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Drastische Reduktion der Herstellung und des Inverkehrbringens von Einwegprodukten (Kunststoffe und andere Materialien) durch einen wirksamen Instrumentenmix gemäß eines terminierten Aktionsplans.

Vor allem Einwegverpackungen und andere Wegwerfartikel verschwenden bei ihrer Produktion wertvolle Ressourcen und verschmutzen durch unsachgemäße Entsorgung Landschaft und Ozeane. Allein in Deutschland stieg der Verbrauch von Einwegbechern für Getränke von 1994 bis 2017 um 102 % und der Verbrauch von Einwegtellern, Schalen und Boxen um 173 % an.1 Inzwischen werden 63 % des Obsts und Gemüses in Kunststoff und Pappe verpackt.2 An europäischen Stränden werden besonders häufig Plastiktüten, PET-Flaschen, Luftballons, Strohhalme, Plastikgeschirr und -besteck, Wattestäbchen und Zigarettenkippen gefunden.3

Die im Mai 2019 vom EU-Rat beschlossene Einwegplastikrichtlinie ist ein wichtiger erster Schritt hin zur Reduktion der enormen Abfallmengen durch Einwegprodukte und -verpackungen aus Kunststoff. Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff ab 2021 verboten werden. Diese Liste fällt allerdings zu knapp aus, denn wiederverwendbare Alternativen gibt es bereits für eine wesentlich breitere Anzahl an Produkten. Vor allem Einwegverpackungen sollten hierbei noch viel stärker in den Fokus gerückt werden. Laut der Richtlinie können Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, wie sie eine ambitionierte und nachhaltige Reduktion von Kunststoff-Einwegbechern und anderen Lebensmittelverpackungen zum sofortigen Konsum (to go/to stay) umsetzen. Ein Verbot auf nationaler Ebene ist hierbei ausdrücklich erlaubt und sollte dementsprechend von Deutschland umgesetzt werden. Dass dies möglich ist, zeigt das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Plastiktütenverbot. Auch die Vermarktung anderer Einwegprodukte und -verpackungen sollte beschränkt werden, um die europäische Abfallhierarchie konsequent umzusetzen, an deren oberster Stufe die Vermeidung steht.4

Um den Verbrauch umweltschädlicher Einwegartikel kurzfristig und effektiv zu reduzieren, sind neben der Umsetzung einer verbindlichen EPR (siehe auch Forderung 2), weitere finanzielle Lenkungsinstrumente notwendig. Die Bundesregierung sollte deshalb eine Ressourcensteuer einführen (siehe auch Forderung 14) oder zweckgebundene Abgaben auf besonders umweltschädliche Einwegartikel festlegen. Die schnelle und durchschlagende Wirkung finanzieller Anreize zeigt das Beispiel Irlands, wo eine Abgabe von 22 Cent auf Plastiktüten zu einer Reduktion des Verbrauchs um 96 % führte.5 Ein angemessener Betrag für eine Abgabe, beispielsweise auf Plastiktüten, Einwegplastikflaschen und Coffee-to-go-Becher liegt bei mindestens 20 Cent. Eine solche Abgabe führt im Gegensatz zu freiwilligen Vereinbarungen dazu, dass die Mittel zweckgebunden zur Finanzierung von Abfallvermeidungsmaßnahmen verwendet werden können und nicht dem Handel zur Finanzierung neuer Werbeträger zur Verfügung stehen. Umgekehrt sollten abfallarme Mehrwegverpackungen steuerlich begünstigt und gefördert werden, beispielsweise durch einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz, sowie verbindliche Mehrwegquoten gesetzlich festgelegt und konsequent umgesetzt werden (siehe auch Forderung 11). Konkrete Reduktionsziele für Einwegprodukte und –verpackungen müssen vom Gesetzgeber vorgegeben werden (siehe auch Forderung 13).

Zur Einhaltung der europäischen Abfallhierarchie und zur Schonung von Ressourcen und Klima ist es essentiell, die oben genannten Maßnahmen nicht nur auf Einwegprodukte aus Kunststoff zu beschränken. Die massiven Umweltprobleme, die Kunststoffabfälle im marinen Ökosystem verursachen, sind erschütternd und erfordern ein sofortiges Handeln. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Grundursache nicht dem Kunststoff als solchem zuzuschreiben ist, sondern in unserer Wegwerf- und Konsumgesellschaft liegt. Durch ein Ausweichen auf Einwegprodukte aus anderen Materialien würden deshalb Umweltprobleme lediglich verlagert und die Abfallberge nicht kleiner. So werden beispielsweise zur Papierherstellung enorme Mengen an Wasser und Energie aufgewendet6 und zur Herstellung reißfester Papierverpackungen ist der Materialeinsatz wesentlich höher als es bei Kunststoff der Fall wäre7. Auch die häufig als Alternative angeführten Biokunststoffe haben in der Regel keinen gesamtökologischen Vorteil gegenüber herkömmlichen Kunststoffen.8

1 NABU 2018

2 Ibid.

3 Ibid.

4 Abfallrahmenrichtlinie 2008

5 DUH 2018

6 UBA 2014

7 DUH o.J.

8 DUH 2018

  • Alle 15 Kernforderungen im Überblick5. Februar 2020 - 12:54
  • Forderung 1: Kunststoff-Verbrauch eindämmen5. Februar 2020 - 12:43
  • Forderung 2: Hersteller und Inverkehrbringer haften für Schäden5. Februar 2020 - 12:42
  • Forderung 3: Aufklärung, Transparenz und Informationsvermittlung5. Februar 2020 - 12:41
  • Forderung 4: Weltweites Abkommen gegen die Kunststoff-Flut5. Februar 2020 - 12:40
  • Forderung 5: Einweg stoppen5. Februar 2020 - 12:37
  • Forderung 6: Nachhaltiges Produktdesign5. Februar 2020 - 12:30
  • Forderung 7: Produktherstellung ohne Schadstoffe5. Februar 2020 - 12:27
  • Forderung 8: Primäres Mikroplastik verbieten5. Februar 2020 - 12:19
  • Forderung 9: Kunststoff-Einsatz in der Logistikkette eindämmen5. Februar 2020 - 12:07
  • Forderung 10: Freisetzung von Mikroplastik durch Kunststoff-Nutzung verhindern5. Februar 2020 - 12:05
  • Forderung 11: Vorrang für Mehrweg5. Februar 2020 - 11:50
  • Forderung 12: Kunststoff-Eintrag auf See begrenzen5. Februar 2020 - 11:48
  • Forderung 13: Abfall vermeiden5. Februar 2020 - 11:43
  • Forderung 14: Einsatz von Rohstoffen reduzieren5. Februar 2020 - 11:33
  • Forderung 15: Schadstoffe im Rohmaterial verbieten5. Februar 2020 - 11:31
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