Verbot des Einsatzes von gesundheits-, umwelt- und klimagefährdenden Schadstoffen bei der Herstellung von Kunststoffen als Grundstoff.

Bei der Kunststoffproduktion werden Additive zugesetzt, die dem Kunststoff bestimmte Eigenschaften verleihen, wie z.B. Biegsamkeit, schwere Entflammbarkeit etc. Dabei können Stoffe zum Einsatz kommen, die gefährlich für Mensch und Umwelt sind. Dazu zählen Stoffe, die krebserregend sind, das Erbgut verändern und reprotoxisch sind, also das ungeborene Kind schädigen, oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können (CMR-Stoffe). Ebenso solche, die das Hormonsystem stören (endocrine disrupting chemicals, EDCs), wie etwa Flammschutzmittel oder poly- und perfluorierte Chemikalien (PFCs), Phthalate, Bisphenole und Nonylphenole. 1

EDCs stehen in Verbindung mit einer Vielzahl von Krankheiten. Sie können teilweise schon in geringer Konzentration gesundheitsschädlich sein und schädigen das Ökosystem. EDCs können bei der Herstellung von Kunststoffen, bei ihrer Verarbeitung oder bei der Nutzung der fertigen Produkte über die Nahrung, die Atmung und die Haut in den menschlichen Körper gelangen. Die Weltgesundheitsorganisation sieht einen Zusammenhang zwischen EDCs und dem vermehrten Auftreten von hormonbedingten Krebsarten wie Brust-, Hoden-, und Prostatakrebs, von Fruchtbarkeitsstörungen und reduzierter Spermienqualität, Fettleibigkeit, Altersdiabetes, neurologischen Erkrankungen, Fehlbildung von Genitalien sowie vorzeitiger Pubertät und Menopause.2

Besonders bedenkliche Kunststoffe sind Polyvinylchlorid (PVC) und Polycarbonat (PC). PVC enthält bis zu 70 % Weichmacher oder schwermetallhaltige UV-Stabilisatoren, PC ist auf der Basis von Bisphenol A (BPA) oder anderen Bisphenolen hergestellt. Weichmacher, Bisphenole und andere nicht festgebundene Stoffe können entweichen und Umwelt und Gesundheit belasten. PVC birgt zudem die Gefahr, dass bei dessen unsachgemäßer Verbrennung extrem giftiges Dioxin frei wird und in die Umwelt gelangt.3

Giftstoffe aus Kunststoffen haben je nach Geschlecht unterschiedliche physiologische Auswirkungen sowohl am Arbeitsplatz als auch im Alltag.4 Das liegt an biologischen Unterschieden wie Körpergröße oder Fettgewebe einerseits und tradierten Geschlechterrollen andererseits. Frauen haben einen höheren Anteil an Körperfett und reichern deshalb fettlösliche Chemikalien wie zum Beispiel Weichmacher-Phthalate aus Plastik stärker an. In Zeitfenstern wie Pubertät, Stillzeit und Menopause sowie während der Schwangerschaft reagiert der weibliche Körper besonders sensibel auf Giftstoffe. Das kann auch Folgen für das ungeborene Kind haben, denn die Plazenta ist keine sichere Schranke.5 Vor allem endokrin wirksame Chemikalien können schon im Mutterleib hormonell gesteuerte Entwicklungsphasen stören. Das kann die Entstehung von Geburtsfehlern begünstigen und zu den oben genannten Krankheiten beitragen, die sich erst viel später im Leben zeigen. Mit der Benutzung von Damenhygieneprodukten, die zum Teil zu 90 % aus Plastik bestehen, kommen Frauen zudem auf besonders intensive Art mit Kunststoffen und den darin enthaltenen Schadstoffen in Kontakt.

