Ein großer Erfolg für nachhaltigere Städte: Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt! Damit wurde die Klage eines Fast-Food-Restaurants abgewiesen und ein starkes Signal für abfalleinsparende und umweltfreundliche Lösungen gesetzt. Seit 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine Abgabe auf Einwegverpackungen im Take-Away-Bereich, um Müll zu reduzieren und Mehrwegalternativen zu fördern. Damit wird auch der kommunale Haushalt entlastet. Nun ist klar: Dieses Modell ist rechtens – und kann anderen Städten als Vorbild dienen! Ein wichtiger Schritt in Richtung Ressourcenschonung und weniger Abfall in unseren Straßen. In Konstanz gilt seit diesem Jahr bereits eine ähnliche Steuer. Wir bauen darauf, dass viele Städte diesem Beispiel folgen!
Gemeinsam mit weiteren Organisationen haben wir die am 4. Dezember verabschiedete Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie („NKWS“) bewertet. Die in der NKWS gesteckten Ziele setzen wichtige Impulse, sodass sie ein erster Schritt hin zu einer ressourcenschonenden und sozial gerechten Kreislaufwirtschaft in Deutschland ist. Damit die Strategie Wirkung entfaltet, braucht es jetzt u.a. verbindliche Reduktionsziele mit konkretem Zeitplan und ein Ressourcenschutzgesetz für klare Zuständigkeiten. Um den Ressourcenverbrauch durch Plastik zu verringern, ist zudem der konsequente Ausbau von flächendeckenden Pool-Mehrwegsystemen, Sharing-Modellen und die Entwicklung langlebiger, reparaturfähiger und am Ende ihrer Nutzungszeit sicher recycelbarer Produkte notwendig. Nur mit verbindlichen Maßnahmen, ausreichender Finanzierung und echter Beteiligung der Zivilgesellschaft kann die Kreislaufwirtschaft gelingen. Jetzt ist die Politik gefragt, die ambitionierten Ziele der NKWS in die Praxis zu bringen!
Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist die überarbeitete EU-Verpackungsverordnung („PPWR“) am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Ihr Ziel: den stetig wachsenden Verpackungsmüll in der EU deutlich zu reduzieren und verbindliche Anforderungen an die Vermeidung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu etablieren. Trotz einiger bedauerlicher Ausnahmen und Schlupflöcher bringt die PPWR wichtige Neuerungen, etwa verbindliche Vorgaben zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie zur Verringerung von besorgniserregenden Chemikalien in Verpackungen. EU-Mitgliedsstaaten erhalten Spielräume, um weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Bund, Länder und Kommunen sollten diese Chance nutzen, um ambitionierte Lösungen für weniger Verpackungsmüll voranzubringen!
Am vergangenen 8. April einigten sich das EU-Parlament und der Rat der EU auf eine Verordnung, die der massiven Umweltverschmutzung durch verlorengegangene „Pellets“ vorbeugen soll, das Rohmaterial für nahezu alle Plastikprodukte. Sie verpflichtet Unternehmen zu konkreten Maßnahmen wie geeigneter Verpackung, Schulungen und Infrastruktur sowie einer Priorisierung von Prävention, gefolgt von Eindämmung und (nur im Notfall) Reinigung. Die Verordnung ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber bisherigen freiwilligen Initiativen, indem sie beispielsweise den Seetransport von Pellets mit einbezieht. Sie weist jedoch auch einige bedauernswerte Schwächen und Schlupflöcher auf, wie unnötig lange Übergangsfristen und schwächere Zertifizierungs-Verpflichtungen für kleinere und mittlere Betriebe, die einen Großteil aller Pellet-Unternehmen ausmachen. Mit diesen Ausnahmen verfehlt die Verordnung ihre Chance auf eine umfassende Eindämmung der Mikroplastik-Verschmutzung. Die Verordnung tritt 20 Tage nach der förmlichen Verabschiedung in Kraft und kommt zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung zur Anwendung.
Die fünfte Verhandlungsrunde für ein globales Plastikabkommen endete am 1. Dezember 2024 in Busan, Südkorea, ohne Einigung – ein rechtlich verbindlicher Vertrag zur Beendigung der Plastikverschmutzung bleibt weiter aus. Vom 5.-14. August 2025 soll der zwischenstaatliche Verhandlungsausschuss nun zu einer zusätzlichen Sitzung in Genf, in der Schweiz, zusammenkommen („INC-5.2“). Das Bündnis Exit Plastik appelliert an die ambitionierten Staaten und damit auch an Deutschland und die Europäische Union, bei diesem Treffen doch noch ein starkes Abkommen auf den Weg zu bringen. Dies muss ein Reduktionsziel für die Plastikproduktion enthalten und gefährliche Chemikalien in Plastik verbieten. Exit Plastik begleitet den Prozess von Anfang an und bleibt Anlaufstelle für Informationen und Einblicke aus den Verhandlungen.
Plastikverpackungen können krank machen. In einem aktuellen Bericht zeigt das Bündnis Exit Plastik auf, wie schädliche Stoffe aus Plastik-Lebensmittelverpackungen in unsere Nahrung gelangen. Über 1.200 Chemikalien sind bekannt, die aus Verpackungen in unsere Lebensmittel übergehen können. Viele davon gelten als endokrine Disruptoren, d.h. sie stören das Hormonsystem und stehen im Verdacht, Krankheiten wie Krebs oder Fortpflanzungsstörungen zu begünstigen. Neben dem Leid der Betroffenen hat das auch hohe volkswirtschaftliche Kosten. Exit Plastik setzt sich für einen konsequenten Gesundheitsschutz ein: Schädliche Chemikalien müssen aus Plastikprodukten und -verpackungen verbannt und Risikoprodukte und -behälter vom Markt genommen werden. Es braucht flächendeckende Maßnahmen für sichere, verpackungsfreie und verpackungsarme Konsummöglichkeiten. Dazu gehören öffentliche Trinkbrunnen und alltagstaugliche Mehrwegsysteme, die für alle zugänglich und frei von gefährlichen Chemikalien sind.
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