwegplastikartikel, die ab 2030 verboten sind, erweitert.

Warum ist das wichtig?

Seit den 1950er Jahren hat sich Kunststoff zu einem Massenprodukt entwickelt und Prognosen zeigen, dass sich diese Zahl bis 2050 verdoppeln oder sogar verdreifachen könnte. Kurzlebiges Einwegplastik macht einen Großteil der Plastikproduktion aus. Der Lebenszyklus von Einwegplastikprodukten ist durch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch, den Einsatz und die Freisetzung gefährlicher Chemikalien, sowie die Entstehung von Mikroplastik gekennzeichnet. Deshalb muss die Produktion von (Einweg)plastik drastisch reduziert werden.

Exit Plastik Kernforderungen

Die SUPD und die damit verbundenen Maßnahmen können ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Einwegkunststoffen sein. Um dem wachsenden Problem der schädlichen Einwegverpackungen entgegenzuwirken, müssen die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie rechtliche Maßnahmen zur Beschränkung kurzlebiger Plastikprodukte sowie die Schaffung schadstofffreier Mehrwegsysteme und unverpackter Lösungen umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass Einwegplastikprodukte nicht lediglich durch Einwegprodukte eines anderen Materials ersetzt und Probleme dadurch schlicht verlagert werden. Denn auch Papier bspw. ist ressourcen- und chemikalienintensiv in der Herstellung.

Forderungen zur Einwegkunststoffrichtlinie:

  • Produktbeschränkungen kurzlebiger Plastikprodukte.
    • Vermeidung von Einwegplastikprodukten als oberste Priorität
    • Messbare, verbindliche und materialunabhängige Reduktionsziele für Einwegverpackungen
    • Verbot nicht notwendiger Einwegverpackungen
  • Unverpackt-Lösungen und Mehrweg zum neuen Standard machen
    • Gemeinwohlorientierte und schadstofffreie Pool-Mehrwegsysteme müssen konsequent priorisiert und gefördert werden
    • Festlegung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten für die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen (vom Supermarkt bis zum Online-Handel)
    • Mehrweg muss immer die günstigere Alternative sein
  • Förderung nachhaltigen Produktdesigns
    • Haltbare, reparaturfähige, wiederverwendbare, schadstofffreie und am Ende der Nutzung hochwertig mechanisch recyclebare Produkte
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
    • Kostenübernahme gemäß Verursacherprinzip für Präventionsmaßnahmen und -ziele zur Vermeidung von Einwegplastikprodukten sowie für Entsorgung und Reinigung
    • Nutzung der EPR-Gelder für Investitionen in den Ausbau und die Förderung von Pool-Mehrwegsystemen
    • Vollumfängliche, öffentliche Zugänglichkeit der EPR-Daten entlang der gesamten Lieferkette

Bewertung der Richtlinie über Einwegkunststoffe von Exit Plastik im Rahmen der EU Konsultation

Links:

Neuer Vorsitz für den UN-Plastikvertrag: Neustart für einen ambitionierten Prozess

123 Tage nach dem Rücktritt des früheren INC-Vorsitzenden wurde am 7. Februar 2026 bei INC5.3 in Genf ein neuer Vorsitzender gewählt: Julio Cordano, Direktor für Umwelt, Klima und Ozeane im chilenischen Außenministerium. In einer Stichwahl setzte er sich mit 63 % der Stimmen gegen den senegalesischen Kandidaten durch; zuvor war Pakistans Kandidatin im ersten Wahlgang ausgeschieden. INC5.3 hatte nur diesen einen Tagesordnungspunkt, aber trotz intensiver Bemühungen einzelner Staaten, eine Abstimmung zu vermeiden und zeitlich zu verzögern, wurde Cordano erst nach 7,5 Stunden Wahlprozess bestätigt. Trotzdem ein deutliches Signal für Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten, denn endlich wurde eine Abstimmung durchgeführt, nachdem keine Einigung im Konsensverfahren erreicht wurde.

Cordano ist ein erfahrener Diplomat und derzeit auch Vorsitzender der OECD-Expert*innengruppe zu Klimafragen. In seinen ersten Worten kündigte er an, die Arbeitsweise verbessern zu wollen. Er sprach von notwendiger „Flexibilität und Pragmatismus“, versprach Vorhersehbarkeit und “keine Überraschungen“ und betonte, er werde aktiv auf Staaten zugehen, die bereit sind, Lösungen zu finden.

Nach Monaten der Unsicherheit braucht der Prozess frischen Wind, Klarheit und Führung. Angesichts der tiefen politischen Spannungen und der enormen industriepolitischen Interessen erwarten wir vom neuen Vorsitzenden einen transparenten, inklusiven und ambitionierten Verhandlungsprozess. Nur wenn Offenheit, Beteiligung und klare Zielorientierung gewährleistet sind, kann der globale Plastikvertrag das leisten, was dringend notwendig ist: verbindliche Maßnahmen zur Reduktion der Plastikproduktion, zur Förderung von Wiederverwendungssystemen und zur Eliminierung und Rückverfolgung von Schadstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Die kommenden Verhandlungsrunden werden entscheidend sein, allerdings steht noch kein Termin fest. Der Zeitplan ist dicht mit anderen internationalen Konferenzen belegt, der politische Druck ist jedoch weiterhin hoch. Umso wichtiger ist es, dass der neue Vorsitz den Prozess inklusiv, strukturiert, transparent und lösungsorientiert gestaltet. Wir hoffen, dass unter Julio Cordanos Leitung ein Verhandlungsumfeld entsteht, das Blockaden überwindet und zugleich den Mut hat, ambitionierte Entscheidungen sowie die Möglichkeit von Abstimmungen voranzubringen. Die Welt braucht keinen kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern einen wirksamen Vertrag gegen die Plastikverschmutzung.