Schätzungsweise 30 % der Beschäftigten in der Kunststoffindustrie weltweit sind Frauen,6 häufig an Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor ohne entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie sind so gefährlichen Chemikalien und Prozessen in der Plastikherstellung oft schutzlos ausgesetzt. Eine kanadische Studie zeigt, dass Frauen in der Kunststoffindustrie ein fünffach erhöhtes Risiko für Brustkrebs und Fortpflanzungsstörungen haben.7 Landet Plastikmüll auf Müllkippen in Entwicklungsländern und Schwellenländer, sind es häufig Frauen, die als „Waste Pickerinnen“ direkt schädlichen Inhaltsstoffen aus Plastikmüll ausgesetzt sind.8

Das Thema Chemikaliensicherheit und Giftstoffe in Kunststoffen muss ressortübergreifend auf die politische Agenda gesetzt werden. Denn Chemikaliensicherheit betrifft das Umweltressort ebenso wie die Ressorts Verbraucherschutz, Gesundheit, Ernährung und Landwirtschaft, Bildung, Familie, Frauen, Wirtschaft, Wirtschaftliche Zusammenarbeit, etc.

Die aktuelle Gesetzeslage reicht nicht aus, um die Bevölkerung und die Umwelt ausreichend vor gefährlichen Stoffen in Plastik zu schützen. Der Einsatz von besonders gefährlichen Substanzen wie EDCs, CMR-Stoffen, Flammschutzmittel, per- und polyfluorierte Chemikalien, Phthalate, Bisphenole und Nonylphenole muss bei der Herstellung von Kunststoffen dringend verboten werden. Für PVC muss ein Komplettverbot gelten. Diese Stoffe müssen durch sichere Alternativen ersetzt werden. Bei Stoffgemischen, die in der Regel unzureichend auf ihre Umwelt-, Gesundheits- und Klimawirkungen erforscht sind, ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips notwendig. Grundsätzlich muss auch hier das Prinzip der Umkehr der Beweislast gelten: Vor der Vermarktung müssen Hersteller anhand von entsprechenden Daten die Unbedenklichkeit der Kunststoffe und den darin enthaltenen Zusatzstoffen nachweisen.

Die Bundesregierung muss sich zudem international dafür einsetzen, dass Umwelt-, Klima- und Gesundheitsbelastungen durch Plastik, Plastikmüll und den in Plastik enthaltenen Zusatzstoffen im Rahmen der Verhandlungen des Folgeprozesses von SAICM (Strategic Approach to International Chemicals Management), als so genannte „Issues of Concern“ miteinbezogen werden. Gleiches gilt für die strengere Regulierung und das Verbot von EDCs, die ebenso wie ‚Chemikalien in Produkten‘ als „Emerging Policy Issue (EPI)“ im SAICM-Prozess berücksichtigt sind. Der Implementierung der gesetzten Ziele zu den EPIs muss in einem SAICM-Folgeprozess Nachdruck verliehen werden.9

Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass bei der Herstellung und Verarbeitung von Grund- und Hilfsstoffen für die Kunststoffproduktion sowie bei der Verarbeitung der Kunststoffe die Emission von umwelt-, klima- und gesundheitsgefährdenden Stoffen unterbunden wird. Hier ist insbesondere auch die Freisetzung von Partikeln durch Abrieb oder von Chemikalien die nur in der Produktion oder Verarbeitung genutzt werden zu berücksichtigen.

Eine transparente Nachvollziehbarkeit des Grundmaterials, der darin beinhalteten Stoffe und der verwendeten Additive muss in Zukunft gewährleistet sein. Die Informationsquellen müssen für alle zugänglich sein und bei jedem Produkt muss die Kunststoffsorte sowie die eingesetzten Stoffe und Additive gekennzeichnet werden (siehe auch Forderung 3, Forderung 6 und Forderung 7). Dies dient der sichereren Handhabung entlang der Produktionskette, dem Arbeitsschutz, dem Schutz von Verbraucher*innen und einem besseren und saubereren Recycling sowie der Abfallhandhabung.

1 Hahladakisa et al. 2018

2 WHO 2002

3 Zhang et al. 2017; CHEJ o.J.

4 Messing et al. 2003

5 Barret et al 2009

6 Lynn et al. 2017

7 Brophy et al. 2012

8 Muhhamad & Manu 2013

9 SAICAM o.J.