Beschluss setzt wichtiges Signal, geht aber noch nicht weit genug.

EU beschliesst Stopp von Plastikmüllexporten in Nicht-OECD Länder

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU am 17.11.2023 auf eine überarbeitete EU-Abfallverbringungsverordnung geeinigt.

Zu den wichtigsten Punkten, die zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich kommuniziert werden, gehören:

  • Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder soll innerhalb von 2,5 Jahren verboten werden.
  • Auflagen für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in OECD-Länder sollen verschärft werden.
  • Verbringung von Abfällen, die zur Entsorgung in einem anderen EU-Land bestimmt sind, soll nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein.

Der Beschluss, die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder innerhalb von zweieinhalb Jahren zu beenden, ist ein wichtiger Schritt, um die schädliche Praxis des EU-Plastikmüllhandels einzuschränken. Es ist jedoch bedauerlich, dass sich die EU-Institutionen nicht darauf geeinigt haben, die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in alle Länder zu beenden. Gemeinsam mit der weltweiten #BreakFreeFromPlastic-Bewegung hatte sich Exit Plastik für ein Stopp der Ausfuhr von Kunststoffabfällen außerhalb der Union und der EFTA eingesetzt. Das würde sowohl OECD-Länder (z. B. die Türkei) als auch Nicht-OECD-Länder (z. B. Malaysia) einschließen. Die Einigung bleibt deutlich hinter den Forderungen des Europäische Parlaments zurück, was im Januar für ein Verbot der Plastikmüllexporte in Länder außerhab der EU/EFTA abgestimmt hatte.

Die Einzelheiten, einschließlich der Frage, ob Schutzmaßnahmen für Verbringungen innerhalb der EU beschlossen wurden, sind noch nicht veröffentlicht worden.

Die erzielte Einigung muss in den kommenden Wochen vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU formal angenommen werden.

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