Bundesumweltministerium veröffentlicht Eckpunkte für weniger Verpackungsmüll
Heute hat das Bundesumweltministerium Eckpunkte zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll vorgelegt. Darin enthalten:
✅Verpflichtung von Supermärkten & Discountern zum Angebot einer Mehrwegalternative für Getränke (Wasser, alkoholfreie Getränke, Saft, Milch, Bier)
✅Rücknahmepflicht für MW-Flaschen für alle Läden, die Getränke verkaufen (ausgenommen Betriebe mit Verkaufsfläche kleiner als 200 m²)
✅To-Go: Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Materialien
✅Einweg-Verbot beim Vor-Ort-Verzehr
✅Keine Mogelpackungen
Die vorgelegten Eckpunkte sind ein Schritt in die richtige Richtung zur Eindämmung der Verpackungsflut. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus, um die dringend benötigte Verpackungswende zu erreichen.
Um Mehrweg zum neuen Normal zu machen sind weitere Maßnahmen notwendig:
- Gesetzliche Mehrwegquote von 70% für Getränke konsequent umsetzen
- Ausweitung rechtlich verbindlicher Mehrwegquoten auf die Bereiche Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen
- Mehrweg gegenüber Einwegverpackungen immer zur günstigeren Alternative machen
- Konsequente Priorisierung und Förderung einheitlicher Pool-Mehrwegsysteme, unter Anwendung des „Polluter-Pays“-Prinzips
- Mehrwegpflicht statt Mehrwegangebotspflicht für Take-Away und Delivery von Speisen und Getränken
Es kommt zudem auf die konkrete Umsetzung an: damit die vorgesehenen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können, gilt es jegliche Schlupflöcher zu vermeiden.