Policy-Unterkategorie:
Für EU-Prozesse.

Steckbrief Plastik: Abfallverbringungsverordnung

(Engl. Waste Shipment regulation)


Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen, baut auf den Bestimmungen des „Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ und des damit verbundenen OECD-Beschlusses auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um. Sie gilt für die Verbringung (Einfuhr und Ausfuhr) von Abfällen innerhalb der EU sowie in die EU hinein und heraus.

Die Verordnung verbietet den Export von Abfällen zur Beseitigung (z.B. durch Verbrennung) in Drittstaaten. Außerdem verbietet sie den Export von gefährlichen und problematischen Abfällen zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Nur der Export nicht gefährlicher („grün gelisteter“) Abfälle ist in Nicht-OECD-Länder erlaubt. Die Empfängerländer müssen der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie die Abfälle umweltverträglich behandeln können. Andernfalls wird die Ausfuhr ausgesetzt.

Die Verbringung von Plastikabfällen unterliegt einer besonderen Regelung, die je nach Art der Plastikabfälle (gefährlich, schwer recycelbar & sauber, nicht gefährlich, für das Recycling bestimmt) und Bestimmungsort der Abfälle (EU, OECD, Nicht-OECD) unterschiedliche Verfahren vorsieht. Der Export von Plastikabfällen in Nicht-OECD-Länder ist ab November 2026 verboten. Ab Mai 2029 können diese Länder eine Ausnahmegenehmigung zum Import solcher Abfälle beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Abfälle der Kategorie „sauber, nicht gefährlich, zum Recycling bestimmt“ umweltgerecht zu entsorgen.

Aktualität

Im November 2021 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform der Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Nach Durchlaufen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die reformierte Verordnung am 20. Mai 2024 in Kraft getreten.
In Deutschland wird die Ausführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnung durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) festgehalten.

Warum ist das Wichtig

Plastikmüllexporte haben verheerende Folgen für Menschen, Umwelt und Klima. Indem reiche und verbrauchsstarke Länder wie Deutschland ihren Plastikmüll in einkommensschwächere Drittländer exportieren, bürden sie diesen die tatsächlichen Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung auf, während sie sich selbst des Abfallproblems und damit der Verantwortung zur Abfallvermeidung entledigen. Untersuchungen zeigen, dass von Drittländern importierte Plastikabfälle häufig unsachgemäß behandelt werden und z.B. auf wilden Deponien landen oder verbrannt werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die lokalen Ökosysteme und das Klima sind verheerend, da schädliche Chemikalien und Treibhausgase freigesetzt werden. Aus dem Ausland eingeführter Plastikmüll belegt oft ohnehin schon knappe Recyclingkapazitäten in Empfängerländern. Dadurch wird die sachgerechte Verwertung des eigenen Abfalls erschwert bis unmöglich gemacht. 

Plastikmüllexporte stellen ein Schlupfloch für die Erreichung der EU-Ziele zur Kreislaufwirtschaft dar, da aus Deutschland exportierten Kunststoffabfälle in die Recyclingquoten mit eingerechnet werden, unabhängig davon, was dann tatsächlich mit ihnen passiert.

Exit Plastik Kernforderungen

Deutschland gehört zu den Industrieländern, die besonders viele Kunststoffabfälle erzeugen und in hohen Mengen Kunststoffabfälle exportieren – knapp 700.000 Tonnen im Jahr 2023. Deshalb trägt Deutschland eine besondere Verantwortung. Unser Plastikmüllproblem muss in Deutschland gelöst werden wobei Abfallvermeidung an erster Stelle stehen muss.

Das EU-Verfahren zur Gewährung von Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Abfälle könnte neue legale Wege für die Verbringung von Abfällen schaffen. Wenn Ausnahmen gewährt werden, wird die Verbringung unter dem Deckmantel der „Ressourcenrückgewinnung“ legitimiert. Wettbewerbsdruck entsteht, die regionale Zusammenarbeit wird untergraben, der Aufbau inländischer Mehrweg- und Recycling-Kapazitäten verzögert oder sogar verhindert, Umweltvorschriften werden geschwächt. Das darf nicht passieren!

