Verbindliche Umsetzung und strikte Kontrolle des im Rahmen des MARPOL geregelten „Zero Discharge Prinzips“, Einführung von Pfandsystemen und technischen Maßnahmen zur Kennzeichnung und Ortung von Fanggeräten sowie Verbot des Einsatzes von synthetischen „Dolly Ropes“ in der bodenberührenden Fischerei, zum Verhindern des Eintrags von Kunststoffen und Fischereizubehör aus seebasierten Quellen (insbesondere Schifffahrt und Fischerei) in die Meere.

Einträge von Kunststoffen aus seebasierten Quellen stammen insbesondere aus Schifffahrt und Fischerei, aber auch Aquakultur und Offshore-Industrie stellen mögliche Quellen dar.

In der Schifffahrt ist das „Zero-Discharge Prinzip“ im Rahmen von MARPOL geregelt. In MARPOL, Anlage V wird die Verhütung von Verschmutzungen durch Schiffsmüll geregelt. Die Voraussetzungen für eine Einbringung bestimmen sich nach der jeweiligen Art des Schiffsmülls. Das Einbringen von Kunststoffen ist verboten. In einem Mülltagebuch sind alle Vorgänge in Bezug auf den an Bord anfallenden Müll zu dokumentieren. Das Einbringen von Kunststoffen von Offshore-Plattformen ist laut MARPOL ebenfalls verboten. Wir fordern ein Verbot der Müllverbrennung auf See. Nur bei einem Verbot der Müllverbrennung kann das Mülltagebuch eine effektive Überprüfung der Müllentsorgung bieten und eine Strafverfolgung bei illegaler Abfallentsorgung ermöglichen.

In der Fischerei stellen verloren gegangenes Fanggerät (Geisternetze) und sogenannte „Dolly Ropes“ typische Quellen dar. Als Geisternetze werden ziellos herumtreibende Fischernetze bezeichnet. Sie geistern und treiben, nachdem die Verbindung zum Fischerboot abgerissen ist, durchs Meer. Ihre winzigen Plastikfasern lösen sich langsam auf und tragen so zur Meeresmüll- und Mikroplastik-Belastung der Meere bei. Seit den 1960er Jahren werden Fischernetze nicht mehr aus den leicht vergänglichen Naturstoffen Hanf, Sisal oder Leinen hergestellt, sondern aus synthetischen Stoffen wie Polypropylen, Polyethylen und Nylon (Polyamid). Die Verschmutzung durch Fischernetze – sei es vorsätzlich oder bedingt durch Unfälle und ungewollte Verluste beim Fischen – muss weitestgehend reduziert werden. Wir fordern daher die zügige Umsetzung der MSRL-Maßnahmen unter UZ5-051. Diese umfassen Sensibilisierung und Bildungsarbeit in relevanten Kreisen (z.B. Fischer*innen und Fischereiverbände), technische Maßnahmen zur Kennzeichnung und Ortung von Netzen sowie die Schaffung von Anreizen wie Pfandsysteme zur Sammlung von ausgedienten Netzen und Fanggeräten.

Forschung und Entwicklung alternativer Materialien und Methoden müssen intensiviert werden, um beispielsweise schädliche Auswirkungen des planmäßigen Verschleißes von Scheuernetzen in der grundberührenden Fischerei zu unterbinden. Der Einsatz von abbaubaren Materialien für Netze muss geprüft und gegebenenfalls verbindlich eingeführt werden.

Dolly Ropes, auch Scheuerfäden oder Scheuerschutz genannt, werden in der Fischerei genutzt, um die Fischernetze bei der Berührung mit dem Meeresboden vor dem Durchscheuern zu schützen. Bündel aus Polyethylen-Strängen werden in das Netz eingeknotet oder mit Kabelbindern befestigt. Die Scheuerfäden sind Verschleißartikel, die in hoher Zahl in die Meeresumwelt eingetragen werden. Viele Vögel und andere Lebewesen strangulieren sich in diesem Material, ertrinken oder verhungern, weil sie sich nicht befreien können oder nehmen kleinere Teile auf. Basstölpel nutzen die meist orangefarbenen oder blauen Fäden häufig für den Bau ihrer Nester, oft ebenfalls mit tödlichem Ausgang. Wir fordern ein Verbot von synthetischen Dolly Ropes.

1 Siehe: BMUB o.J.