Forderung 7: Produktherstellung ohne Schadstoffe
Die Verwendung von gesundheits-, umwelt- und klimagefährdenden Stoffen bei der Verarbeitung von Grundstoffen zu Verpackungen und Produkten muss umgehend verboten werden.
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Die Verwendung von gesundheits-, umwelt- und klimagefährdenden Stoffen bei der Verarbeitung von Grundstoffen zu Verpackungen und Produkten muss umgehend verboten werden.
Mikroplastik muss in Produkten verboten werden, wenn es bei ihrer Anwendung oder Funktion offen in die Umwelt gelangt. Dies gilt auch für gelöste, flüssige, gel- oder wachsartige synthetische Polymere.
Die Versand- und Logistikbranche muss den Einsatz von Einwegverpackungen einstellen und den Verbrauch von Füllmaterialien drastisch reduzieren. Kunststoffe dürfen auch während der Verladung und des Transports nicht in die Umwelt gelangen. Dies gilt insbesondere für Kunststoff-Pellets.
Mikroplastik darf nicht als Folge der Nutzung und Verwitterung von Kunststoffen in die Umwelt gelangen. Dies muss durch umfangreiche Maßnahmen verhindert werden.
Mehrwegsysteme und deren konsequente Förderung müssen in allen Konsumbereichen entlang der gesamten Lieferkette Vorrang haben. Bund, Länder und Gemeinden müssen eine Vorbildfunktion übernehmen, indem sie ihre Warenbeschaffung vollständig und verbindlich auf Mehrweg ausrichten und auf Einwegplastik verzichten.
Abfallentsorgung auf See muss verhindert und entsprechende Verbote streng kontrolliert werden. Pfandsysteme und technische Maßnahmen zur Kennzeichnung und Ortung müssen den Verlust von Fischereiausrüstung begrenzen. Synthetische Scheuerfäden, wie sie in der Grundschleppnetzfischerei zum Einsatz kommen („Dolly Ropes“), müssen sofort verboten werden.
Die Bundesregierung muss ambitionierte und verbindliche Ziele zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Deutschland festlegen. Außerdem muss sie ein qualitativ hochwertiges Kunststoff-Recycling und eine Mindesteinsatzquote für recycelte Materialien durchsetzen. Kunststoffmüll-Exporte in Länder mit schlechteren Entsorgungs- und Verwertungsstandards als in Deutschland sind zu verbieten.
Der Einsatz von primären Rohstoffen zur Herstellung von Kunststoffen muss konsequent reduziert werden. Dies gilt für fossile (Erdöl, Erdgas, Kohle), aber auch für nachwachsende Rohstoffe.
Schadstoffe, die für Mensch, Umwelt und Klima gefährlich sein können, dürfen nicht weiter als Zusatzstoffe bei der Herstellung von Kunststoff-Grundstoffen zum Einsatz kommen.
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