Forderungen zur Abfallverbringungsverordnung:

  • Plastikmüll muss in erster Linie vermieden werden, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von unverpackt-Angeboten und schadstofffreien und ressourcenschonenden Mehrwegsystemen.
  • Plastikmüll sollte in dem Land behandelt und recycelt werden, in dem er produziert wurde.
    • Deutschland darf demnach gar keine Plastikmüllexporte vornehmen.
    • Auf EU-Ebene sollte ein langfristiges Exportverbot für alle Arten von Plastikmüll in alle Nicht-EU-Staaten erwirkt werden – und keine Ausnahmeregeln erlaubt werden (auch nicht nach 2029)
  • Die Umsetzung des Basler Übereinkommens und dessen Änderungen/Ergänzungen durch Unternehmen muss streng kontrolliert und bei nicht-Achtung strikt geahndet werden.
  • Illegaler Abfallhandel muss durch angemessene Maßnahmen verhindert und bekämpft werden.
  • Deutschland muss sich im Rahmen des Basler Übereinkommens dafür einsetzen, dass Produkte, die Plastik enthalten, wie beispielsweise Textilien, auch unter die Codes A3210 (gefährliche Kunststoffabfälle) oder Y48 (sonstige Kunststoffabfälle) eingestuft werden.
  • Deutschland muss für die Beseitigung der Schäden durch deutschen Plastikmüll und die fachgerechte Sanierung von illegalen Müllhalden in Empfängerländern Sorge tragen. Illegal verschiffter Plastikmüll muss nach Deutschland zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden.
    • Die Finanzierung der Maßnahmen muss gemäß dem Verursacherprinzips von den verursachenden plastikproduzierenden Unternehmen übernommen werden.

Links:

PFAS Regulierung | Offener Brief an Friedrich Merz

Ein Bündnis aus zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen hat sich in einem offenen Brief  an den neuen Bundeskanzler Friedrich Merz gewendet um eine uneingeschränkte und umfassende Beschränkung von PFAS-Chemikalien in Europa zu fordern.

Bericht: Umsetzung EU-Verpackungsverordnung

Dieser Bericht der Rethink Plastic Alliance mit Break Free From Plastic, Zero Waste Europe, ClientEarth (Europe), Environmental Coalition on Standards (ECOS), Fair Resource Foundation und dem European Environmental Bureau (EEB) zeigt auf, wie nationale und lokale Regierungen der Mitgliedstaaten die Vorschriften zur Verringerung von Verpackungen am besten umsetzen und auch noch ambitioniertert gestalten können.

Umsetzung der neuen EU- Verpackungsverordnung

Nach einem langen Prozess mit vielen Verhandlungsrunden und Textüberarbeitungen ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation: „PPWR“) am 11.02.2025 in Kraft getreten. Die in der PPWR festgelegten Vorschriften, Verbote und Maßnahmen für Verpackungen und Verpackungsmüll müssen von den Mitgliedsstaaten nun nach und nach umgesetzt werden.

Offener Brief: Zeit, die „schlimmste Verschmutzungskrise in der Geschichte der Menschheit“ zu beenden

Eine große Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen aus ganz Europa hat diese Woche einen offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschickt. Darin fordern die Organisationen sie erneut auf, PFAS jetzt zu verbieten und sich dabei nicht von Lobbyinteressen beeinflussen zu lassen.

Offener Brief: „Aufnahme von Kunststoffen und Polymeren in das erste ESPR-Arbeitsprogramm“

In einem offenen Brief haben 40 Organisationen, darunter Exit Plastik, die Europäische Kommissarin Rosewall aufgefordert, den Sektor Kunststoffe und Polymere in den Ersten Arbeitsplan der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) aufzunehmen. Dieser wird festlegen, welche Produkte in den ersten fünf Jahren behandelt werden sollen.

PFAS

PFAS – sind die bislang langlebigsten von Menschen hergestellten Chemikalien. Und sie sind überall! Es wird immer offensichtlicher welche Ausmaße die weltweite Verschmutzung durch PFAS annimmt und welch großen negativen Ausmaße sie für Mensch und Umwelt mit sich bringt.

Offener Brief an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen: PFAS stoppen!

NGOs und Wissenschaftler*innen haben einen offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschrieben, um ambitionierte Unterstützung für den PFAS-Beschränkungsvorschlag auf EU-Ebene zu fordern.

Offener Brief: Sicherheit von Materialien mit Lebensmittelkontakt

In einem offenen Brief haben über 50 Organisationen, darunter Exit Plastik, die Europäische Kommission aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die „Verordnung über Materialien die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“ (= Food Contact Material (FCM) Regulation) noch in der laufenden Legislaturperiode zu überarbeiten.

SteckbriefPlastik: Verordnung zur Reduktion von Plastik-Pelletverlusten

STECKBRIEFPLASTIK zur…
EU-Richtlinie über Umweltaussagen. Sie zielt darauf ab, die Freisetzung von Plastik-Pellets beim Transport und Umschlag zu verhindern, um die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu verringern.